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Kommune
Erftstadt
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13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
V
AZ.:51-Bt.
~I o ~'I7
Amt: -SI-
t
An den
BeschIAusf.: -51Datum: 08.11.2005
Jugendhilfeausschuss
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
überden
•
Schulausschuss
zur Vorberatung
Betrifft: Unterstützung der Grundschulen und der Förderschule durch das
-Första-ProjektFinanzielle
Auswirkungen:
Mittel stehen zur Ve~ung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstodt, den 08.11.2005
I]ß{
1/
Beschlussentwurf:
•
Das "Första-Projekt" wird nach den in der Anlage aufgeführten leitlinien
umgesetzt. Die drei Stellen für Erzieherinnen sind unverzüglich intern
auszuschreiben und zu besetzen .
Begründung:
Der Rat hat am 31.05.2005 eine Qualifizierung der neu eingeführten
"Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" (OGATA) durch den Einsatz
von drei Erzieherinnen zur Betreuung der besonders förderungsbedürftigen
Schülerinnen und Schüler beschlossen.
Bei diesem Arbeitsfeld handelt es sich um eine neue fachliche Einrichtung
des Jugendamtes. Die Verwaltung des Jugendamtes hat diesbezüglich
konzeptionelle leitlinien erstellt. Diese leitlinien hat der Jugendhilfeausschuss
am 7.9.2005 zur Kenntnis genommen. Sie wurden in den letzten Wochen
mit den Grundschulen, der Förderschule und den Trägern der OGATA
diskutiert.
Die Grundschulen befürworten das Projekt. Die Südschule in lechenich sieht
allerdings zum jetzigen Zeitpunkt für ihre Schüler noch keinen Bedarf.
Die Förderschule schlägt vor, von den drei Erzieherinnen eine halbe
Betreuungsstelle ständig an die Don-Bosco-Schule anzubinden und diese
um eine weitere halbe SozialarbeitersteIle aufzustocken. Diesem Modell
räumt der Schulleiter eine höhere Effizienz und Präferenz ein. Erstin zweiter
Linie kann er sich mit der Första-Konzeption einverstanden erklären.
Die Verwaltung befürwortet in Ausführung des einstimmigen Ratsbeschlusses
vom 31.05.2005 und nicht zuletzt aus Kostengründen die Umsetzung des auf
zwei Jahre angelegten Projektes. Essind engmaschige Erfahrungsberichte
vorgesehen, die eine Modifizierung oder auch eine Einstellung des Projektes
zur Folge haben können.
Das Landesjugendamt begrüßt das Projekt.
Beim zuständigen Ministerium wurde eine Modellfinanzierung beantragt.
I.V .
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Konzeptionelle
FÖrderung
Schülern
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in der OGATA
-Första-ProjektRechts- und Fachnorm
Mit Beschluss
dass
•
•
•
•
vom 31.05.2005
hat der Rat der Stadt Erftstadt
die städtischen Horte am 31.07.2006 geschlossen werden
die Maßnahme
"betreuter
Mittagstisch"
im Jugendzentrum
gleichen Zeitpunkt eingestellt wird.
Darüber hinaus wird die katholischen
Hortgruppe spätestens mit Auslaufen
aufgeben.
entschieden,
und
Köttingen
zum
Kirchengemeinde
St. Kilian auch ihre
der Landesförderung
am 31.07.2007
Nach dem Willen des Rates wird die in allen Erftstädter
Grundschulen
und in
der Sonderschule ab dem Schuljahr 2006/2007 eingerichtete
.Offene
Ganztagsschule
im Primarbereich"
(OGATA) die bedarfsgerechte
Förderung und
Betreuung
von Grundschulkindern
sicherstellen.
Die Einrichtung von bedarfsgerechten
Angeboten an Ganztagsplätzen
stellt
eine Pflichtaufgabe
der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 245GB
VIII dar. Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz
wurde 2003 das Gesetz über
Tageseinrichtungen
für Kinder (§ 10 Absatz 5 GTK) insofern geändert, als
dass klargestellt
wird, dass Kommunen
ihrer Verpflichtung
auch durch die
Einrichtung
offener Ganztagsschulen
nachkommen
können.
