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Vorlage (Städtische Immobilien Bezug: Antrag Fraktionen CDU/GRÜNE vom 15.5.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Vorlage (Städtische Immobilien
Bezug: Antrag Fraktionen CDU/GRÜNE vom 15.5.2015) Vorlage (Städtische Immobilien
Bezug: Antrag Fraktionen CDU/GRÜNE vom 15.5.2015) Vorlage (Städtische Immobilien
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13 Müller, Maria Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 19.05.2015 224/2015 Betreff Städtische Immobilien Bezug: Antrag Fraktionen CDU/GRÜNE vom 15.5.2015 Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle FBL 61 Abt. 13/2 Abt. 61/1 Freytag Schiffer abgelehnt M.Müller Schaaf Jouaux Lamberty Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Zu den im Antrag aufgeworfenen Fragen wird wie folgt Stellung genommen: 1. Max-Ernst-Kabinett Für das bis 2003 als Büro und Ausstellungsraum genutzte Haus gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Interessensbekundungen zwecks Ankauf. Im Hinblick auf die damaligen Hotelplanungen auf dem Belvedere-Parkplatz wurde ein Verkauf stets abgelehnt. Auch eine eigene Nutzung durch die Stadt Brühl wurde überlegt, im Hinblick auf die Kosten für die notwendige Renovierung und die Sicherstellung von Schutzvorkehrungen (insbesondere die Anlegung eines zweiten Rettungsweges) aber nicht umgesetzt. Nach dem kürzlichen Scheitern des Hotelbaus auf dem Belvedere und den diesbezüglichen Aussagen der Denkmalschutzbehörde kann diese Planung wohl endgültig aufgegeben werden. Insofern wurden eine Nutzung und auch ein Verkauf des Hauses wieder thematisiert. Das Interesse eines ehemaligen Kaufinteressenten wurde mit negativem Ergebnis abgefragt. Derzeit melden sich Interessenten unaufgefordert. Deren Konzepte werden gesammelt und geprüft - mehr ist noch nicht passiert. Zu gegebener Zeit werden entsprechende Unterlagen dem Rat vorgelegt, der dann entscheiden kann, was mit dem Gebäude passiert. Ein Verkauf hätte den Vorteil, dass das Haus in dieser prominenten Lage vor dem weiteren Verfall gerettet und wieder einer Nutzung zugeführt werden könnte. Ein Verkauf muss nicht zukünftigen Plänen zur Nutzung und zur Bebauung des Belvedereplatzes Seite - 2 – Drucksache 224/2015 entgegenstehen. So könnte ein städtebaulicher Wettbewerb an dieser Stelle die Aufgabenstellung haben, dass sich das Haus in die Gesamtplanung einfügt. 2. Haus Burgstraße 7 (im Volksmund „Puddinghaus“) Dieses Haus ist weitaus baufälliger als das Max-Ernst-Kabinett, sodass Abbruchkosten bereits im Haushalt veranschlagt wurden. Dennoch gibt es auch für dieses Haus zwischenzeitlich ein interessantes Kaufangebot mit einem zukunftsweisenden Nutzungskonzept, welches unaufgefordert vorgelegt wurde. Dieses wird zur Zeit im Haus geprüft, mit den betroffenen Fachdienststellen besprochen und konkretisiert. Selbstverständlich wird der übliche Entscheidungsweg eingehalten, dass der Beschluss „Abriss oder Verkauf“ in den politischen Gremien gefasst werden muss. Aufgabe des Bürgermeisters ist es, Entscheidungen vorzubereiten. Dazu gehört auch die Darlegung von Alternativen. Letztendlich gilt es, abzuwägen zwischen dem Erhalt des Hauses und einem endgültigen Abriss. Eine Gesamtnutzung Belvedere könnte auch an dieser Stelle unter der Bedingung der Einbeziehung des Gebäudes stehen und stünde insofern einer Gesamtentwicklung des Platzes nicht entgegen. 3. Villa Kaufmann Erfreulicher Weise gibt es auch für dieses städtische Haus einen Interessenten mit einem zukunftsweisenden Projekt. Einzelheiten werden derzeit besprochen; das Nutzungskonzept befindet sich noch in der Prüfung bzw. Erarbeitung. Sobald sich die Planung konkretisiert und vorstellbare Ergebnisse vorliegen, werden die zuständigen Gremien informiert, die die endgültige Entscheidung zu treffen haben. 