Daten
Kommune
Pulheim
Größe
237 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:39
Aktualisiert
09.09.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Konzept
Personalentwicklung
HAUPT- UND
PERSONALAMT
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Stadt Pulheim steht, wie auch andere Städte, vor großen Herausforderungen:
Die Auswirkungen des demografischen Wandels und die wachsende Komplexität
der Aufgaben bei gleichzeitig schwieriger Haushaltslage werden in vielen Bereichen unseres Arbeitsalltags zunehmend spürbar. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns insbesondere in der Personalentwicklung rüsten und aktiver, strategischer und systematischer vorgehen als bisher.
Hierfür ist das neue Personalentwicklungskonzept die Grundlage. Es folgt unserem übergeordneten Ziel, dass wir auch in der Zukunft eine leistungsstarke Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pulheim sind.
Wir wollen das Konzept unter breiter Beteiligung zu einem Werk entwickeln, das
zur Stadtverwaltung Pulheim passt. Im ersten Jahr werden das Rahmenkonzept
und wesentliche Instrumente erarbeitet. Ab 2014 werden diese erprobt und anschließend umfänglich umgesetzt. Die Implementierung und spätere Nutzung der
Instrumente ist als ein fortlaufender Prozess angelegt. Die Instrumente werden
regelmäßig bewertet und bei Bedarf verbessert. So wird ein Maßnahmenportfolio
entstehen, das auf die Stadt Pulheim zugeschnitten ist und mit dem wir für zukünftige Herausforderungen gut aufgestellt sind.
Allen, die an dem Personalentwicklungskonzept mitarbeiten, danke ich herzlich!
Ich bitte Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, füllen Sie es mit Leben, nehmen Sie die Angebote wahr und nutzen Sie die Chancen zu Ihrer beruflichen und
persönlichen Entwicklung.
Frank Keppeler
Bürgermeister
1
Inhalt
1
Einführung
3
1.1 Hintergrund und Anlass.................................................................................................................. 3
1.2 Personalentwicklung – was heißt das für uns? .............................................................................. 4
1.3 Ziele der Personalentwicklung ....................................................................................................... 4
1.4 Beteiligte und Verantwortliche der Personalentwicklung................................................................ 4
1.5 Zeitrahmen der Einführung............................................................................................................. 6
1.6 Abgrenzung von PE-Konzept zu einzelnen Instrumenten.............................................................. 6
2
Strategische Personalentwicklung
7
2.1 Amtsleitungsworkshops zu Themen der Führung und bereichsübergreifenden Zusammenarbeit. 7
2.2 Verfahren der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung.............................................................. 7
3
Anforderungsprofile
9
Die Basisanforderungen.......................................................................................................................... 10
4
Die Handlungsfelder und Instrumente
11
4.1 Personal- und Nachfolgeplanung ................................................................................................. 11
4.2 Leitfaden zur Stellenbesetzung.................................................................................................... 11
4.3 Wissenstransfer und Einarbeitungskonzept ................................................................................. 10
4.4 Personalentwicklungsgespräch.................................................................................................... 12
4.5 Zielvereinbarung .......................................................................................................................... 15
4.6 Beurteilung ................................................................................................................................... 15
4.7 Basisqualifikation für Steuerungs- und Führungsaufgaben.......................................................... 16
4.8 Fortbildung für Führungskräfte..................................................................................................... 17
4.9 Coaching für Führungskräfte........................................................................................................ 17
4.10 Entwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern...................................................................... 18
4.10.1 Fachliche und überfachliche Fortbildungen ................................................................... 19
4.10.2 Hospitation..................................................................................................................... 19
4.11 Workshops ................................................................................................................................... 20
5
Ausblick
21
2
1
Einführung
Unsere Personalentwicklung zielt darauf ab, durch
die Erhaltung und Steigerung der Qualifikation von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bestmögliche
Aufgabenerfüllung heute und in Zukunft zu gewährleisten. Personalentwicklung dient auch dazu, durch
Förderung, Motivation und Beteiligung die Unterstützung für notwendige Veränderungsprozesse zu
gewinnen und damit die Identifikation mit dem Auftrag und Zielen der Stadtverwaltung Pulheim nachhaltig zu sichern und zu stärken.
1.1
Dieser Prozess wird um so erfolgreicher sein, je
besser es unseren Führungskräften gelingt, ihre
Erwartungen an die Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten mit deren Erwartungen an
ihre berufliche Weiterentwicklung in Einklang zu
bringen. Ein vorausschauendes Personalmanagement, das die Fähigkeiten und Neigungen, das
Engagement und die Kreativität der oder des Einzelnen optimal zur Entfaltung kommen lässt, ist eine
Basis für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Verwaltung.
Hintergrund und Anlass
Die Stadtverwaltung Pulheim hat bisher ein Portfolio
verschiedener Einzelmaßnahmen der Personalentwicklung genutzt, hauptsächlich Angebote zur Ausund Fortbildung und zur individuellen Förderung,
Zielvereinbarungen im Zusammenhang mit leistungsorientierter Bezahlung sowie einzelne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Diese Maßnahmen sind historisch gewachsen und nicht so
miteinander verzahnt, wie es aufgrund der veränderten Bedingungen zukünftig erforderlich sein wird.
Die Ausgangslage des städtischen Personalmanagements ist zunehmend geprägt durch den demografischen Wandel. Maßgebliche Auswirkungen für
die Arbeitswelt sind weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter sowie eine alternde Belegschaft. Der
Bedarf an neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
durch altersbedingtes Ausscheiden großer Teile der
Belegschaft wird auch bei der Stadtverwaltung
absehbar steigen und in einigen Bereichen mit
gleichzeitigem Fachkräftemangel zusammenfallen.
Die Personalentwicklung fokussiert auf die gezielte
Förderung aller Mitarbeiter/innen jeden Alters mit
dem Ziel, ihre Arbeitszufriedenheit, Leistungsmotivation sowie Arbeitskraft und Gesundheit langfristig
zu erhalten bzw. zu stärken. Außerdem will die
Stadt Pulheim so ihre Attraktivität als Arbeitgeberin
nach innen (zur Bindung der Mitarbeiter/innen) und
nach außen (zur Rekrutierung neuer Mitarbeiter/innen) und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit am
Arbeitsmarkt steigern.
3
1.2
Personalentwicklung – was heißt das für uns?
Personalentwicklung ist allgemein eine Teilfunktion
des Personalmanagements, das einheitliche Standards sichert. Unter Personalentwicklung werden
systematisch gestaltete Prozesse verstanden, die
es ermöglichen, das Leistungs- und Lernpotenzial
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erkennen,
zu erhalten und in Abstimmung mit dem Einzelbedarf verwendungs- und entwicklungsbezogen zu
fördern.
1.3
Innerhalb unserer Stadtverwaltung werden so kontinuierlich Veränderungsbedarfe ermittelt und in konkrete Maßnahmen für den beruflichen Alltag der
Mitarbeiter/innen übertragen. Mittel- und langfristig
helfen Maßnahmen zur Personalentwicklung, die
Kultur zu formen und einen wesentlichen Beitrag
zur Erreichung unserer Ziele zu leisten.
