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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
228 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
13.10.16, 18:16
Aktualisiert
13.10.16, 18:16
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
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hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: Martin Schoppe TOP Drs.-Nr.: 522.16 Datum : 11.10.2016 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 25.10.2016 Stadtrat 08.11.2016 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ im Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Schoppe i.V. Schoppe i.V. Held i.V, Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. Canzler Seidenpfennig Der Geltungsbereich liegt am südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf, er umfasst die Parzellen 709, 395 in der Flur 18, Gemarkung Sindorf, er wird begrenzt:     im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der Ottostraße und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 20.000 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 1 beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen. Das Ziel des Planänderungsverfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung einer Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Beschlussvorlage 522.16 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 522.16 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 hat die Verwaltung einen Maßnahmenplan für das gesamte Stadtgebiet zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren zur Diskussion gestellt (Vorlage 453.15). Nach der Kindergartenbedarfsplanung wurde für den Stadtteil Sindorf zur Behebung des Betreuungsdefizits der Bedarf für 8 KITA – Gruppen ermittelt. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil Sindorf auf dem „am zügigsten zu realisierenden“ Grundstück beschlossen. 2. Standortbewertung Das Grundstück „Mastenweg“ liegt im Süd- Westen des Ortsteils Sindorf und erfüllt derzeit die Funktion einer innerörtlichen Grün- bzw. Abstandsfläche gegenüber dem Gewerbegebiet Dickenbuschfeld. Die Flächengröße umfasst etwa 20.000m², die sich als begrünte Freifläche mit den Funktionen Anwohnerparkplatz (ca.700m²) und Kinderspielfläche der Kategorie A (ca. 2.000m² mit Seilbahn und Hartplatz) darstellen. Die Bedeutung des Spielplatzes (Kategorie A > 1.500m²) kann durch den Flächenanspruch der KITA erhalten bleiben. Trotz der abseitigen Lage hätte dieser Standort für das Einzugsgebiet südlich der Bahn, insbesondere dem Wohngebiet "Theodor- Heuss-Straße", mit einem hohen Fluktuationsanteil im Geschosswohnungsbau eine gute Versorgungsfunktion. Das Grundstück bietet auf Grund seiner Größe ausreichend Planungsspielraum und befindet sich im städtischen Eigentum, so dass eine zeitnahe Realisierung möglich wäre. Beschlussvorlage 522.16 Seite 4 Da für den Bau der KITA ein Planerfordernis im Sinne des § 1 (3) BauGB vorliegt, sollen durch die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsbeschluss wurde am 13.09.2016 gefasst) und die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 362 die planungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden. 3. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss (geplant) PA 25.10.2016 Rat 08.11.2016 4. Anlagen Anlage 1: Übersichtplan Anlage 2: Planverkleinerung Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 522.16 Seite 5