4. Gesamtplanung Belvedere Mit gilt der Rahmenplanung der Belvedere und dem integrierten Handlungskonzept in 2006 als ein sogenannter Vertiefungsstandort. Insbesondere das in der Rahmenplanung erklärte Ziel der Ansiedlung eines Hotels (s.h. Zitat S.134) wurde durch die Verwaltung bis 2014 in Abstimmungen mit allen Beteiligten vorangetrieben: Zentrales Element des städtebaulichen Rahmenplans ist die Vernetzung der Stadtein- und Ausgänge im Norden, Osten, Süden und Westen über die Stärkung und Aufwertung der dazwischen liegenden Nord-Süd und Ost-West - Achsen sowie die kleinräumige Vernetzung einzelner Attraktivitätspunkte von Kunst, Kultur, Einzelhandel und Wohnen. Zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Wohnfunktion sind die Nachverdichtungspotentiale (z.B. Baulücken) vorrangig für die Schaffung zusätzlicher Wohnraumangebote zu mobilisieren. Dabei ist auf einen Mix unterschiedlicher Wohn- und Eigentumsformen zu achten. Eine Erweiterung des Nutzungsspektrums in der Innenstadt stellt der Vorschlag zur Bebauung des Belvedere Platzes mit einem Hotel in der 4 bis 5 Sterne Kategorie dar. Städtebaulich wie funktional bedeutet dies eine deutliche Aufwertung für die Brühler Innenstadt. Die Marktperspektiven für diesen Vorschlag sind durch Ansprache potenzieller Investoren und Betreiber auf der Grundlage der Expertise für den Vertiefungsstandort Belvedere Platz zu verifizieren. Drucksache 224/2015 Seite - 3 – Dass nun anlässlich der Projektbesprechung im Oktober 2014 der Hotelbau in seiner grundsätzlichen Ausrichtung in Frage gestellt und ihm letztendlich seitens der Obersten Denkmalbehörde die Tragfähigkeit und Verträglichkeit in Bezug auf die Schlösser abgesprochen wurde, war im Hinblick auf die von Beginn an erfolgte Einbindung aller Fachbehörden nicht zu erwarten. In einem Schreiben an Minister Groschek im Februar d. J. wurde dies deutlich zum Ausdruck gebracht, ebenso die Tatsache, dass diese Entscheidung in ihrer Endgültigkeit die planerische Hoheit der Stadt Brühl beschneidet und eine erhebliche Einschränkung für die Entwicklung der Brühler Innenstadt bedeutet. Der Bitte um einen Besprechungstermin ist Minister Groschek nachgekommen. In diesem Rahmen hat der Bürgermeister den Sachverhalt nochmals dargelegt. Gleichzeitig wurden Lösungsmöglichkeiten besprochen. Fest steht, dass ein Hotelbau in der geplanten Größenordnung an dieser Stelle definitiv nicht verwirklicht werden kann, die Investition in einen Hotelbau mit abgeschwächter Dimensionierung wirtschaftlich aber nicht lukrativ ist. Der Standort bleibt allerdings weiterhin ideal für eine Wohnbebauung. Hier empfiehlt das Integrierte Handlungskonzept, dass „eine zukünftige Bebauung eine klare Flucht an der Burgstraße haben sollte, um dem Straßenraum eine eindeutige Kante zu geben. Bei einer Wohnnutzung bietet sich eine Bebauung mit Hofbildung an, die Gruppierung einzelner Gebäude bildet einen oder mehrere Höfe und so den Mittelpunkt eines Quartierslebens.“ Auf der Grundlage dieser Empfehlungen wird als nächster Schritt die Auslobung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Gestaltung des Belvedere-Geländes auf der Grundlage der innerstädtischen Rahmenplanung vorgeschlagen, der die Grundlage für alle weiteren Planungen bilden soll und nach den Erfahrungen in der Vergangenheit nach Auffassung des Bürgermeisters unabdingbare Voraussetzung ist für alle weiteren Aktivitäten an dieser Stelle.