Ziele der Personalentwicklung
Mit einer ganzheitlichen und abgestimmten Personalentwicklung, wie sie dieses Konzept vorsieht,
sollen generell folgende Ziele erreicht werden:
optimale Abstimmung zwischen dem Bedarf der
Verwaltung einerseits und den Bedürfnissen
und dem Leistungspotenzial der Mitarbeiter/innen andererseits,
zielgerichtete Qualifizierung der Mitarbeiter/innen im Hinblick auf jetzige und zukünftige
Aufgaben,
einheitliche, strategische Vorbereitung der Mitarbeiter/innen auf zentrale Anforderungen und
Herausforderungen der Zukunft,
Finden und Binden geeigneter Mitarbeiter/innen
an eine attraktive Arbeitgeberin Stadt Pulheim,
um den erforderlichen Personalbedarf heute
und in Zukunft zu decken.
Erhalt bzw. Steigerung von Arbeitszufriedenheit, Leistungsmotivation und Gesundheit,
1.4
Beteiligte und Verantwortliche der Personalentwicklung
Personalentwicklung ist eine Querschnittaufgabe, an deren Realisierung Verwaltungsvorstand,
Führungskräfte, Mitarbeiter/innen, Personalverwaltung, Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte
gleichermaßen beteiligt sind.
4
Aufgaben
Verwaltungsvorstand
Der Verwaltungsvorstand ist für den strategischen Teil der Personalentwicklung verantwortlich. Auf Basis klarer
Ziele, Werte und Strategien kann eine einheitliche Orientierung stattfinden. Er kommuniziert das PE-Konzept und
agiert als Promotor. Dazu gehört auch, verlässliche Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die
Umsetzung des PE-Konzepts ermöglichen und nachhaltig fördern.
Führungskräfte
Unter Führungskräften werden alle Beschäftigten mit Personalverantwortung verstanden. Sie sind die Trägerinnen
bzw. Träger der Personalentwicklung und setzen diese im Dialog mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um.
Maßnahmen zur Personalentwicklung sollen sich positiv auf die Aufgabenerledigung und die Zufriedenheit der
Mitarbeiter/innen auswirken. Ebenfalls sind die Führungskräfte gehalten, wichtige Signale der Mitarbeiter/innen an
die Verwaltungsspitze und die zentrale Personalentwicklung weiter zu geben und diese über den Maßnahmenbedarf in ihrem Verantwortungsbereich zu informieren.
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
Personalentwicklung kann nur erfolgreich sein, wenn die Mitarbeiter/innen Chancen zum eigenen Fortkommen
innerhalb der Verwaltung ergreifen und Verantwortung für die persönliche Entwicklung übernehmen. Gemeinsam
mit den Führungskräften und den Verantwortlichen im Bereich der zentralen Personalentwicklung sind sie aufgefordert, gesetzte Ziele offen und engagiert im Sinne eines fortwährenden Lernprozesses zu erreichen.
Zentrale
Personalentwicklung
Eine besondere Verantwortung obliegt den Verantwortlichen im Bereich der zentralen Personalentwicklung, welche
die Führungskräfte bei der Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen unterstützen. Zudem steuern sie die Personalentwicklung in Bezug auf die Gesamtverwaltung. So gehört zu den Aufgaben
das bedarfsgerechte Angebot von Maßnahmen der Personalentwicklung,
Entwicklung und Pflege von standardisierten Instrumenten zur Personalentwicklung,
Evaluation und Qualitätssicherung der Instrumente und Maßnahmen,
Initiierung und Steuerung von diesbezüglichen Beteiligungs- und Entscheidungsprozessen.
Steuerungsgruppe
Personalentwicklung
Unter Federführung der zentralen Personalentwicklung wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet, welcher die Leiterin bzw. der Leiter des Haupt- und Personalamtes, die Leiterin bzw. der Leiter der Abteilung Personalentwicklung,
die Gleichstellungsbeauftragte, der Personalrat sowie je eine Amtsleiterin bzw. ein Amtsleiter aus den Dezernaten
II, III und IV angehören. Die Gruppe tagt mindestens einmal jährlich. Die Arbeitsergebnisse werden dem Verwaltungsvorstand vorgelegt.
Diese Gruppe hat den Auftrag,
sich mit den Anträgen auf überfachliche Fortbildungen, Workshops und Coachings zu befassen und eine
nachvollziehbare Entscheidung zu treffen, welche im jeweiligen Haushaltsjahr realisiert werden sollen.
die Qualität des Personalentwicklungskonzepts und der Instrumente regelmäßig zu prüfen und zu sichern.
Personalrat
Personalentwicklung ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beschäftigten. Besonders bei der Entwicklung von Standards wird daher der Personalrat frühzeitig beteiligt. Seine Aufgabe besteht in einer kritischen Würdigung der Vorschläge, dem Einbringen eigener Vorschläge und Kommunizieren von Anregungen aus der Belegschaft.
Der Personalrat wird im Rahmen des PE-Konzeptes insbesondere folgendermaßen eingebunden:
Beteiligung während der Entstehung des PE-Konzepts,
Mitarbeit in der Steuerungsgruppe Personalentwicklung.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist integraler Bestandteil der Personalentwicklung.
Die Gleichstellungsbeauftragte wird bei der Entstehung des PE-Konzeptes frühzeitig beteiligt und ist Mitglied der
Steuerungsgruppe Personalentwicklung. Ihre Aufgabe besteht in der kritischen Würdigung der Standards, Maßnahmen und Instrumente unter Gleichstellungsgesichtspunkten.
5
1.5
Zeitrahmen der Einführung
Die PE-Konzeption als langfristig gültiger Rahmen
unserer Personalentwicklung soll sorgfältig zu einem Werk reifen, das speziell zugeschnitten ist und
unter Beteiligung der Zielgruppen entsteht. Es ist
geplant, das PE-Konzept und wesentliche Instrumente in 2013 zu konzipieren und ab 2014 zu erproben und gesamtstädtisch umzusetzen. Der Zeitplan für die Einführung der Instrumente orientiert
sich an den Ressourcen und aktuellen Aufgaben
unserer Verwaltung. Die Planung und Umsetzung
der PE-Instrumente darf das Tagesgeschäft und
Projektarbeiten nicht beeinträchtigen.
1.6
Über die Notwendigkeit und den Zeitpunkt der Einführung der im Konzept beschriebenen Instrumente
entscheidet der Verwaltungsvorstand. Er lässt sich
dabei durch die Amtsleitungen und die Verantwortlichen für die zentrale Personalentwicklung beraten.
Bei der Umsetzung und Einführung der Instrumente
ist der Personalrat zu beteiligen.
Es soll sich bei der Implementierung und späteren
Nutzung der Instrumente insgesamt um einen lebendigen Prozess handeln, der kontinuierlich angepasst und geleitet von der Steuerungsgruppe und
der zentralen Personalentwicklung optimiert wird.
Abgrenzung von PE-Konzept zu einzelnen Instrumenten
Das Personalentwicklungskonzept beinhaltet die
Beschreibung der grundlegenden Ziele, des Rahmens, der Handlungsfelder und festgelegten Instrumente. Es legt organisatorische Verantwortlichkeiten fest und trifft Aussagen zur langfristigen Ausrichtung der Personalentwicklung.