In den Hortgruppen
werden
20 Kinder von zwei vollzeitbeschäftigten
ErzieherInnen
betreut.
Die OGATA geht günstigstenfalls
von einem Personalschlüssel
von 25 Kindern
und zwei BetreuerInnen
aus. Die Qualifikation
als Erzieherin
ist nicht
zwingend.
Der Arbeitseinsatz
der MitarbeiterInnen
wird primär teilzeit
ausgelegt
sein. Vor- und Nachbereitungszeiten
von
25 ~, wie in den Horten üblich, wird es in der OGATA unter den derzeitigen
Bedingungen nicht geben.
Die Betreuungsdichte,
das individuelle
Eingehen
auf jedes einzelne
Kind,
wird von daher die OGATAvon der Hortarbeit
unterscheiden.
Das birgt die
Gefahr in sich, dass besonders förderungsbedürftige
Kinder in der OGATA
nicht adäquat
betreut werden können.
Besonders
förderungsbedürftig
sind nicht nur auffällige,
sogenannte
schwierige,
sondern auch ruhige, in sich zurückgezogene,
Aufmerksamkeit
nicht einfordernde
Kinder.
Beiden Gruppen muss die OGATA aber auch gerecht
werden, will sie mittelfristig
dem Anspruch
auf qualifizierte
Bildung,
Erziehung
und Förderung
gerecht werden. Dies gilt insbesondere
vor dem
Hintergrund
der Pisastudien
und der in Armutsberichten
aufgezeigten
Fakten
der langfristigen
Folgen von Kinderarmut,
die nur durch schulische
Ganztagsangebote
zum Teil aufgefangen
werden können. Diese Anstrengungen
müssen nicht zuletzt Kindern aus Armutsfamilien
bzw. aus
bildungsbenachteiligten
Familien gelten.
Mit Blick auf eine Qualifizierung
der OGATA hat der Rat am 31.05.2005 von
daher auch den Einsatz von drei Erzieherinnen
zur Betreuung
der besonders
förderungsbedürftigen
Kinder beschlossen. Es handelt sich dabei um ein
Arbeitsfeld,
mit dem wir nicht nur in Erftstadt
Neuland betreten.
Ein
Arbeitsfeld
auch, dem aus der bisherigen
Praxis große Bedeutung
beigemessen
wird, steht doch nach einer Studie im Auftrag des Ministeriums
für Schule,
Jugend und Kinder NRW über ausgewählte Befunde der Pilotphase der OGATA in
NRW "die Verbesserung
der Arbeit mit schwierigen
Kindern ganz oben in der
Rangfolge der Fortbildungswünsche".
Mit
dem
Einsatz
der
ErzieherInnen
sind
folgende
Ziele
cI
~_V~LOJitl
Leitlinien zur qualifizierten
von sogenannten "schwierigen"
/I
verbunden:
-1-
1.
2.
3.
4.
Unterstützung
einzelner förderungsbedürftiger
SchülerInnen
Unterstützung
der in der OGATA eingesetzten
BetreuerInnen
Elternarbeit mit den Erziehungsberechtigten
auffälliger SchülerInnen
zusammenarbeit
mit den sozialen Diensten des Jugendamtes,
um
weitergehende
Unterstützungsangebote
aufzubauen
5. Zusammenarbeit
mit der Schule, um Ressourcen der Schule und der
Jugendhilfe für die SchülerInnen
zu nutzen.
Das Projekt
durch
kennzeichnet
sich insofern
mit seinem
integrativen
Charakter
Einzelfallhilfe
..
Prävention
•
durch
,'.
kollegiale
Beratung
Netzwerkarbeit
Struktur
Das Projekt wird getragen durch drei in der Kindertagesstätten-/Hortarbeit
sehr erfahrene KollegInnen, die ausgehend vom und eingebunden ins Jugendamt
die Arbeit zunächst für zwei Jahre leisten.
