Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Sportplatz Brühl-Vochem Baugrunduntersuchung der Platzdecke)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
183 kB
Datum
03.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Vorlage (Sportplatz Brühl-Vochem
Baugrunduntersuchung der Platzdecke) Vorlage (Sportplatz Brühl-Vochem
Baugrunduntersuchung der Platzdecke) Vorlage (Sportplatz Brühl-Vochem
Baugrunduntersuchung der Platzdecke)

öffnen download melden Dateigröße: 183 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Winter, Romina 52 Wi 21.05.2015 233/2015 Betreff Sportplatz Brühl-Vochem Baugrunduntersuchung der Platzdecke Beratungsfolge Sportausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Weiskopf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Sportausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Gemäß Beschluss des Sportausschusses am 21.11.2013 wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, „wann am Sportplatz Vochem eine Umwandlung zum Kunstrasenplatz im Zuge von Erhaltungsmaßnahmen sinnvoll ist und - falls sich die Sinnhaftigkeit für die Jahre 2015/2016 ergeben sollte – ob es machbar erscheint, die Umwandlung in diesen Jahren auch im Haushalt vorzusehen.“ Aufgrund des an die Verwaltung gerichteten Prüfungsauftrages wurde das Geologische Büro Dr. Georg Kleinebrinker mit einer Baugrunduntersuchung am Sportplatz BrühlVochem beauftragt. Der Untersuchungsumfang umfasste: - die Erkundung des Platzaufbaus - die Bestimmung der Kornverteilung und des Durchlässigkeitswertes - die Durchführung einer Deklarationsanalyse gem. LAGA (Chemische Untersuchung des Tennenbelages) - die Durchführung von Kleinrammbohrungen und Versickerungsversuchen - die Dimensionierung einer Versickerungseinrichtung - die Auswertung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse Das Baugrundgutachten empfiehlt bei der Umwandlung des Tennenbelages in Kunstrasen folgenden Ausbau: Drucksache 233/2015 Seite - 2 – Platzaufbau Die vorhandene Tennenschicht wird im Rahmen der Platzumwandlung aufgenommen und abgefahren. Die chemische Untersuchung des Tennenbelages ergab, dass bei den relevanten Parametern nur Gehalte unterhalb der Z =-Zuordnungswerte für lehmige Böden bzw. unterhalb der Z1.1-Zuordnungswerte für sandige Böden festgestellt wurden. Das bedeutet, dass bei der Abfuhr des Tennenmaterials keine besonders hohen oder aufwändigen Deponiekosten zu erwarten sind. Bei Flächen mit einem Kunststoffrasenbelag ist gemäß DIN 18035, Teil 7 (2014) ein anderer Untergrundaufbau vorgegeben als für Tennenflächen. So ist bei Kunststoffrasenflächen oberhalb der ungebundenen Tragschicht keine dynamische Schicht vorhanden. Gemäß DIN 18 035, Teil 7 ist für eine ungebundene Tragschicht eine Wasserdurchlässigkeit von > 2 x 10-4 m/s, ein maximaler Feinanteil von 5 % sowie eine Mindestdicke von 200 mm vorgegeben. Unter der Voraussetzung, dass bei der Platzneugestaltung die Neuanlage bzw. der Neueinbau einer Platzdrainage durchgeführt wird, bestehen gutachterlicherseits keine Bedenken, die vorhandene Trag-/Filterschicht weiterhin als Filterschicht zu verwenden. Die derzeit vorhandene, zweigeteilte dynamische Schicht erfüllt nicht die Anforderungen an eine ungebundene Tragschicht für Kunststoffrasenflächen gem. DIN 18 035,Teil 7. In der oberen dynamischen Schicht wurde entsprechend der ermittelten Körnungslinien ein zu hoher Anteil an Mittel- bis Grobsand und Feinkies, verbunden mit einem zu geringen Anteil an Mittel-bis Grobkies ermittelt. Die untere dynamische Schicht weist in etwa einen ausreichenden Anteil an Fein- bis Mittelkies und nur geringfügig einen etwas zu hohen Anteil an Mittel- bis Grobsand für ungebundene Tragschichten (DIN 18 035, Teil 7 – Kunststoffrasenflächen) auf. Zudem ist festzustellen, dass die Wasserdurchlässigkeit der vorhandenen dynamischen Schicht durchweg unterhalb der geforderten Wasserdurchlässigkeit von mindestens 2 x 10-4 m/s für ungebundene Tragschichten bei Kunststoffrasenflächen liegt. Die Gesamtstärke der vorhandenen (zweigeteilten) dynamischen Schicht liegt weiterhin unterhalb der Mindestdicke für eine ungebundene Tragschicht gem. DIN 18 035, Teil 7 von mindestens 200 mm. Im Mittel liegt die Stärke der vorhandenen dynamischen Schicht bei ca. 16 cm. Um die vorhandene dynamische Schicht bei Umwandlung des vorhandenen Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz als ungebundene Tragschicht zu verwenden, ist die Mächtigkeit der vorhandenen dynamischen Schicht durchweg auf mindestens 200 mm zu erhöhen. Hierfür sollte ein Gemisch aus Fein- bis Grobkies verwendet werden, welches mit der vorhandenen dynamischen Schicht vermischt werden sollte. Hierdurch könnte zum einen die vorgeschriebene Wasserdurchlässigkeit für ungebundene Tragschichten von mindestens 2 x 10-4 m/s sichergestellt, als auch eine Kornzusammensetzung für ungebundene Tragschichten gem. DIN 18 035, Teil 7 hergestellt werden. Versickerung Im Rahmen der Platzneugestaltung ist geplant, die im Bereich des Platzes anfallenden Niederschlagswässer über eine Versickerungseinrichtung in den Untergrund zu verrieseln. Gut sickerfähige Schichten stehen an der östlichen Platzstirnseite, wo die Anlage einer Versickerungseinrichtung geplant ist, entsprechend den durchgeführten Untersuchungen erst in Form der Kiessande ab ca. 2,50 m u. GOK an. Drucksache 233/2015 Seite - 3 – Aufgrund der Platzverhältnisse ist die Anlage einer Versickerungsmulde wohl nicht möglich. Eine Versickerung der Niederschlagswässer in die unterhalb der Auffüllungen hier anstehenden schluffigen Sande ist ebenfalls aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der nur geringen Durchlässigkeit dieser schluffigen Sande wohl nicht durchführbar. Am sinnvollsten erscheint daher die Anlage einer Versickerungsrigole, die bis in die natürlich ab ca. 2,50 m unter GOK anstehenden Kiessande geführt wird. Erforderliche Rigolenlänge: 56,93 m Breite der Rigolen: 2,50 m Höhe der Rigole: 2,50 m Erforderliches Speichervolumen: 114,57 m³