Davon deutlich und bewusst abgegrenzt stehen im
Anhang die Instrumente als solche. Mit den Instrumenten entstehen die konkreten Ausführungsbestimmungen für die Anwendung, Formulare, Leitfäden etc. Bei den einzelnen Instrumenten steht die
praktische Anwendung im Fokus. Es ist erforderlich,
dass diese leichter zu ändern und anzupassen sind,
als es bei einem Rahmenkonzept der Fall wäre.
Daher enthält der Anhang des PE-Konzeptes immer
die aktuellen Informationen zu den einzelnen Instrumenten:
Leitfäden und Handlungsanweisungen,
Formulare und Checklisten.
Da die Instrumente Schritt für Schritt eingeführt
werden, stehen zu Beginn noch nicht für alle aufgeführten Maßnahmen die erforderlichen Unterlagen
zur Verfügung. Das PE-Konzept bildet aber den
dafür notwendigen Rahmen, so dass bei Bedarf die
Entwicklung gewünschter Instrumente erfolgen
kann.
6
2
Strategische Personalentwicklung
2.1
Amtsleitungsworkshops zu Themen der Führung und bereichsübergreifenden Zusammenarbeit
Es finden regelmäßig Workshops für alle Amtsleiter/innen zu den Themenfeldern Führung und bereichsübergreifende Zusammenarbeit statt.
Ziel ist es,
einen gemeinsamen Handlungsrahmen aufzustellen und ein einheitliches Verständnis für die
Führungsarbeit in der Stadt Pulheim zu entwickeln und damit aktiv auf das Wertesystem und
die Kultur Einfluss zu nehmen,
bereichsübergreifende Standards zu erarbeiten,
die zu einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung führen und reibungslose, effiziente Prozesse gewährleisten,
aktuelle, bereichsübergreifende Fragen und
Probleme zu klären und nachhaltige Lösungen
zu finden,
wichtige oder übergreifende Bedarfe der Personalentwicklung zu identifizieren und in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe Personalentwicklung anzugehen.
Diese Verständigung soll als dynamischer Prozess in Form einer regelmäßigen Reflexion der Amtsleiter/innen
über Führung und Zusammenarbeit verankert werden. Für die Gesamtverwaltung relevante Ergebnisse der
Workshops werden mit dem Verwaltungsvorstand abgestimmt und danach gegebenenfalls über die Maßnahmen
der Personalentwicklung ausgerollt.
2.2
Verfahren der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
Das Personalentwicklungskonzept und die Instrumente werden regelmäßig auf ihre Wirkung und
Zielerreichung hin überprüft. Neben der zentralen
Personalentwicklung hat die Steuerungsgruppe
Personalentwicklung den Auftrag, die Qualität des
Personalentwicklungskonzepts und der Instrumente
regelmäßig zu bewerten, zu sichern und bei Bedarf
zu optimieren.
Auch die einzelnen überfachlichen Fortbildungsmaßnahmen werden systematisch zentral beurteilt.
Insbesondere wird erfasst, ob die Lernergebnisse
die gewünschte Qualität haben und die Teilnehmer/innen die gewonnene Qualifikation im Arbeitsalltag verwerten.
7
Ziel ist, die Fortbildungen hinsichtlich Zufriedenheit
der Teilnehmer/innen, Lernerfolg, Transfer und
Nachhaltigkeit permanent zu verbessern. Zur Qualitätssicherung werden dazu im Vorfeld die Lernfelder
und Fortbildungsziele klar beschrieben. Dieses
erfolgt in dem jährlichen Personalentwicklungsgespräch zwischen Führungskraft und Mitarbeiter/in
und wird dokumentiert.
Bei den überfachlichen Maßnahmen führt die zentrale Personalentwicklung nach deren Ablauf mindestens stichpunktartig persönliche, standardisierte
Interviews mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch. Bei größeren Reihen können stattdessen auch quantitative Evaluationsbögen eingesetzt
werden.
Es ist Aufgabe der Führungskräfte, mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Anschluss an deren
fachlichen sowie überfachlichen Fortbildungen über
die Lernergebnisse zu sprechen. Nach einem bestimmten Zeitraum gibt die Führungskraft der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter ein Feedback zu ihren
Leistungsbeobachtungen in Bezug auf die vorher
bestimmten Lernfelder. Den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern an der Basisqualifikation für Steuerungs- und Führungsaufgaben werden von der
jeweiligen Führungskraft nach Möglichkeit Aufgaben
übertragen, die eine Anwendung des Gelernten in
der Praxis erfordern, um so den Transferprozess zu
unterstützen.
8
3
Anforderungsprofile
Die Basisanforderungen für die Mitarbeiter/innen
der Stadtverwaltung Pulheim sind die Grundlage
aller Instrumente der Personalentwicklung und das
Bindeglied zwischen ihnen. Sie ermöglichen eine
ganzheitliche, verzahnte und strategische Ausrichtung.
Die Basisanforderungen sind unter Beteiligung von
Verwaltungsvorstand, Amtsleiterinnen und Amtsleitern und externer Beratung erarbeitet worden. Die
Analyse der aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Beschäftigten sowie die wesentlichen
Aufgaben und typischen Situationen waren die
wichtigsten Ausgangspunkte für die Basisanforderungen. Sie orientieren sich an den Zielen unserer
Verwaltung und dienen dazu, die Mitarbeiter/innen
sowie Führungskräfte so einzusetzen und zu fördern, dass diese Ziele erreicht werden können. Dies
setzt Definitionen von Anforderungen voraus, die
transparent kommuniziert werden.
Ein Anforderungsprofil setzt sich daher aus einer
Liste von Kompetenzen zusammen, die für die
erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben in der Verwaltung
(Basisanforderungen)
oder
einer
Zielposition
oder
Zielebene
(Schlüsselanforderungen) besonders wichtig sind. Diese Kompetenzen sind mit konkretem, beobachtbarem Verhalten definiert, die einen SOLL-Zustand abbilden.
Damit ist das Anforderungsprofil ein Idealbild für die
Aufgabenbewältigung. Nicht die Person bestimmt
die Anforderungen an ein Aufgabengebiet, sondern
die Erfordernisse der Stadtverwaltung Pulheim und
der Aufgaben bestimmen die Anforderungen an
eine Person.
Durch den Abgleich des Anforderungsprofils (SOLL)
mit dem individuellen Leistungsprofil einer Person
(IST) wird deutlich, in welchen Bereichen Stärken
und Schwächen im Hinblick auf die entsprechende
Position liegen. Wünschenswert für den Erfolg ist
eine hohe Übereinstimmung zwischen IST und
SOLL.
Beim Anforderungsprofil sind zu unterscheiden:
Basisanforderungen
Im Sinne einer gemeinsamen Zielsetzung und Kultur gelten die Basisanforderungen für alle Mitarbeiter/innen der
Stadtverwaltung Pulheim und dienen als Grundlage für die aufbauenden Instrumente der Personalentwicklung.
Schlüsselanforderungen
Im Einzelnen muss geklärt werden, welche besonderen Anforderungen auf jedem speziellen Arbeitsplatz erforderlich sind. Dazu sollen die Basisanforderungen gewichtet und spezifiziert (z.B. beim Feedback im Personalentwicklungsgespräch) oder um weitere Kompetenzen ergänzt werden (z.B. bei der Personalauswahl). Die Ermittlung und Festlegung der Schlüsselanforderungen ist Führungsaufgabe.
