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Beschlussvorlage (Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
21.10.16, 13:15
Aktualisiert
21.10.16, 13:15
Beschlussvorlage (Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG) Beschlussvorlage (Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.3 / Personal Sachbearbeiter/in: Thomas Klütsch TOP Drs.-Nr.: 507.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 02.11.2016 Stadtrat 08.11.2016 X 29.09.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, als Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NW Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Schmiemann, Kaygasse 5, 50676 Köln sowie Herrn Rechtsanwalt Burkhard von Seggern, KaiserKonrad-Straße 62, 53885 Bonn, zu berufen. Beide Herren sollen den tatsächlichen Vorsitz im halbjährlichen Wechsel übernehmen. Als stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss / beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen Herrn Prof. Siegfried Willutzki, Gertrudenhofweg 1, 50858 Köln zu berufen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Klütsch Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVGNW) ist für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle bei der obersten Dienstbehörde zu bilden. Bei der Kolpingstadt Kerpen ist der Stadtrat die oberste Dienstbehörde. Das LPVG NW bestimmt, dass sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung auf den Vorsitz und die Stellvertretung der Einigungsstelle zu einigen haben. Personalrat und Dienststelle haben sich dahingehend geeinigt, dass der Vorsitz der Einigungsstelle halbjährlich wechseln soll. Für die Berufung als Vorsitzende haben sich Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Schmiemann sowie Herr Rechtsanwalt Burkhard von Seggern bereit erklärt. Für die Übernahme des stellvertretenden Vorsitzes der Einigungsstelle hat sich Herr Prof. Siegfried Willutzki bereit erklärt. Die Einigungsstelle tritt unter dem Vorsitzenden nur dann zusammen, wenn Erörterungsverfahren nicht einvernehmlich abgeschlossen werden können. Beschlussvorlage 507.16 Seite 2