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Beschlussvorlage (Unterstützung der Grundschulen und der Förderschule durch das -Första-Projekt-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
761 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Unterstützung der Grundschulen und der Förderschule durch das
-Första-Projekt-) Beschlussvorlage (Unterstützung der Grundschulen und der Förderschule durch das
-Första-Projekt-) Beschlussvorlage (Unterstützung der Grundschulen und der Förderschule durch das
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-Första-Projekt-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich V AZ.:51-Bt. ~I o ~'I7 Amt: -SI- t An den BeschIAusf.: -51Datum: 08.11.2005 Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; überden • Schulausschuss zur Vorberatung Betrifft: Unterstützung der Grundschulen und der Förderschule durch das -Första-ProjektFinanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Ve~ung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstodt, den 08.11.2005 I]ß{ 1/ Beschlussentwurf: • Das "Första-Projekt" wird nach den in der Anlage aufgeführten leitlinien umgesetzt. Die drei Stellen für Erzieherinnen sind unverzüglich intern auszuschreiben und zu besetzen . Begründung: Der Rat hat am 31.05.2005 eine Qualifizierung der neu eingeführten "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" (OGATA) durch den Einsatz von drei Erzieherinnen zur Betreuung der besonders förderungsbedürftigen Schülerinnen und Schüler beschlossen. Bei diesem Arbeitsfeld handelt es sich um eine neue fachliche Einrichtung des Jugendamtes. Die Verwaltung des Jugendamtes hat diesbezüglich konzeptionelle leitlinien erstellt. Diese leitlinien hat der Jugendhilfeausschuss am 7.9.2005 zur Kenntnis genommen. Sie wurden in den letzten Wochen mit den Grundschulen, der Förderschule und den Trägern der OGATA diskutiert. Die Grundschulen befürworten das Projekt. Die Südschule in lechenich sieht allerdings zum jetzigen Zeitpunkt für ihre Schüler noch keinen Bedarf. Die Förderschule schlägt vor, von den drei Erzieherinnen eine halbe Betreuungsstelle ständig an die Don-Bosco-Schule anzubinden und diese um eine weitere halbe SozialarbeitersteIle aufzustocken. Diesem Modell räumt der Schulleiter eine höhere Effizienz und Präferenz ein. Erstin zweiter Linie kann er sich mit der Första-Konzeption einverstanden erklären. Die Verwaltung befürwortet in Ausführung des einstimmigen Ratsbeschlusses vom 31.05.2005 und nicht zuletzt aus Kostengründen die Umsetzung des auf zwei Jahre angelegten Projektes. Essind engmaschige Erfahrungsberichte vorgesehen, die eine Modifizierung oder auch eine Einstellung des Projektes zur Folge haben können. Das Landesjugendamt begrüßt das Projekt. Beim zuständigen Ministerium wurde eine Modellfinanzierung beantragt. I.V . • • r ._-'--~.-'~ - II. :.: - ... _ !-.c--.oC\'~ i ... : .. , __ ~age Konzeptionelle FÖrderung Schülern ~!a't in der OGATA -Första-ProjektRechts- und Fachnorm Mit Beschluss dass • • • • vom 31.05.2005 hat der Rat der Stadt Erftstadt die städtischen Horte am 31.07.2006 geschlossen werden die Maßnahme "betreuter Mittagstisch" im Jugendzentrum gleichen Zeitpunkt eingestellt wird. Darüber hinaus wird die katholischen Hortgruppe spätestens mit Auslaufen aufgeben. entschieden, und Köttingen zum Kirchengemeinde St. Kilian auch ihre der Landesförderung am 31.07.2007 Nach dem Willen des Rates wird die in allen Erftstädter Grundschulen und in der Sonderschule ab dem Schuljahr 2006/2007 eingerichtete .Offene Ganztagsschule im Primarbereich" (OGATA) die bedarfsgerechte Förderung und Betreuung von Grundschulkindern sicherstellen. Die Einrichtung von bedarfsgerechten Angeboten an Ganztagsplätzen stellt eine Pflichtaufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 245GB VIII dar. Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz wurde 2003 das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (§ 10 Absatz 5 GTK) insofern geändert, als dass klargestellt wird, dass Kommunen ihrer Verpflichtung auch durch die Einrichtung offener Ganztagsschulen nachkommen können. In den Hortgruppen werden 20 Kinder von zwei vollzeitbeschäftigten ErzieherInnen betreut. Die OGATA geht günstigstenfalls von einem Personalschlüssel von 25 Kindern und zwei BetreuerInnen aus. Die Qualifikation als Erzieherin ist nicht zwingend. Der Arbeitseinsatz der MitarbeiterInnen wird primär teilzeit ausgelegt sein. Vor- und Nachbereitungszeiten von 25 ~, wie in den Horten üblich, wird es in der OGATA unter den derzeitigen Bedingungen nicht geben. Die Betreuungsdichte, das individuelle Eingehen auf jedes einzelne Kind, wird von daher die OGATAvon der Hortarbeit unterscheiden. Das birgt die Gefahr in sich, dass besonders förderungsbedürftige Kinder in der OGATA nicht adäquat betreut werden können. Besonders förderungsbedürftig sind nicht nur auffällige, sogenannte schwierige, sondern auch ruhige, in sich zurückgezogene, Aufmerksamkeit nicht einfordernde Kinder. Beiden Gruppen muss die OGATA aber auch gerecht werden, will sie mittelfristig dem Anspruch auf qualifizierte