Das genaue Vorgehen ist in der Anlage zum PE-Konzept im Leitfaden zur Stellenbesetzung beschrieben.
9
Die Basisanforderungen
Kompetenzen
Fachkompetenz
Leistungsbereitschaft
Arbeitsorganisation
und -effizienz
Orientierung an Kundinnen und Kunden
(interne und externe)
Soziale Kompetenz
Konfliktfähigkeit
Ausdrucksfähigkeit
Übergreifendes
Arbeiten
Ressourcenorientierung
Personalführungskompetenz
(nur für Führungskräfte)
Führungspersönlichkeit
(nur für Führungskräfte)
Beispielhafte Einzelaspekte
ist auf einem guten Wissenstand und hat fachliche Kenntnisse für das Aufgabengebiet
verfügt über Fertigkeiten, die gezielt und mit hohem Qualitätsanspruch eingesetzt werden
analysiert komplexe Fachprobleme zutreffend und löst sie
kennt aktuelle rechtliche Grundlagen und wendet diese sicher an
entwickelt Fach- und Rechtskompetenz selbstständig und kontinuierlich weiter
setzt sich ehrgeizige Ziele
arbeitet selbstständig mit angemessenem Kontrollaufwand auf gutem Leistungsniveau
fühlt sich für die Ergebnisse im eigenen Arbeitsbereich umfassend verantwortlich
ist in Ausnahmefällen bereit, dringende Aufgaben bei Bedarf auch außerhalb der Normalarbeitszeit zu erledigen
bringt Dinge engagiert voran und zeigt Gestaltungswillen
reagiert angemessen und offen auf Veränderungen
organisiert die Arbeit effizient und geht systematisch vor
setzt sinnvolle Prioritäten
erledigt anfallende Arbeiten in angemessener Zeit
Ergebnisse entsprechen dem vereinbarten Qualitätsanspruch, auch unter Stress
beherrscht die zur Bewältigung der Aufgaben notwendigen Arbeitstechniken
arbeitet sich schnell in neue Arbeitsmittel und -abläufe ein und nutzt diese
berücksichtigt bei der Ausführung der Aufgaben die Wirkung auf Kundinnen und Kunden
versetzt sich in die Lage von Kundinnen und Kunden, versteht Bedarfe und Probleme
reagiert auf Anfragen/Beschwerden von Kundinnen und Kunden offensiv und mit angemessener Schnelligkeit
macht verlässliche Aussagen zu Abläufen, Aufwänden und Terminen und hält Zusagen ein
zeigt kollegiale Wertschätzung und Anerkennung, verhält sich respektvoll
ist empathisch und kann sich in die Perspektive anderer hinein versetzen
zeigt Hilfsbereitschaft, berät und unterstützt andere
hält sich verlässlich an Vereinbarungen und gemeinsam abgestimmte Vorgehensweisen
spricht Probleme und Konflikte offen und zeitnah an
formuliert eigene Standpunkte und Kritik klar und angemessen
bleibt sachlich und wird nicht verletzend
sucht und erarbeitet gemeinsame Lösungen auf Sach- und Beziehungsebene
reflektiert eigenes Verhalten selbstkritisch, gibt Fehler zu und lernt daraus
verfügt über einen vielfältigen Wortschatz und drückt sich in Wort und Schrift gewandt aus
beherrscht die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift
formuliert schriftliche Unterlagen adressatengerecht, auch im politischen Umfeld
kann komplexe Themen und komplexes Wissen verständlich und anschaulich vermitteln
kann mit einer geschickten Argumentation überzeugen
gibt aktiv und rechtzeitig Informationen weiter und teilt eigenes Wissen
reduziert und steuert wesentliche Informationen gezielt und adressatengerecht
nutzt sinnvolle Kommunikationskanäle und Medien
stellt das Gesamtergebnis in den Vordergrund und kennt Zusammenhänge
berücksichtigt (bereichsübergreifende) Auswirkungen an Schnittstellen
baut übergreifende Kontakte auf, kennt und nutzt Ansprechpartner/innen, vernetzt sich
hat bei Entscheidungen Kosten und Nutzen im Blick
berücksichtigt die Belange und Vorgaben der aktuellen, städtischen Haushaltssituation
setzt Ressourcen gezielt und effizient ein (Geld, Material, Mitarbeiter/innen, Zeit)
geht sorgfältig mit Arbeitsmaterialien und Maschinen um, pflegt diese nachhaltig
optimiert Abläufe und Prozesse, nimmt Einsparmöglichkeiten wahr
gibt Freiräume, fordert Eigenständigkeit und Verantwortungsbereitschaft der Mitarbeiter/innen
fördert aktiv die persönliche und fachliche Entwicklung der Mitarbeiter/innen und vereinbart Ziele
führt regelmäßig Personalentwicklungsgespräche bzw. sorgt für die Durchführung
führt durch offene, konsequente Rückmeldung, zeigt Durchsetzungsfähigkeit
löst Spannungen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und fördert den Teamzusammenhalt
handelt wahrnehmbar und selbstsicher aus der Rolle der Führungskraft
vertritt eigene Standpunkte klar und verlässlich, setzt sinnvolle Grenzen
erfüllt die Vorbildfunktion als Führungskraft
verhält sich der Arbeitgeberin gegenüber integer und loyal
hat strategische Ziele im Blick und gibt Orientierung
10
4
4.1
Die Handlungsfelder und Instrumente
Personal- und Nachfolgeplanung
Die Stadt Pulheim möchte sicherstellen, dass sie
kontinuierlich über die im Stellenplan ausgewiesenen Personalkapazitäten verfügt und nach Möglichkeit bedarfsgerecht eigene Nachwuchskräfte ausbildet.
Die Personalverwaltung erfasst dafür regelmäßig
die aktuelle Personalsituation anhand der Daten
Alter, Geschlecht und Austrittszeitpunkt. Bei den
Personalabgängen werden altersbedingtes Ausscheiden sowie planmäßige Formen des vorzeitigen
Endes der Erwerbsphase dargestellt. Auf dieser
Basis berechnet die Personalverwaltung den mittelfristigen Personalbedarf mit einem Planungszeitraum von fünf Jahren. Veränderungen in der Personalstruktur können so rechtzeitig erkannt und gezielt
bei der Personalbeschaffung und der Personalentwicklungsplanung berücksichtigt werden. Mit den
Berechnungsergebnissen werden konkrete Planungen zur Nachbesetzung freiwerdender Stellen verbunden. Besonders im Blick sind dabei Funktionen
mit speziellen Nachbesetzungsanforderungen und risiken.
4.2
Die relevanten Einflussfaktoren für die Personalbedarfsplanung ändern sich nur langsam. Hinzu
kommt, dass der Personalbestand der Verwaltung
eine überschaubare Größe hat, so dass unvorhergesehene Entwicklungen auch unabhängig von
Analysedaten wahrgenommen und bei Bedarf außerplanmäßige Maßnahmen veranlasst werden
können. Um ein vernünftiges Verhältnis von Arbeitsaufwand zu den konkret verwertbaren Ergebnissen zu erhalten, wird die Personalbedarfsplanung nur alle drei Jahre und darüber hinaus nach
Bedarf fortgeschrieben. Auch eine weitere Differenzierung der zu erfassenden Daten über die personalwirtschaftlichen Grunddaten hinaus, scheint
angesichts der vorliegenden Rahmenbedingungen
nicht angebracht. Sollte sich zeigen, dass für eine
wirkungsvolle Steuerung auch qualitative Daten
oder ein anderer Fortschreibungsmodus nötig sind,
werden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Bei der Fortschreibung werden der Verwaltungsvorstand und die Amtsleitungen über den
ermittelten Personalbedarf im Betrachtungszeitraum
informiert.
