Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        107 kB
                    Datum
                        01.06.2015
                    Erstellt
                        27.05.15, 18:29
                    Aktualisiert
                        27.05.15, 18:29
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13
Müller, Maria
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
19.05.2015
224/2015
Betreff
Städtische Immobilien
Bezug: Antrag Fraktionen CDU/GRÜNE vom 15.5.2015
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
FBL 61
Abt. 13/2
Abt. 61/1
Freytag
Schiffer
abgelehnt
M.Müller
Schaaf
Jouaux
Lamberty
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Zu den im Antrag aufgeworfenen Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
1. Max-Ernst-Kabinett
Für das bis 2003 als Büro und Ausstellungsraum genutzte Haus gab es in den
vergangenen Jahren immer wieder Interessensbekundungen zwecks Ankauf. Im Hinblick
auf die damaligen Hotelplanungen auf dem Belvedere-Parkplatz wurde ein Verkauf stets
abgelehnt. Auch eine eigene Nutzung durch die Stadt Brühl wurde überlegt, im Hinblick
auf die Kosten für die notwendige Renovierung und die Sicherstellung von
Schutzvorkehrungen (insbesondere die Anlegung eines zweiten Rettungsweges) aber
nicht umgesetzt.
Nach dem kürzlichen Scheitern des Hotelbaus auf dem Belvedere und den
diesbezüglichen Aussagen der Denkmalschutzbehörde kann diese Planung wohl endgültig
aufgegeben werden. Insofern wurden eine Nutzung und auch ein Verkauf des Hauses
wieder thematisiert. Das Interesse eines ehemaligen Kaufinteressenten wurde mit
negativem Ergebnis abgefragt.
Derzeit melden sich Interessenten unaufgefordert. Deren Konzepte werden gesammelt
und geprüft - mehr ist noch nicht passiert. Zu gegebener Zeit werden entsprechende
Unterlagen dem Rat vorgelegt, der dann entscheiden kann, was mit dem Gebäude
passiert.
Ein Verkauf hätte den Vorteil, dass das Haus in dieser prominenten Lage vor dem
weiteren Verfall gerettet und wieder einer Nutzung zugeführt werden könnte. Ein Verkauf
muss nicht zukünftigen Plänen zur Nutzung und zur Bebauung des Belvedereplatzes
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Drucksache 224/2015
entgegenstehen. So könnte ein städtebaulicher Wettbewerb an dieser Stelle die
Aufgabenstellung haben, dass sich das Haus in die Gesamtplanung einfügt.
2. Haus Burgstraße 7 (im Volksmund „Puddinghaus“)
Dieses Haus ist weitaus baufälliger als das Max-Ernst-Kabinett, sodass Abbruchkosten
bereits im Haushalt veranschlagt wurden. Dennoch gibt es auch für dieses Haus
zwischenzeitlich ein interessantes Kaufangebot mit einem zukunftsweisenden
Nutzungskonzept, welches unaufgefordert vorgelegt wurde. Dieses wird zur Zeit im Haus
geprüft, mit den betroffenen Fachdienststellen besprochen und konkretisiert.
Selbstverständlich wird der übliche Entscheidungsweg eingehalten, dass der Beschluss
„Abriss oder Verkauf“ in den politischen Gremien gefasst werden muss. Aufgabe des
Bürgermeisters ist es, Entscheidungen vorzubereiten. Dazu gehört auch die Darlegung
von Alternativen.
Letztendlich gilt es, abzuwägen zwischen dem Erhalt des Hauses und einem endgültigen
Abriss.
Eine Gesamtnutzung Belvedere könnte auch an dieser Stelle unter der Bedingung der
Einbeziehung des Gebäudes stehen und stünde insofern einer Gesamtentwicklung des
Platzes nicht entgegen.
3. Villa Kaufmann
Erfreulicher Weise gibt es auch für dieses städtische Haus einen Interessenten mit einem
zukunftsweisenden
Projekt.
Einzelheiten
werden
derzeit
besprochen;
das
Nutzungskonzept befindet sich noch in der Prüfung bzw. Erarbeitung. Sobald sich die
Planung konkretisiert und vorstellbare Ergebnisse vorliegen, werden die zuständigen
Gremien informiert, die die endgültige Entscheidung zu treffen haben.