Bildung, Erziehung und Förderung gerecht werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Pisastudien und der in Armutsberichten aufgezeigten Fakten der langfristigen Folgen von Kinderarmut, die nur durch schulische Ganztagsangebote zum Teil aufgefangen werden können. Diese Anstrengungen müssen nicht zuletzt Kindern aus Armutsfamilien bzw. aus bildungsbenachteiligten Familien gelten. Mit Blick auf eine Qualifizierung der OGATA hat der Rat am 31.05.2005 von daher auch den Einsatz von drei Erzieherinnen zur Betreuung der besonders förderungsbedürftigen Kinder beschlossen. Es handelt sich dabei um ein Arbeitsfeld, mit dem wir nicht nur in Erftstadt Neuland betreten. Ein Arbeitsfeld auch, dem aus der bisherigen Praxis große Bedeutung beigemessen wird, steht doch nach einer Studie im Auftrag des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NRW über ausgewählte Befunde der Pilotphase der OGATA in NRW "die Verbesserung der Arbeit mit schwierigen Kindern ganz oben in der Rangfolge der Fortbildungswünsche". Mit dem Einsatz der ErzieherInnen sind folgende Ziele cI ~_V~LOJitl Leitlinien zur qualifizierten von sogenannten "schwierigen" /I verbunden: -1- 1. 2. 3. 4. Unterstützung einzelner förderungsbedürftiger SchülerInnen Unterstützung der in der OGATA eingesetzten BetreuerInnen Elternarbeit mit den Erziehungsberechtigten auffälliger SchülerInnen zusammenarbeit mit den sozialen Diensten des Jugendamtes, um weitergehende Unterstützungsangebote aufzubauen 5. Zusammenarbeit mit der Schule, um Ressourcen der Schule und der Jugendhilfe für die SchülerInnen zu nutzen. Das Projekt durch kennzeichnet sich insofern mit seinem integrativen Charakter Einzelfallhilfe .. Prävention • durch ,'. kollegiale Beratung Netzwerkarbeit Struktur Das Projekt wird getragen durch drei in der Kindertagesstätten-/Hortarbeit sehr erfahrene KollegInnen, die ausgehend vom und eingebunden ins Jugendamt die Arbeit zunächst für zwei Jahre leisten. Im Jugendamt haben die KollegInnen ihre fachliche Anbindung, werden beraten und fortgebildet. Das Jugendamt bietet ihnen gleichzeitig den Jugendhilfebackground. Die Anbindung im Jugendamt wird sichergestellt durch eine sozialarbeiterische Fachkraft aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst, die für die Dauer des Projektes mit 10 Std./Woche von der ASO-Arbeit freigestellt wird. Diese Fachkraft übernimmt vor dem Hintergrund einer systemischen Arbeitsweise die Koordination des Projektes und die Zusammenarbeit mit den Schulen und Kindertagesstätten. Mit dieser Arbeitsweise verknüpft sich die Erwartung, dass durch den frühzeitigen und intensiven Austausch und die Zusammenarbeit mit den Grundschulen mittelfristig der ASO entlastet und die Kostensteigerungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung gemildert werden. • Methode Bei Bedarf fordert die entsprechende unmittelbar an. Vereinbart wird ein Schule die Unterstützung Vorgespräch mit dem/der verantwortlichen entsprechender Problemschilderung: Welche Auffälligkeiten? Was wurde bisher unternommen? Kurzdiagnose. Im Bedarfsfall erfolgt nach der Abklärung OGATA-Betreuerln im Kleinteam Hospitation bis zu einer Woche im OGATA-Bereich Schulbereich mit abschließendem Reflexionsgespräch mit OGATA-Betreuerln Möglicherweise Anamnese schließen sich zwecks weitere Gespräche den Eltern dem Kindergarten dem Jugendamt. Erstellung an mit des Projektes und eine und ggfls. im und KlassenlehrerIn. einer vollständigen Anleg:! A Nach Auswertung aller bekannten Fakten wird ein VPltJ9~f Handlungsplan erstellt, der beinhalten kann . ;.(Bleil unterstützende Einzelarbeit mit dem Kind im Nachmittagsbereich unterstützende Gruppenarbeit im Nachmittagsbereich (beides bis zu 2 Wochen) Beobachtung des Kindes und kollegiale Fachberatung der OGATA-Betreuerln bis zu einer Woche Elterngespräche LehrerInnengespräche Reflexion mit dem Jugendamt. Nach der konkreten • (vorgenannten) folgt ein Abschlussgespräch mit Klärung einer Handlungsperspektive mit dem/der OGATA-BetreuerIn dem/der KlassenlehrerIn und vereinbarten Rückmeldungen nach o 14 Tagen o weiteren 4 Wochen o weiteren 8 Wochen die Handlungsperspektive kann auch wöchentliche Termine mit einzelnen Kindern oder Kleingruppen von bis zu ~ Jahr beinhalten. Da es sich hier um ein zunächst soll die • Unterstützung auf zwei Jahre angelegtes Projekt handelt, Qualitätssicherung wie folgt gestaltet werden: Fruhestmögliche interne Ausschreibung der drei Stellen mit Besetzung zum 1.08.2006 noch in 2005, um berufsbegleitende Fortbildung im ersten Halbjahr 2006 in Vorbereitung auf die neue Aufgabe sicherstellen zu können; Bestimmung einer Fachkraft mit koordinierender Funktion; Vorstellung in den Schulen bereits vor Projektbeginn; Führung von Beobachtungsbögen über jedes einzelne Kind; Statistik der Fallentwicklung; Zwischenberichte nach o 3 Monaten o 6 Monaten o 1 Jahr (JHA/Schulausschuss) o 1; 6 Jahren o 1;11 Jahren (Abschluss für JHA/Schulausschuss) Der Bericht kurz vor Abschluss des Projektes wird Entscheidungsgrundlage sein über den Fortbestand in dieser oder modifizierter Form oder die Einstellung des Projektes. zu