Daten
Kommune
Brühl
Größe
183 kB
Datum
03.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Winter, Romina
52 Wi
21.05.2015
233/2015
Betreff
Sportplatz Brühl-Vochem
Baugrunduntersuchung der Platzdecke
Beratungsfolge
Sportausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Weiskopf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Sportausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Gemäß Beschluss des Sportausschusses am 21.11.2013 wurde die Verwaltung mit der
Prüfung beauftragt, „wann am Sportplatz Vochem eine Umwandlung zum Kunstrasenplatz
im Zuge von Erhaltungsmaßnahmen sinnvoll ist und - falls sich die Sinnhaftigkeit für die
Jahre 2015/2016 ergeben sollte – ob es machbar erscheint, die Umwandlung in diesen
Jahren auch im Haushalt vorzusehen.“
Aufgrund des an die Verwaltung gerichteten Prüfungsauftrages wurde das Geologische
Büro Dr. Georg Kleinebrinker mit einer Baugrunduntersuchung am Sportplatz BrühlVochem beauftragt. Der Untersuchungsumfang umfasste:
- die Erkundung des Platzaufbaus
- die Bestimmung der Kornverteilung und des Durchlässigkeitswertes
- die Durchführung einer Deklarationsanalyse gem. LAGA (Chemische Untersuchung des
Tennenbelages)
- die Durchführung von Kleinrammbohrungen und Versickerungsversuchen
- die Dimensionierung einer Versickerungseinrichtung
- die Auswertung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse
Das Baugrundgutachten empfiehlt bei der Umwandlung des Tennenbelages in Kunstrasen
folgenden Ausbau:
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Platzaufbau
Die vorhandene Tennenschicht wird im Rahmen der Platzumwandlung aufgenommen und
abgefahren. Die chemische Untersuchung des Tennenbelages ergab, dass bei den
relevanten Parametern nur Gehalte unterhalb der Z =-Zuordnungswerte für lehmige Böden
bzw. unterhalb der Z1.1-Zuordnungswerte für sandige Böden festgestellt wurden. Das
bedeutet, dass bei der Abfuhr des Tennenmaterials keine besonders hohen oder
aufwändigen Deponiekosten zu erwarten sind.
Bei Flächen mit einem Kunststoffrasenbelag ist gemäß DIN 18035, Teil 7 (2014) ein
anderer Untergrundaufbau vorgegeben als für Tennenflächen. So ist bei
Kunststoffrasenflächen oberhalb der ungebundenen Tragschicht keine dynamische
Schicht vorhanden.
Gemäß DIN 18 035, Teil 7 ist für eine ungebundene Tragschicht eine
Wasserdurchlässigkeit von > 2 x 10-4 m/s, ein maximaler Feinanteil von 5 % sowie eine
Mindestdicke von 200 mm vorgegeben. Unter der Voraussetzung, dass bei der
Platzneugestaltung die Neuanlage bzw. der Neueinbau einer Platzdrainage durchgeführt
wird, bestehen gutachterlicherseits keine Bedenken, die vorhandene Trag-/Filterschicht
weiterhin als Filterschicht zu verwenden.
Die derzeit vorhandene, zweigeteilte dynamische Schicht erfüllt nicht die Anforderungen
an eine ungebundene Tragschicht für Kunststoffrasenflächen gem. DIN 18 035,Teil 7. In
der oberen dynamischen Schicht wurde entsprechend der ermittelten Körnungslinien ein
zu hoher Anteil an Mittel- bis Grobsand und Feinkies, verbunden mit einem zu geringen
Anteil an Mittel-bis Grobkies ermittelt.
Die untere dynamische Schicht weist in etwa einen ausreichenden Anteil an Fein- bis
Mittelkies und nur geringfügig einen etwas zu hohen Anteil an Mittel- bis Grobsand für
ungebundene Tragschichten (DIN 18 035, Teil 7 – Kunststoffrasenflächen) auf. Zudem ist
festzustellen, dass die Wasserdurchlässigkeit der vorhandenen dynamischen Schicht
durchweg unterhalb der geforderten Wasserdurchlässigkeit von mindestens 2 x 10-4 m/s
für ungebundene Tragschichten bei Kunststoffrasenflächen liegt.
Die Gesamtstärke der vorhandenen (zweigeteilten) dynamischen Schicht liegt weiterhin
unterhalb der Mindestdicke für eine ungebundene Tragschicht gem. DIN 18 035, Teil 7
von mindestens 200 mm. Im Mittel liegt die Stärke der vorhandenen dynamischen Schicht
bei ca. 16 cm.
Um die vorhandene dynamische Schicht bei Umwandlung des vorhandenen
Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz als ungebundene Tragschicht zu verwenden, ist
die Mächtigkeit der vorhandenen dynamischen Schicht durchweg auf mindestens 200 mm
zu erhöhen. Hierfür sollte ein Gemisch aus Fein- bis Grobkies verwendet werden, welches
mit der vorhandenen dynamischen Schicht vermischt werden sollte. Hierdurch könnte zum
einen die vorgeschriebene Wasserdurchlässigkeit für ungebundene Tragschichten von
mindestens 2 x 10-4 m/s sichergestellt, als auch eine Kornzusammensetzung für
ungebundene Tragschichten gem. DIN 18 035, Teil 7 hergestellt werden.
Versickerung
Im Rahmen der Platzneugestaltung ist geplant, die im Bereich des Platzes anfallenden
Niederschlagswässer über eine Versickerungseinrichtung in den Untergrund zu verrieseln.
Gut sickerfähige Schichten stehen an der östlichen Platzstirnseite, wo die Anlage einer
Versickerungseinrichtung geplant ist, entsprechend den durchgeführten Untersuchungen
erst in Form der Kiessande ab ca. 2,50 m u. GOK an.
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Aufgrund der Platzverhältnisse ist die Anlage einer Versickerungsmulde wohl nicht
möglich. Eine Versickerung der Niederschlagswässer in die unterhalb der Auffüllungen
hier anstehenden schluffigen Sande ist ebenfalls aufgrund der örtlichen Verhältnisse und
der nur geringen Durchlässigkeit dieser schluffigen Sande wohl nicht durchführbar.
Am sinnvollsten erscheint daher die Anlage einer Versickerungsrigole, die bis in die
natürlich ab ca. 2,50 m unter GOK anstehenden Kiessande geführt wird.
Erforderliche Rigolenlänge: 56,93 m
Breite der Rigolen: 2,50 m
Höhe der Rigole: 2,50 m
Erforderliches Speichervolumen: 114,57 m³