Leitfaden zur Stellenbesetzung
Eine einheitliche Vorgehensweise bei Personalauswahlverfahren in der Stadt Pulheim soll gewährleisten, dass Personen identifiziert werden, die im Hin-
blick auf die erforderlichen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen in Bezug auf die Aufgaben am
besten geeignet sind.
11
Professionelle und zugeschnittene Auswahlverfahren sollen verpflichtend zum Einsatz kommen. Damit soll einerseits die Prognosegüte erhöht und
andererseits die Akzeptanz der Entscheidung sichergestellt werden, so dass mögliche interne Bewerberinnen und Bewerber auch bei einer Ablehnung weiterhin motiviert auf ihrer bisherigen Position arbeiten.
Vor der Besetzung von Amtsleitungsstellen entscheidet der Verwaltungsvorstand, ob ein zugeschnittenes Assessment-Center durchgeführt werden soll und ob dieses extern moderiert wird.
Für die Besetzung aller Stellen ist die Konzeption
und Durchführung eines zugeschnittenen, strukturierten Interviews erforderlich, das auf den Basisund Schlüsselanforderungen fußt.
Die Vorbereitung erfolgt unter Federführung des
Haupt- und Personalamts in Kooperation mit dem
jeweiligen Fachamt. Dieses Interview kann optional
durch praktische Handlungsproben typischer Aufgaben angereichert werden. Ziel ist es, eine transparente und hochwertige Entscheidungsgrundlage
zu schaffen.
Im Anhang befindet sich der Leitfaden zur Stellenbesetzung, der anschaulich die Vorgehensweise beim
Erstellen eines qualifizierten Auswahlverfahrens erläutert. Anwender/innen finden dort praktische Hinweise
für die Konzeption und Durchführung.
4.3
Wissenstransfer und Einarbeitungskonzept
Mit einem Einarbeitungskonzept ist sinnvollerweise
ein Prozess der Sicherung vorhandenen Wissens
und dem Transfer auf die neue Stelleninhaberin
bzw. den neuen Stelleninhaber gekoppelt.
Beim altersbedingten Ausscheiden sowie bei planmäßigen Formen des vorzeitigen Arbeitsendes oder
Wechsels von Fach- und Führungskräften ist dieser
sechs Monate vor dem Austritt zu beginnen. Führungskraft und Mitarbeiter/in führen ein Gespräch, in
dem sie wichtige Schlüsselaufgaben und -prozesse
sowie wichtiges Wissen (z.B. interne und externe
Ansprechpartner/innen) der Stelle identifizieren.
Dann wird vereinbart, wie dieses Wissen nachvollziehbar dokumentiert werden kann, um es anderen
schnell zugänglich zu machen. Bis zum Ausscheiden sollte das wesentliche Know-how aktualisiert
und schriftlich vorliegen. Idealerweise gibt es eine
geplante Überschneidungszeit von Vorgänger/in
und Nachfolger/in, in der die Einarbeitung gezielt
unterstützt wird.
12
Die Stadt Pulheim möchte neuen Beschäftigten von Beginn an zeigen, dass sie willkommen sind! Dazu besteht
die Absicht neue Mitarbeiter/innen systematisch einzuarbeiten und ins bestehende Team zu integrieren.
Die Ziele sind,
die neuen Mitarbeiter/innen zeitnah zu leistungsfähigen Kolleginnen und Kollegen werden
zu lassen,
ein Zugehörigkeitsgefühl und eine Identifikation
mit unseren Zielen und Aufträgen aufzubauen,
besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erkennen und unserer Stadtverwaltung verfügbar
zu machen,
Probleme, Frustrationen und Enttäuschungen
zu vermeiden und eine gute Motivation für die
Aufgaben und die Zusammenarbeit zu schaffen, sowie
gemeinsam zu erproben, ob die Personalentscheidung richtig war,
ein positives Image der Stadt Pulheim als Arbeitgeberin zu fördern.
Es gibt eine Reihe von Methoden, die zur Ausgestaltung der Einführungsphase genutzt werden sollten.
Dazu gilt folgendes Vorgehen:
Es soll eine konkrete Rückmeldung der im
Auswahlverfahren festgestellten Stärken und
Schwächen geben, um die neue Mitarbeiterin
bzw. den neuen Mitarbeiter zu motivieren und
von Beginn an zur Entwicklung aufzufordern.
Eine Mappe mit grundlegenden Informationen
zur Stadtverwaltung Pulheim wird am ersten
Tag oder vorab ausgehändigt. So wird „Willkommen“ signalisiert und die Orientierung erleichtert.
Eine Einführungsveranstaltung ist empfehlenswert, wenn mehrere neue Mitarbeiter/innen,
z.B. Auszubildende, von außen in unsere Verwaltung eintreten.
Die Informationen im Intranet sollen aktuell
gehalten werden, damit sich Personen in Eigeninitiative informieren können.
Innerhalb der ersten Woche soll ein Personalgespräch mit der Führungskraft erfolgen, in
dem die Aufgaben, typische kritische Situationen und Anforderungen (nach Anforderungsprofil) kommuniziert werden. Ein Einarbeitungs-
plan wird besprochen und festgelegt. Hier kann
auch vereinbart werden, dass
−
ein Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin zur Seite gestellt wird, welche/r in
der Einarbeitungsphase für Beratung zur
Verfügung steht, oder
−
eine Hospitation in anderen, wichtigen Bereichen erfolgen soll. Eine Hospitation hat
dabei nicht in erster Linie die Aufgabe,
Fachwissen zu vermitteln, sondern einen
Überblick über die Gesamtverwaltung zu
verschaffen und Prozesse zu verstehen.
Sie kann daher in einem zeitlich knappen
Rahmen erfolgen.
In der Einarbeitungsphase ist es wichtig, dass
die Planung zielgerichtet umgesetzt wird. Die
Führungskraft muss dabei das Verhalten der
Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters im Hinblick
auf die Anforderungen regelmäßig beobachten,
bewerten und in Gesprächen kurzfristig Rückmeldung und Orientierung geben.
13
Die Einarbeitungsphase dauert in der Regel drei
Monate. Sie endet mit einem Gespräch zwischen
Führungskraft und Mitarbeiter/in.
Hier gibt es die Gelegenheit zu reflektieren und
ein abschließendes Feedback zu geben.
Der Anhang zum PE-Konzept enthält einen Leitfaden der verpflichtenden Maßnahmen zur Ausgestaltung der
Einarbeitungsphase. Die Umsetzung ist von der betreffenden Führungskraft zu bestätigen und gegenüber dem
Haupt- und Personalamt zu dokumentieren. Bei Beschäftigungsverhältnissen mit einer Befristung von bis zu
sechs Monaten ist nur ein Teil der Maßnahmen umzusetzen. Hierzu enthält der Leitfaden nähere Informationen.