Im Jugendamt haben die KollegInnen ihre fachliche Anbindung, werden beraten
und fortgebildet. Das Jugendamt bietet ihnen gleichzeitig
den
Jugendhilfebackground.
Die Anbindung im Jugendamt wird sichergestellt
durch eine
sozialarbeiterische
Fachkraft aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst, die für
die Dauer des Projektes mit 10 Std./Woche von der ASO-Arbeit freigestellt
wird. Diese Fachkraft übernimmt vor dem Hintergrund einer systemischen
Arbeitsweise
die Koordination des Projektes und die Zusammenarbeit
mit den
Schulen und Kindertagesstätten.
Mit dieser Arbeitsweise
verknüpft sich die
Erwartung, dass durch den frühzeitigen und intensiven Austausch und die
Zusammenarbeit
mit den Grundschulen mittelfristig
der ASO entlastet und die
Kostensteigerungen
im Bereich der Hilfen zur Erziehung gemildert werden.
•
Methode
Bei Bedarf fordert die entsprechende
unmittelbar an.
Vereinbart wird ein
Schule
die Unterstützung
Vorgespräch mit dem/der verantwortlichen
entsprechender
Problemschilderung:
Welche Auffälligkeiten?
Was wurde bisher unternommen?
Kurzdiagnose.
Im Bedarfsfall
erfolgt
nach der Abklärung
OGATA-Betreuerln
im Kleinteam
Hospitation bis zu einer Woche im OGATA-Bereich
Schulbereich mit abschließendem
Reflexionsgespräch
mit OGATA-Betreuerln
Möglicherweise
Anamnese
schließen
sich zwecks
weitere Gespräche
den Eltern
dem Kindergarten
dem Jugendamt.
Erstellung
an mit
des Projektes
und
eine
und ggfls.
im
und KlassenlehrerIn.
einer vollständigen
Anleg:! A
Nach Auswertung
aller bekannten
Fakten
wird ein
VPltJ9~f
Handlungsplan
erstellt, der beinhalten kann
. ;.(Bleil
unterstützende
Einzelarbeit mit dem Kind im
Nachmittagsbereich
unterstützende
Gruppenarbeit
im Nachmittagsbereich
(beides
bis zu 2 Wochen)
Beobachtung des Kindes und kollegiale Fachberatung der
OGATA-Betreuerln
bis zu einer Woche
Elterngespräche
LehrerInnengespräche
Reflexion mit dem Jugendamt.
Nach der konkreten
•
(vorgenannten)
folgt ein
Abschlussgespräch
mit Klärung einer Handlungsperspektive
mit
dem/der OGATA-BetreuerIn
dem/der KlassenlehrerIn
und vereinbarten
Rückmeldungen
nach
o 14 Tagen
o weiteren 4 Wochen
o weiteren 8 Wochen
die Handlungsperspektive
kann auch wöchentliche
Termine mit
einzelnen Kindern oder
Kleingruppen von bis zu ~ Jahr beinhalten.
Da es sich hier um ein zunächst
soll die
•
Unterstützung
auf zwei Jahre
angelegtes
Projekt
handelt,
Qualitätssicherung
wie folgt gestaltet werden:
Fruhestmögliche
interne Ausschreibung
der drei Stellen mit
Besetzung zum 1.08.2006 noch in 2005, um berufsbegleitende
Fortbildung im ersten Halbjahr 2006 in Vorbereitung auf die
neue Aufgabe sicherstellen
zu können;
Bestimmung einer Fachkraft mit koordinierender
Funktion;
Vorstellung
in den Schulen bereits vor Projektbeginn;
Führung von Beobachtungsbögen
über jedes einzelne Kind;
Statistik der Fallentwicklung;
Zwischenberichte
nach
o 3 Monaten
o 6 Monaten
o 1 Jahr (JHA/Schulausschuss)
o 1; 6 Jahren
o 1;11 Jahren (Abschluss für JHA/Schulausschuss)
Der Bericht kurz vor Abschluss des Projektes wird Entscheidungsgrundlage
sein über den Fortbestand in dieser oder modifizierter
Form oder die
Einstellung des Projektes.
zu