Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
21.10.16, 13:15
Aktualisiert
21.10.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.3 / Personal
Sachbearbeiter/in: Thomas Klütsch
TOP
Drs.-Nr.: 507.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
02.11.2016
Stadtrat
08.11.2016
X
29.09.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, als
Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NW Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus
Schmiemann, Kaygasse 5, 50676 Köln sowie Herrn Rechtsanwalt Burkhard von Seggern, KaiserKonrad-Straße 62, 53885 Bonn, zu berufen. Beide Herren sollen den tatsächlichen Vorsitz im
halbjährlichen Wechsel übernehmen. Als stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle
empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss / beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen Herrn
Prof. Siegfried Willutzki, Gertrudenhofweg 1, 50858 Köln zu berufen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Klütsch
Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(LPVGNW) ist für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle bei der
obersten Dienstbehörde zu bilden. Bei der Kolpingstadt Kerpen ist der Stadtrat die oberste
Dienstbehörde.
Das LPVG NW bestimmt, dass sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende
Personalvertretung auf den Vorsitz und die Stellvertretung der Einigungsstelle zu einigen haben.
Personalrat und Dienststelle haben sich dahingehend geeinigt, dass der Vorsitz der
Einigungsstelle halbjährlich wechseln soll. Für die Berufung als Vorsitzende haben sich Herr
Rechtsanwalt Dr. Klaus Schmiemann sowie Herr Rechtsanwalt Burkhard von Seggern bereit
erklärt. Für die Übernahme des stellvertretenden Vorsitzes der Einigungsstelle hat sich Herr Prof.
Siegfried Willutzki bereit erklärt.
Die Einigungsstelle tritt unter dem Vorsitzenden nur dann zusammen, wenn Erörterungsverfahren
nicht einvernehmlich abgeschlossen werden können.
Beschlussvorlage 507.16
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