Daten
Kommune
Kerpen
Größe
228 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
13.10.16, 18:16
Aktualisiert
13.10.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: Martin Schoppe
TOP
Drs.-Nr.: 522.16
Datum : 11.10.2016
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
25.10.2016
Stadtrat
08.11.2016
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ im Stadtteil
Sindorf gem. § 2 (1) BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Schoppe
i.V. Schoppe
i.V. Held
i.V, Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V. Canzler
Seidenpfennig
Der Geltungsbereich liegt am südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf, er umfasst die
Parzellen 709, 395 in der Flur 18, Gemarkung Sindorf, er wird begrenzt:
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der
Ottostraße
und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 20.000 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist
dem als Anlage 1 beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Planänderungsverfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung
einer Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen.
Beschlussvorlage 522.16
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MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 522.16
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Begründung:
1. Planungsanlass
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 hat die Verwaltung einen
Maßnahmenplan für das gesamte Stadtgebiet zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder
über und unter drei Jahren zur Diskussion gestellt (Vorlage 453.15). Nach der
Kindergartenbedarfsplanung wurde für den Stadtteil Sindorf zur Behebung des Betreuungsdefizits
der Bedarf für 8 KITA – Gruppen ermittelt.
In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer
Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil Sindorf
auf dem „am zügigsten zu realisierenden“ Grundstück beschlossen.
2. Standortbewertung
Das Grundstück „Mastenweg“ liegt im Süd- Westen des Ortsteils Sindorf und erfüllt derzeit die
Funktion einer innerörtlichen Grün- bzw. Abstandsfläche gegenüber dem Gewerbegebiet
Dickenbuschfeld. Die Flächengröße umfasst etwa 20.000m², die sich als begrünte Freifläche mit
den Funktionen Anwohnerparkplatz (ca.700m²) und Kinderspielfläche der Kategorie A (ca.
2.000m² mit Seilbahn und Hartplatz) darstellen.
Die Bedeutung des Spielplatzes (Kategorie A > 1.500m²) kann durch den Flächenanspruch der
KITA erhalten bleiben.
Trotz der abseitigen Lage hätte dieser Standort für das Einzugsgebiet südlich der Bahn,
insbesondere dem Wohngebiet "Theodor- Heuss-Straße", mit einem hohen Fluktuationsanteil im
Geschosswohnungsbau eine gute Versorgungsfunktion. Das Grundstück bietet auf Grund seiner
Größe ausreichend Planungsspielraum und befindet sich im städtischen Eigentum, so dass eine
zeitnahe Realisierung möglich wäre.
Beschlussvorlage 522.16
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Da für den Bau der KITA ein Planerfordernis im Sinne des § 1 (3) BauGB vorliegt, sollen durch die
77. Änderung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsbeschluss wurde am 13.09.2016 gefasst)
und die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 362 die planungsrechtlichen Grundlagen dafür
geschaffen werden.
3.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss (geplant) PA 25.10.2016 Rat 08.11.2016
4.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtplan
Anlage 2: Planverkleinerung
Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 522.16
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