4. Gesamtplanung Belvedere
Mit
gilt
der Rahmenplanung
der
Belvedere
und dem integrierten Handlungskonzept in 2006
als
ein
sogenannter
Vertiefungsstandort.
Insbesondere das in der Rahmenplanung erklärte Ziel der Ansiedlung eines Hotels (s.h.
Zitat S.134) wurde durch die Verwaltung bis 2014 in Abstimmungen mit allen Beteiligten
vorangetrieben:
Zentrales Element des städtebaulichen Rahmenplans ist die Vernetzung der Stadtein- und
Ausgänge im Norden, Osten, Süden und Westen über die Stärkung und Aufwertung der
dazwischen liegenden Nord-Süd und Ost-West - Achsen sowie die kleinräumige
Vernetzung einzelner Attraktivitätspunkte von Kunst, Kultur, Einzelhandel und Wohnen.
Zur
Aufrechterhaltung
und
Stärkung
der
Wohnfunktion
sind
die
Nachverdichtungspotentiale (z.B. Baulücken) vorrangig für die Schaffung zusätzlicher
Wohnraumangebote zu mobilisieren. Dabei ist auf einen Mix unterschiedlicher Wohn- und
Eigentumsformen zu achten.
Eine Erweiterung des Nutzungsspektrums in der Innenstadt stellt der Vorschlag zur
Bebauung des Belvedere Platzes mit einem Hotel in der 4 bis 5 Sterne Kategorie dar.
Städtebaulich wie funktional bedeutet dies eine deutliche Aufwertung für die Brühler
Innenstadt. Die Marktperspektiven für diesen Vorschlag sind durch Ansprache potenzieller
Investoren und Betreiber auf der Grundlage der Expertise für den Vertiefungsstandort
Belvedere Platz zu verifizieren.
Drucksache 224/2015
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Dass nun anlässlich der Projektbesprechung im Oktober 2014 der Hotelbau in seiner
grundsätzlichen Ausrichtung in Frage gestellt und ihm letztendlich seitens der Obersten
Denkmalbehörde die Tragfähigkeit und Verträglichkeit in Bezug auf die Schlösser
abgesprochen wurde, war im Hinblick auf die von Beginn an erfolgte Einbindung aller
Fachbehörden nicht zu erwarten. In einem Schreiben an Minister Groschek im Februar d.
J. wurde dies deutlich zum Ausdruck gebracht, ebenso die Tatsache, dass diese
Entscheidung in ihrer Endgültigkeit die planerische Hoheit der Stadt Brühl beschneidet und
eine erhebliche Einschränkung für die Entwicklung der Brühler Innenstadt bedeutet. Der
Bitte um einen Besprechungstermin ist Minister Groschek nachgekommen. In diesem
Rahmen hat der Bürgermeister den Sachverhalt nochmals dargelegt. Gleichzeitig wurden
Lösungsmöglichkeiten besprochen.
Fest steht, dass ein Hotelbau in der geplanten Größenordnung an dieser Stelle definitiv
nicht verwirklicht werden kann, die Investition in einen Hotelbau mit abgeschwächter
Dimensionierung wirtschaftlich aber nicht lukrativ ist.
Der Standort bleibt allerdings weiterhin ideal für eine Wohnbebauung. Hier empfiehlt das
Integrierte Handlungskonzept, dass „eine zukünftige Bebauung eine klare Flucht an der
Burgstraße haben sollte, um dem Straßenraum eine eindeutige Kante zu geben. Bei einer
Wohnnutzung bietet sich eine Bebauung mit Hofbildung an, die Gruppierung einzelner
Gebäude bildet einen oder mehrere Höfe und so den Mittelpunkt eines Quartierslebens.“
Auf der Grundlage dieser Empfehlungen wird als nächster Schritt die Auslobung eines
städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Gestaltung des Belvedere-Geländes auf der
Grundlage der innerstädtischen Rahmenplanung vorgeschlagen, der die Grundlage für
alle weiteren Planungen bilden soll und nach den Erfahrungen in der Vergangenheit nach
Auffassung des Bürgermeisters unabdingbare Voraussetzung ist für alle weiteren
Aktivitäten an dieser Stelle.