Die standardisierte Einarbeitung soll auch dazu
beitragen, dass neue Mitarbeiter/innen in der Probezeit vergleichbare Voraussetzungen und Chancen haben, ihre Fähigkeiten zu zeigen. Gegen Ende
der Probezeit erfolgt eine Überprüfung der Eignung
der Person durch die Führungskraft im Hinblick auf
die gezeigten Leistungen in den Anforderungen. Auf
dieser Grundlage stellt die Führungskraft fest, ob
sie eine Übernahme befürwortet oder nicht.
Die Bestätigung, dass die verpflichtenden Maßnahmen der Einarbeitungsphase umgesetzt wurden
und die Feststellung, ob eine Übernahme der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters befürwortet wird oder
nicht, wird von der Führungskraft in einem Formblatt
dokumentiert und spätestens vier Wochen vor Ablauf des sechsten Monats nach Vertragsbeginn an
das Haupt- und Personalamt geleitet. Dies ersetzt
die bisherige Beurteilung nach der Probezeit.
Das Formblatt ist im Anhang zum PE-Konzept enthalten.
4.4
Personalentwicklungsgespräch
Einmal jährlich führt jede Führungskraft sowie jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter ein Personalentwicklungsgespräch mit der bzw. dem direkten Vorgesetzten.
Nach einer Erprobungsphase von einem Jahr wird bewertet, ob der jährliche Gesprächsrhythmus auch bei großen Führungsspannen problemlos umzusetzen oder im Einzelfall eine Anpassung auf einen zweijährigen Rhythmus erforderlich ist.
Das Gespräch hat folgende Ziele:
Klärung der Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Mitarbeiter/in,
Feedback mit Bezug auf das Anforderungsprofil
der Stelle,
Erörterung der Entwicklungsperspektive und
Planung der Personalentwicklung,
Optimierung der Arbeitsbedingungen.
14
Personalentwicklungsgespräche ersetzen nicht die
zahlreichen Gespräche des Berufsalltags, die im
Rahmen des aktuellen Tagesgeschehens notwendig sind. Vielmehr geht es darum, über die laufenden Abstimmungen hinaus, eine regelmäßige
Standortbestimmung zwischen Führungskraft und
Mitarbeiter/in vorzunehmen, um gemeinsam erfolgreich zu sein.
Das Personalentwicklungsgespräch ist formal von
der Zielvereinbarung getrennt, kann aber aus Effizienzgründen in einem Termin bearbeitet werden.
Abgeleitete Maßnahmen und Ziele der Personalentwicklung werden dokumentiert. Die gewünschten
überfachlichen Fortbildungen sind im diesbezüglichen Anmeldeformular zu vermerken und an die
zentrale Personalentwicklung weiter zu leiten. Fachliche Fortbildungen werden dezentral von den Fachämtern initiiert und organisiert. Voraussetzung für
die bedarfgerechte Umsetzung der fachlichen Fortbildung ist, dass hierfür Finanzmittel in angemessener Höhe zur Verfügung stehen.
Im Anhang befindet sich der Leitfaden für das Personalentwicklungsgespräch, das Formular zur Dokumentation
der vereinbarten Maßnahmen und Ziele sowie das Anmeldeformular für überfachliche Fortbildungen.
Anwender/innen finden dort praktische Hinweise für die Durchführung und geltende Regeln.
4.5
Zielvereinbarung
Dienstherr und Personalrat haben in einer Dienstvereinbarung festgelegt, das Leistungsentgelt nach
§ 18 TVöD in Form einer Leistungsprämie auf
Grundlage von Zielvereinbarungen zu zahlen. Einmal pro Jahr vereinbaren die Mitarbeiter/innen mit
ihrer Führungskraft arbeitsbezogene Ziele. Dies
können auch Teamziele sein.
Das Zielvereinbarungsgespräch dient
der Bewertung der Zielerreichung aus dem Vorjahr mit Vergabe von Punkten,
Näheres ist in der Dienstvereinbarung Leistungsentgelt der Stadt Pulheim geregelt.
Die Zielvereinbarung ist formal von dem Personalentwicklungsgespräch getrennt, kann aber aus
Effizienzgründen direkt im Anschluss erfolgen. Abgeleitete Maßnahmen und Ziele der Personalentwicklung sind zu dokumentieren. Überfachliche
Fortbildungen sind im diesbezüglichen Anmeldeformular zu vermerken und an die zentrale Personalentwicklung weiter zu leiten.
der Vereinbarung von neuen Zielen und Prioritäten für das Aufgabengebiet.
4.6
Beurteilung
Die Führungskräfte führen die periodischen Regelbeurteilungen alle drei Jahre zu einem bestimmten
Stichtag durch. Sie sind entkoppelt von dem jährli-
chen Personalentwicklungsgespräch sowie von den
Zielvereinbarungen nach TVöD. Näheres ist in den
Beurteilungsrichtlinien der Stadt Pulheim geregelt.
15
4.7
Basisqualifikation für Steuerungs- und Führungsaufgaben
Alle zwei Jahre soll eine Fortbildungsreihe zur Vermittlung von grundlegenden Führungs- und Steuerungskompetenzen durchgeführt werden. Zielgruppe sind Abteilungsleitungen und Personen in vergleichbaren Funktionen, die neu in Führungsverantwortung sind.
Bei Bedarf sollen auch interne, interessierte Talente
die Gelegenheit bekommen, sich für die Teilnahme
an dieser Fortbildungsreihe zu bewerben. Potentielle Nachwuchskräfte werden hier vorausschauend
qualifiziert, wenn Stellen mit Führungsverantwortung frei werden. Ziel ist es, internen Beschäftigten
eine Chancengleichheit mit externen Bewerberinnen und Bewerbern auf Führungspositionen unterhalb der Ebene der Amtsleitungen zu verschaffen
und Karrierewege zu öffnen.
Auf Basis der Personal- und Nachfolgeplanung wird
weit vor der Ausschreibung eine zukünftige Vakanz
sichtbar. Absehbar freiwerdende Abteilungsleitungspositionen und vergleichbare Funktionen werden frühzeitig im Intranet bekannt gegeben. Zudem
werden die Amtsleitungen in Form der regelmäßigen Mitteilungen zur gesamtstädtischen Personalbedarfsanalyse über Vakanzen informiert. Sie sind
gehalten, in Frage kommenden Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern ihres Bereichs einen entsprechenden Anstoß zur Bewerbung für die Fortbildungsreihe zu geben. Davon unabhängig können sich Mitarbeiter/innen auch aus eigener Initiative auf die Teilnahme an der Fortbildungsreihe bewerben.
Interessierte Mitarbeiter/innen richten ihre Bewerbung schriftlich über ihre direkte Vorgesetzte bzw.
ihren direkten Vorgesetzten, Amtsleitung und Dezernatsleitung mit einem persönlichen Motivationsschreiben an die zentrale Personalentwicklung. Die
beteiligten Führungskräfte dokumentieren in einem
dafür bereitgestellten Formblatt, dass sie die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter aufgrund ihrer Leistungsbewertung und ihres beobachteten Verhaltens
für geeignet halten, sich für eine Führungs- oder
Steuerungsfunktion weiterzuentwickeln. Bei Einwänden sind sie gehalten, diese qualifiziert zu begründen. Die zentrale Personalentwicklung legt dem
Verwaltungsvorstand die gesamten Motivationsschreiben zusammen mit den Stellungnahmen der
Vorgesetzten vor. Der Verwaltungsvorstand entscheidet über die Teilnahmen an der Basisqualifizierung.
