Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Brand in der GGS Badorf hier: Beantwortung Anfrage)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
187 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Vorlage (Brand in der GGS Badorf
hier: Beantwortung Anfrage) Vorlage (Brand in der GGS Badorf
hier: Beantwortung Anfrage) Vorlage (Brand in der GGS Badorf
hier: Beantwortung Anfrage)

öffnen download melden Dateigröße: 187 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger, Georg 25/ GGS Badrof 22.05.2015 238/2015 Betreff Brand in der GGS Badorf hier: Beantwortung Anfrage Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt, Schiffer Hilger Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Bezüglich des Brandes an der Grundschule Brühl-Badorf vom 18.05. auf den 19.05.2015 wurden seitens der Fraktion CDU / Bündnis 90 Die Grünen ein Fragenkatalog vorgelegt, der nachfolgend soweit zum jetzigen Zeitpunkt möglich beantwortet wird: 1. Wie hoch ist der entstandene Schaden am Schulgebäude, an der Einrichtung der Klassenräume und an den Schulmaterialien (Bücher, Hefte etc.) der Kinder? Eine genaue Bezifferung in Euro ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Nachfolgend sind die Schäden stichwortartig aufgelistet: - - Fassadendämmung bis zur Decke EG geschmolzen; muss inkl. Putz erneuert werden Dachunterspannbahn geschmolzen; laut Feuerwehr ist das Dach in Ordnung; Fachfirma wird sich den Schaden genauer ansehen Fenster im EG müssen vollständig ausgetauscht werden; ein Fenster im OG ebenfalls, da der geschmolzene Kunststoff am Rahmen nicht mehr zu entfernen ist Glas an der Eingangstür und ein Fenster am Verwaltungstrakt sind gerissen (Sicherheitsglas), wurde aber mit einer Folie gesichert bis zum Austausch Drucksache 238/2015 - Seite - 2 – Bodenbelag außen muss erneuert werden, da der geschmolzene Kunststoff nicht mehr zu entfernen ist Akustikdeckenplatten im Klassenraum müssen ausgetauscht werden Malerarbeiten im Klassenraum und Treppenhaus wegen Geruch Mobiliar, Hefte, Bücher, sonstige Bestandsteile des Klassenraumes werden mit einer Ozonbehandlung von der Fachfirma gereinigt (in deren Werkstätten) 2. Sind alle entstandenen Schäden durch die Versicherung abgedeckt? Bis auf das Eigentum der Schüler sind alle Schäden durch die städtische Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Hefte und das sonstige Eigentum der Schüler werden mit Ozon gereinigt (wegen des Geruchs / es besteht keine Gesundheitsgefahr). Die Eltern müssen entscheiden, ob die Kinder die Hefte für den Rest des Schuljahres noch verwenden. Ein Neukauf muss ggf. mit der Hausratversicherung der Eltern abgerechnet werden. 3. Wie lange wird es dauern bis die Schulräume wieder instandgesetzt und der Unterricht uneingeschränkt fortgeführt werden kann? Der Klassenraum im OG wird bzw. wurde in der 21. und 22. KW chemisch gereinigt. Nach erfolgreicher Raumluftmessung ist beabsichtigt, den Raum ab 08.06.2015 für die Nutzung wieder frei zu geben. 4. Wie wird der Unterricht für die betroffenen Klassen bis zur vollständigen Instandsetzung der Räume gewährleistet und wo werden die Kinder untergebracht? Die Klasse 3c wird ihr Klassenzimmer im OG voraussichtlich am 08.06.2015 wieder nutzen können Die Klasse 2b wird ihr Klassenzimmer im EG nach den Sommerferien wieder nutzen können. 5. Kann die Einschulung im Sommer uneingeschränkt und im geplanten Umfang erfolgen? Aus jetziger Sicht ist die Nutzung in der Grundschule nach den Sommerferien nicht mehr eingeschränkt, so dass auch keine Probleme bei der Einschulung auftreten werden. 6. Ist in der Zwischenzeit eine Fortführung der Übermittagsbetreuung und der OGS gewährleistet? Schulbetrieb und OGS können weitergeführt werden. Frau König hat die Eltern der betroffenen Klassen bereits informiert. Die getroffene Übergangslösung ist in Absprache mit den Betreuerinnen der OGS getroffen worden und nach Aussage der Schulleitung für alle tragbar. 7. Wurden die Container nach der Befüllung regelmäßig verschlossen? Drucksache 238/2015 Seite - 3 – Die Container wurden lt. Schulleitung nach Befüllung immer geschlossen. 8. Warum wurden an der Grundschule Container aus Kunststoff eingesetzt und keine Metallcontainer? Lt. Stadtservicebetrieb werden immer häufiger Kunststoffcontainer aufgestellt. Dies erfolgt im Wesentlichen aus Gewichtsgründen. Diese Container sind für den Stadtservicebetrieb und auch die Kunden wesentlich einfacher zu handhaben. Die Ersatzcontainer sind nunmehr aus Metall. 9. Warum wurden die brennbaren Materialien in unmittelbarer Nähe der Klassenräume aufgestellt? Die Container wurden an dieser Position abgestellt, da ansonsten der Transport für den Hausmeister zu aufwendig und auch zu schwer gewesen wäre. 10. Welche Container werden wo an den Schulen und Kindertagesstätten im Stadtgebiet eingesetzt? Überwiegend werden an den Schulen und Kindertagestätten Kunststoffcontainer eingesetzt. Das ergänzend zum Fragenkatalog angeregte Konzept wird verwaltungsseitig aufgegriffen und in einer der nächsten Hauptausschusssitzungen vorgestellt.