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Vorlage (Bürgerantrag Kaiserstraße)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
02.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Vorlage (Bürgerantrag Kaiserstraße) Vorlage (Bürgerantrag Kaiserstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/1 Lamberty, Markus Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20.05.2015 231/2015 Betreff Bürgerantrag von Franz – Werner Dröge, Kaiserstraße 39, 50321 Brühl gem. § 24 Gemeindeordnung NRW, vom 12.05.2015: Bushaltestelle Nr. 38, Kaiserstraße 35-39, Bezug: AfVM vom 14.04.2015, TOP 5 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schaaf Kämmerer RPA Abt. 61/1 Lamberty Beschlussentwurf: Der AfVM lehnt den Bürgerantrag von Herrn Franz-Werner Dröge vom 12.05.2015 zur barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle Nr. 38, im Bereich Kaiserstraße 35-38 auf der Grundlage der Beschlussfassung des AfVM vom 14.04.2015 unter TOP 5 ab. Erläuterungen: In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität am 14.04.2015 wurde die barrierefreie Umgestaltung von 4 Bushaltestellen in Form von Buscaps nach ausführlichen Erläuterungen durch die Verwaltung und Erörterung im Ausschuss einstimmig beschlossen. Die ursprüngliche Planung der Verwaltung hatte in der Kaiserstraße die Beibehaltung der Busbuchten vorgesehen. Diese Planung wurde aufgrund von Einwendungen und Anregungen der Bürgerinitiative – Kaiserstraße geändert und für alle 4 Bushaltestellen anstelle der Busbuchten die Einrichtung von Buscaps vorgesehen. Im Rahmen der Sitzung wurden die Interessen der Bürgerinitiative durch Herrn Rosemeyer vorgetragen und betont, dass sich diese in der geänderte Planfassung widerspiegeln. Die verkehrlichen Auswirkungen (mögliche Rückstauproblematik) wurden von Seiten der Verwaltung unter Beteiligung eines externen Verkehrsgutachters fachlich überprüft und die Planänderung im Ergebnis als vertretbar eingestuft. Auch die Beteiligung der HGK bezüglich der Nähe zum Bahnübergang ergab keine Ablehnung der überarbeiteten Planung. Drucksache 231/2015 Seite - 2 – Die infolge der Umplanung entstehenden Mehrkosten wurden ebenfalls in der betreffenden Sitzungsvorlage transparent dargestellt und mündlich auf Nachfrage in der Sitzung nochmals erläutert.