Das Formblatt zur Dokumentation durch die Vorgesetzten und die Bausteine der Basisqualifikation sind
in der Anlage zum PE-Konzept enthalten.
Damit eine regelmäßige und wirtschaftlich vertretbare Durchführung gesichert ist, können bei Bedarf Personen
identischer Zielgruppen anderer Stadtverwaltungen des Rhein-Erft-Kreises oder Pulheimer Wirtschaftsunternehmen integriert werden.
16
4.8
Fortbildung für Führungskräfte
Die Inhalte der regelmäßigen Fortbildungen für
Führungskräfte werden von der zentralen Personalentwicklung gemeinsam mit den Amtsleiterinnen
und Amtsleitern aus den Basisanforderungen für
Führungskräfte sowie aus den Ergebnissen der
Workshops zur Führung und bereichsübergreifenden Zusammenarbeit abgeleitet.
Statt voneinander losgelöster Einzelseminare sollen
die ineinandergreifenden Maßnahmen eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Führung bewirken und einen beständigen Verständigungsprozess
über Führungsthemen auslösen. Ein Teil der Fortbildungen wird voraussichtlich prozesshaft angelegt
sein und mehrere Module umfassen. Für das Fortbildungsprogramm für Führungskräfte werden jeweils Schwerpunkte festgelegt. Das Programm wird
für die Laufzeit von drei Jahren aufgelegt.
4.9
In der Regel werden die Fortbildungen als interne
Veranstaltungen angeboten. So sollen Synergieeffekte bei den Kosten und gleichzeitig eine höhere
Wirksamkeit erzielt werden, indem die Angebote
inhaltlich auf die Rahmenbedingungen der Stadtverwaltung zugeschnitten werden.
Über die regelmäßigen Angebote hinaus finden
Fortbildungen für Führungskräfte statt, wenn diese
für die Umsetzung und Einführung neuer Instrumente erforderlich sind. Diese Fortbildungen werden bei
erkennbarem Bedarf von der zentralen Personalentwicklung initiiert und geplant. Die Führungskräfte
sind gehalten, die zentrale Personalentwicklung zu
informieren, falls Sie darüber hinaus Unterstützungsangebote zur Umsetzung der Instrumente für
erforderlich halten.
Coaching für Führungskräfte
Coaching ist eine interaktive, personenzentrierte
Beratung, die sich an Führungskräfte richtet. Es
vertraut auf den Entschluss zur engagierten persönlichen Weiterentwicklung, Eigenverantwortung und
Fairness. Die Initiative für ein Coaching kann von
den Führungskräften selbst oder deren Vorgesetzten ausgehen.
Coaching ist eine individuelle Beratung auf der
Prozessebene, d.h. es liefert keine direkten Lösungsvorschläge, sondern begleitet und regt dazu
an, eigene Lösungen zu entwickeln und auszuprobieren. Coaching betrachtet Aufgaben, Motive,
Kompetenzen und Ziele von Personen, sowie deren
Rolle(n). Gemeinsam mit der Führungskraft werden
hilfreiche und realistische Ansatzpunkte für strukturelle und persönliche Veränderungen gefunden und
im Berufsalltag aktiv erprobt. Der individuelle Transfer wird von der Coachin bzw. dem Coach begleitet,
reflektiert und optimiert. Dabei ist Folgendes zu
beachten:
Coaching soll in der Regel durch eine externe
Coachin bzw. einen externen Coach erfolgen,
um die nötige Distanz und Übersicht zu gewährleisten und ein Vertrauensverhältnis zu erleichtern.
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Coaching findet schwerpunktmäßig im VierAugen-Gespräch statt.
Coaching kann im Einzelfall mit Zustimmung
der oder des Vorgesetzten aus folgenden Anlässen erfolgen:
−
zur Einarbeitung in neue Führungsaufgaben,
−
in Konfliktsituationen,
−
bei größeren Veränderungsprozessen,
−
zur gezielten Personalentwicklung.
Coaching ist ein zeitlich begrenzter Prozess, der mit
4.10
der Erreichung der vereinbarten und fixierten Ziele
beendet ist. In der Regel werden bis zu 5x2 Stunden veranschlagt. Coaching für Führungskräfte wird
von den Amtsleiterinnen und Amtsleitern im Rahmen der regelmäßigen Meldung des jährlichen
Fortbildungsbedarfs beantragt. Aus Gründen der
Budgetplanung kann es nur in Ausnahmefällen und
bei einem nicht vorhersehbaren Bedarf zu einem
anderen Zeitpunkt beantragt werden.
Den Personen, die erstmalig Führungsaufgaben
übernehmen, werden standardmäßig vor Antritt der
neuen Stelle ein Einzelcoaching sowie ein Coaching
unter Beteiligung der bzw. des neuen Vorgesetzten
angeboten (2x2 Stunden).
Entwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Die Personalentwicklung der Stadt Pulheim ist ganzheitlich auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgerichtet.
Dabei soll die Entwicklung der Mitarbeiter/innen in Abstimmung zwischen ihrem Leistungspotenzial und ihren
Interessen einerseits und dem Bedarf der Stadtverwaltung andererseits erfolgen.
Ziele der Entwicklungsmaßnahmen sind auf Seiten
der Mitarbeiter/innen eine hohe Arbeitszufriedenheit, Leistungsmotivation und Gesundheit und auf
Seiten der Stadt als Arbeitgeberin eine angemessene Qualifizierung und eine hohe Leistungsfähigkeit
zur Erledigung der jetzigen und zukünftigen Aufgaben.
Aufgrund der Größe und Struktur der Stadtverwaltung Pulheim und der in der Regel langen Verweildauer auf Führungsstellen stehen nur verhältnismäßig wenige vakante Entwicklungsstellen mit
Führungsfunktion zur Verfügung. Die Entwicklung
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt
Pulheim soll deshalb nicht auf vertikale Karrieren
reduziert sein. Es ist Aufgabe der Führungskräfte,
die Situation der einzelnen Mitarbeiterin bzw. des
einzelnen Mitarbeiters mit Blick auf ihr Potenzial zu
erfassen (Hat die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter
allgemeine oder spezielle Leistungs- und Verhaltensreserven, die durch PE-Maßnahmen nutzbar
gemacht werden können?) und zu beurteilen, welche möglichen Entwicklungsmaßnahmen sich daraus ergeben. Hierbei ist auch eine horizontale Förderung, d.h. die Verbreiterung der Fähigkeiten für
diese oder andere Stellen gleicher Einkommensstufen sinnvoll. Zudem soll der stellenbezogene Lebenszyklus berücksichtigt werden (In welcher Phase befindet sich die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter?). In der Regel werden Potenzial und Entwicklungswünsche im jährlichen Personalentwicklungsgespräch besprochen und vereinbart.
Die zentrale Personalentwicklung wird von den
Amtsleiterinnen und Amtsleitern zu einem bestimmten Stichtag über den gesamten überfachlichen
Maßnahmenbedarf ihres Verantwortungsbereichs
informiert.
