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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
168 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
13.10.16, 18:16
Aktualisiert
13.10.16, 18:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und TOP Wohnungsmanagement Drs.-Nr.: 492.16 Sachbearbeiterin: Sabine Wilkens Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 05.10.2016 Bemerkungen 25.10.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Wilkens Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 25.08.2015 TOP 9.1 1 324.15 Bebauungsplan HO 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Hemmersbacher Erbbusch“ 2 391.15 Projekt "Soziale Stadt" Beauftragung eines ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) für den Bereich "Maastrichter Straße", Stadtteil Kerpen 29.09.2015 TOP 7.3 3 497.15 Baulandentwicklung in den Stadtteilen Buir und Türnich 01.12.2015 TOP 8.2 Beschlussvorlage 492.16 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Empfehlung an den Rat den Bebauungsplan grundsätzlich aufzustellen. Der formale Aufstellungsbeschluss mit Konkretisierung von Inhalten und Zielen soll in Abstimmung mit der Bergbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) in der nächsten Ausschusssitzung gefasst werden. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg dieser Aufschiebung nicht zustimmen, wird die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig zur Ratssitzung die Vorlage zu ergänzen. Auftrag an die Verwaltung: 1. Für den Untersuchungsraum „Maastrichter Straße“, Stadtteil Kerpen (vorläufige Abgrenzung siehe Anlage) soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Antrag beim Land NRW auf Aufnahme in das Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt“ gestellt werden. 2. Ein entsprechendes integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das den inhaltlichen Vorgaben des Förderprogramms entspricht und Grundlage für einen Förderzugang ist, durch einen externen Auftragnehmer erarbeiten zu lassen. Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. 16.1 Die vorgezogene Beteiligung wurde vom 19.10.201516.11.2015 durchgeführt. Derzeit werden Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt. 16.1 Das integrierte Stadtentwicklungskonzept ist in Bearbeitung. 16.1 In Bearbeitung. Seite 2 lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff 14.16 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für WindenergieAnlagen“ hier: Aufstellungsbeschluss TOP der Sitzung 02.02.2016 TOP 7.3 5 Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Köln, hier: Neudarstellung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf 19.04.2016 TOP 5.1 6 75. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Nahversorgungszentrum / zentraler Versorgungsbereich Brüggen-Heerstraße“, Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 19.04.2016 TOP 6.3 7 Vorhabenbezogener 19.04.2016 4 Beschlussvorlage 492.16 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für Windenergie – Anlagen“- gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen, - die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 16 Windpotenzialanalyse als Grundlage für das Planverfahren in Bearbeitung. Vorstellung im Arbeitskreis Windenergie. Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: Die dem Beschlussentwurf beigefügte Stellungnahme wird in das Verfahren zur 24. Änderung des Regionalplanes Teilabschnitt Region Köln, Neudarstellung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebundene Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf, eingebracht. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: 1. die Aufstellung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Nahversorgungszentrum / zentraler Versorgungsbereich BrüggenHeerstraße“, Stadtteil Brüggen 2. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen 3. die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt 16 Die Kolpingstadt Kerpen hat am 26.09.2016 an einem Erörterungstermin teilgenommen. Ein Bericht hierzu erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 25.10.2016. 16 Die Offenlage wurde durchgeführt. 16 Der Offenlagebeschluss ist in Seite 3 lfd. Nr. 8 9 10 11 12 Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Betreff Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB Einleitungsbeschluss TOP der Sitzung TOP 6.6 Bebauungsplan BL 297 „Haagstraße“, Stadtteil Blatzheim hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 13a BauGB Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung für den Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 „Haagstraße“ Mitteilungen 19.04.2016 TOP 6.8 Kerpen folgendes zu beschließen: A die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB einzuleiten B der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu machen C die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen Verweis zum Haupt- und Finanzausschuss sowie zum Stadtrat 19.04.2016 TOP 6.9 Verweis zum Haupt- und Finanzausschuss sowie zum Stadtrat 18.1 19.04.2016 TOP 8 Herr Schütz bittet um Prüfung, warum der Feldweg am Gewerbegebiet Richtung Manheim (Modellflughafen) immer noch nicht gesperrt ist 16.1 Präsentation der Entwicklungsstudie im Stadtteil Horrem, östliche Hauptstraße Hier: externer Bericht des Büros ISR Erweiterung der Kiesgrube Nowotnik in Richtung 30.08.2016 TOP 6.2 Beschluss den TOP im übernächsten Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr erneut zu beraten. 16.1 30.08.2016 TOP 6.3 Einladung zum Ortstermin mit Teilnehmern des Rhein-Erft-Kreises, Mitgliedern des 16.1 Beschlussvorlage 492.16 Seite 4 Bearbeitungsstand Vorbereitung. 16 Beschluss im Rat am 05.07.2016. Derzeit wird das vorgezogene Beteiligungsverfahren durchgeführt. Beschluss im Rat am 05.07.2016. Der Rückbau des in Rede stehenden Wirtschaftsweges wird mit dem ebenfalls noch ausstehenden Bau von Radweganlagen entlang der K17 realisiert. Da dies jedoch noch Zeit in Anspruch nimmt, hat RWE zugesagt, den Wirtschaftsweg kurzfristig mit einem Erdwall als Provisorium physikalisch zu sperren. Derzeit wird durch das Büro eine Erschließungsstudie erarbeitet. Vorstellung in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr. Der Ortstermin findet am 26.10.2016 statt. lfd. Nr. 13 Drucksachen Nr. / Betreff Niederbolheim hier: externer Sachstandsbericht durch den Rhein-Erft-Kreis 343.16 77. Änderung des Flächennutzungsplans "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf – Aufstellungsbeschluss 14 410.16 Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB 15 419.16 Sachstand Verkehrsführung/ Beschilderungen in Kerpen rund um die neue A4-Anschlussstelle Beschlussvorlage 492.16 Sitzungsdatum / TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr, Anwohnern und dem Betreiber 30.08.2016 TOP 7.1 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen:  die Aufstellung der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Mastenweg“ im Stadtteil Sindorf  der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.  die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 30.08.2016 Empfehlung an den Rat der TOP 7.2 Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen:  die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.  -die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 30.08.2016 Vorschlag der Verwaltung zum gemeinTOP 8.2 samen Termin zur Detailbesprechung, um erneut Änderungsvorschläge an Straßen NRW weiterzuleiten. Seite 5 16.1 Der Rat hat am 05.07.2016 den Aufstellungsbeschluss gefasst. 16.1 Die Offenlage ist in Vorbereitung. 16.2 Am 27.10.16 findet ein Gespräch mit Teilnehmern der Abt.16.2 und den Herren Appelmann und Borsch zur Beschilderungsproblematik statt.