18
4.10.1
Fachliche und überfachliche Fortbildungen
Fachliche und überfachliche Fortbildungen sollen
die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern langfristig sichern,
Mitarbeiter/innen auf organisations- und strukturbedingte Änderungen vorbereiten,
eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der
Verwaltung gewährleisten,
Motivation, Arbeitszufriedenheit und Förderung
der Mitarbeiter/innen in ihren Potenzialen ermöglichen.
Fachliche Fortbildungen werden dezentral von den Fachämtern initiiert und geregelt, da der Bedarf und die inhaltlichen Anforderungen fachbezogen zu beurteilen sind.
Die Organisation und Verantwortung für die fachübergreifenden Fortbildungen obliegt den Verantwortlichen für zentrale Personalentwicklung. Auf
Grundlage des zwischen Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Personalentwicklungsgespräch festgestellten überfachlichen Fortbildungsbedarfs (Anmeldeformular Fortbildung) stellt
die zentrale Personalentwicklung ein Fortbildungsprogramm zusammen. Dabei wird der von den
Fachämtern ermittelte Bedarf gegebenenfalls um
Inhalte ergänzt, die sich aus gesamtstädtischen
Anforderungen ergeben. Über das fachübergreifende Fortbildungsprogramm wird in der Steuerungsgruppe Personalentwicklung entschieden. Dem
Verwaltungsvorstand wird es vor Veröffentlichung
4.10.2
zur Kenntnis gegeben. Das Programm wird jährlich
neu aufgelegt.
Die Amtsleiter/innen sind gehalten, sich an die zentrale Personalentwicklung zu wenden, falls in ihrem
Zuständigkeitsbereich unterjährig ein vorher nicht
absehbarer Bedarf an überfachlicher Fortbildung
auftritt. In begründeten Ausnahmefällen kann das
Jahresprogramm unterjährig um einzelne Fortbildungen ergänzt werden, soweit dafür noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Um Synergieeffekte und eine möglichst nachhaltige Wirkung zu
erzielen, werden die zentral organisierten Fortbildungen in der Regel als interne Veranstaltungen
angeboten, die speziell für die Mitarbeiter/innen der
Stadtverwaltung konzipiert werde
Hospitation
Bei einer Hospitation können Mitarbeiter/innen sich
für einen begrenzten Zeitraum (z.B. für eine Woche)
in einem anderen Bereich bzw. an einem anderen
Standort aufhalten. Sie nehmen ganz oder teilweise
am Berufsalltag einer Hospitationspartnerin oder
eines Hospitationspartners teil. Wichtig ist, dass sie
während dieser Zeit die für sie wichtigen und interessanten Arbeitsprozesse erleben und feste Ansprechpartner/innen haben, die ihnen Auskünfte
und Hintergrundinformationen geben und die Integration der hospitierenden Kolleginnen und Kollegen
gewährleisten.
19
Im Vorfeld muss die Hospitation begründet und
zwischen den betreffenden Amtsleitungen abgestimmt werden. Es wird vorab definiert, welche
Lernfelder durch diese Maßnahme bearbeitet
werden sollen. Im Nachgang muss der Lerntransfer gesichert werden. Verantwortung dafür tragen
die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter, sowie die
zuständige Führungskraft. Hospitation dient
dem Kennenlernen und Verstehen anderer Arbeitsbereiche,
4.11
der Aneignung von Fach- und Prozesswissen,
der Verbesserung und Reflexion der eigenen
Arbeit,
der Förderung übergreifenden, prozesshaften
Denkens und Handelns,
dem Kontakt und Informationsaustausch bereichs- und arbeitsplatzübergreifend,
der Förderung des gegenseitigen Respekts.
Workshops
Unter Workshops werden Veranstaltungen verstanden, bei denen sich kleinere Gruppen mit begrenzter Zeitdauer intensiv mit einem Thema auseinandersetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der
gemeinsamen Arbeit an einem gemeinsamen Ziel.
In der Regel werden sie von Externen moderiert
und dauern jeweils vier bis acht Stunden.
Bei der Stadtverwaltung Pulheim werden
Workshops insbesondere zu folgenden Themen
angeboten:
Workshops zur Förderung der Zusammenarbeit
oder zur Konfliktlösung,
Teamworkshops,
Workshops an Schnittstellen,
Workshops auf gleicher Hierarchieebene.
Die Angebote verfolgen allgemein das Ziel, Zusammenarbeit und Prozesse zu verbessern.
Die Workshops werden von den betreffenden Führungskräften initiiert und organisiert. Die zentrale
Personalentwicklung steht zur Beratung über geeignete Veranstaltungsformate zur Verfügung. Falls
externe Moderation gewünscht wird, kann diese von
den Amtsleiterinnen und Amtsleitern bei der zentralen Personalentwicklung beantragt werden. Im Regelfall soll die Anmeldung im Rahmen der allgemeinen Bedarfsmeldung zu einem bestimmten Stichtag
erfolgen. Falls sich unterjährig ein vorher nicht absehbarer Bedarf ergibt, kann eine externe Moderation im Rahmen der dann noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt werden. Über die
unterjährige Mittelverwendung entscheidet die
Steuerungsgruppe Personalentwicklung.
Die Workshops richten sich an eine geschlossene
Gruppe und werden von daher nicht in dem jährlichen Fortbildungsprogramm aufgeführt. Den Kreis
der Teilnehmer/innen bestimmt die für den jeweiligen Workshop verantwortliche Führungskraft.
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5
Ausblick
Das vorliegende PE-Konzept ist eine auf die Stadtverwaltung Pulheim zugeschnittene Konzeption, die allen Beschäftigten den gültigen Rahmen für die Auswahl und den Einsatz von Maßnahmen zur Personalentwicklung bieten soll.
Ziel ist eine systematische, verzahnte und zukunftsfähige Personalentwicklung,
die den langfristigen Erfolg der Verwaltung sichert und sie auf Herausforderungen
vorbereitet.
Das PE-Konzept legt Rahmenbedingungen und organisatorische Verantwortlichkeiten fest und bildet die Handlungsfelder mit den jeweiligen Instrumenten ab, die
in den Hauptpunkten auf Basis von Einzelinterviews und Workshops entwickelt
wurden.
Die Instrumente selbst, mit ihren Regelwerken, Handlungsanweisungen und
Formularen werden gesondert entwickelt und finden sich im Anhang des PEKonzepts. Die Instrumente werden Schritt für Schritt, den Prioritäten entsprechend, konzipiert und im Rahmen einer kontinuierlichen Bedarfs- und Qualitätsüberprüfung angepasst. Als Anlagen stehen sie dann für die praktische Anwendung ab 2014 zur Verfügung.
Als langfristiges Ziel und gemeinschaftlichen Wunsch verknüpft unsere Verwaltung mit dieser Konzeption eine Orientierung und Qualifizierung aller Beschäftigten auf die wirklich wichtigen Themen unserer städtischen Gegenwart und Zukunft, sowie Transparenz und Verhaltenssicherheit im alltäglichen Umgang mit
Personalentwicklung.
Wir wünschen uns daher einen offenen und aktiven Umgang mit den zur Verfügung gestellten Instrumenten, damit das PE-Konzept und damit auch unsere
Verwaltung sich lebendig gestaltet und zum gemeinsamen Erfolg beiträgt.
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