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Kommune
Erftstadt
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Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsalzung
den beigefügten Antrag der I des
SPDCDUFraktion
Fraktion
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der Stadt Erflstadt leite ich
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F.D.P.Fraktion
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BeschlAusf.:
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Datum: 12.11.2003
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",Ausbau
des Gehweges
entlang der Marienstraße
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Finanzielle
Au s
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Der Antrag berührt' den Wirtschaf~splan 20Q4 des Eig'enbetriebes Straßen in Höhe von
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ca. 55.000€·
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Unterschrift des Budgetiterantwortlichen
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~riistad!, den 12.'11.2003 '
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Der Antrag wird zur Beschlussfassung
Werksausschuss
Straßen
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zugeleitet an den
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Stellungnahme der Verwaltung:
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Fürdie beantragte Maßnahme habe ich im Entwurf
des',Wirtschaftsplanes 2004 bis,
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her keine Mittel zur Verfügung gestellt. Es ist jedoch beabsichtigt, die Maßnahme in
die Wirtschaftsplanberatungen'
2005 mit einzubringen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf Ga. 55.000 €.
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Grundsätzlich-halte auch ich den Ausbau des Gehweges für wünschenswert. Wegen
derRandlage zum Ortsmittelpunkt und der damit verbundenen geringeren Nutzung
ist es vertretbar, den Ausbau hinsichtlich der schlechten städtischen Finanzlage auf
das kommende Jahr zu verschieben.
.
Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass bei einem Ausbau von den Anliegern
Erschließungskostenbeiträge
gefordert werden müssen .
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P:lszIANTRÄGEIs30So'.doc
I
Anlage
I zum Antrag S 07/3050
Betreff: Ausbau des Gehweges entlang der Marienstraße
Der o.g. Antrag bezüglich des Ausbaues des Gehweges an der Maricnstraße zwischen
Karolingerstraße und Frankcnstraße/Arn Kirchpfad wurde im Ausschuss vom 12.11.2003 zur
Ausführung ins Jahr 2005 vertagt. Die notwendigen Mittel zwischen 55.000,-- € und
65.000,-€ werdcn von mir im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2005 eingestellt.
Die Anleger sind zu 60 % nach KAG an den Kosten zu beteiligen .
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•
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Günter Kreutner
- Ortsvorsteher in Bliesheim
Frankenstr. 102
50374 Erftstadt
Tel:0223544602
FAX: 02235460045 priv.
FAX: 02254 835 333 dien.
Erftstadt, den 03.11.2003
,
70
An den Bürgermeister
der Stadt Erftstadt
Herrn Ernst Dieter Bösch
65
o 4. NOIJ. 2003
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
63
61
57/3 o s»
51
Betreff: Ausbau von Gehwegen
hier: Marienstrasse in Erftstadt-Bliesheim
,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
folgenden Antrag bitte ich in den dafür zuständigen Ausschüssen beraten und positiv
beschließen zu lassen.
Beschlussantrag:
Die Gehwege entlang der Marienstrasse von Haus-Nr. 37 bis Ortsausgang und von
Haus-Nr. 34 bis Eingang Friedhof, werden in 2004 ausgebaut und fertiggestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ä~Äv-
Anlage 2 zum Antrag S 7/3050 tür die Sitzung des WA Straßen am 13.09.05
Ausbau des Gehweges
Einmündungen
Karolinger
entlang
der Marienstraße
im Teilbereich
Straße und der Frankenstraße/Am
Kirchptad
zwischen
den
Nachdem der o.g. Antrag im Ausschuss vom 12.11.2003 zur Ausführung ins Jahr 2005
vertagt wurde, wurden die notwendigen Mittel für den Ausbau in den Wirtschaftsplan 2005
eingestellt und
zwischenzeitlich
auch die von der Ausbaumaßnahme
betroffenen
Beitragspflichtigen dazu befragt, inwieweit sie einen entsprechenden Ausbau befürworten
und sich auf freiwilliger Basis am bewährten Ablösungsverfahren
der Straßenbaubeiträge
beteiligen würden.
•
•
Von zwölf Beitragspflichtigen
haben sich sechs für einen Ausbau, sechs dagegen
ausgesprochen. Bezogen auf die Grundstücks-/bzw.
Verteilungsflächen
entspricht dies
einem Ergebnis von 49,4 % für den Ausbau und 50,6 % gegen den Ausbau .
Das Abfrageergebnis lässt sich im Wesentlichen mit den derzeit gegebenen, örtlichen
Ausbauverhältnissen erklären. Eine Straßenseite verfügt bereits über einen ausgebauten
Gehweg, die andere nicht. Die Anlieger der Straßenseite ohne Gehweg haben sich für einen
Ausbau ausgesprochen. Demgegenüber haben sich die Anlieger der anderen Straßenseite
mit Gehweg einheitlich gegen einen zusätzlichen Gehwegausbau ausgesprochen. Dies ist
aus deren Sicht auch insoweit verständlich, als der vorhandene einseitige Gehwegausbau in
früherer Zeit in Eigenregie und auf Kosten auch lediglich dieser Anlieger umgesetzt wurde.
Dennoch müssten auch diese Anlieger nunmehr bei dem Ausbau eines zweiten Gehweges
auch auf der gegenüberliegenden
Straßenseite zu Straßenbaubeiträgen
- und insofern
doppelt - herangezogen werden.
Laut einheitlich verfestigter Rechtsprechung werden den Anliegern beider Straßenseiten
regelmäßig wenigstens annähernd gleiche Vorteile geboten, wenn ein einseitiger Gehweg
angelegt wird und auf der gegenüberliegenden Seite ein Gehweg schon vorhanden ist. Der
zweite Gehweg schafft laut Rechtsprechung Gebrauchsvorteile, weil den Fußgängern die
Möglichkeit geboten wird, die von ihnen aufzusuchenden Grundstücke sowohl auf dem einen
als auch auf dem anderen Gehweg zu erreichen. Es gebe keinen Erfahrungssatz, dass sich
der Fußgängerverkehr von und zu einem Grundstück auf die Straßenseite beschränke, auf
der das Grundstück liegt. Vielmehr sei die Benutzung des einen oder anderen Bürgersteiges
von der objektiv gegebenen Situation ( wie z.B. Ausbauzustand des Bürgersteiges, Art und
Maß der auf den Grundstücken befindlichen Bebauung, Lage von Geschäften, Breite und
Verkehrsbelastung der Fahrbahn und die Möglichkeit ihrer Überquerung), aber auch von
individuellen Angewohnheiten und von Ausgangspunkt und Ziel der Fußgänger abhängig.
Somit wirkt sich laut Rechtsprechung der Gebrauchsvorteil bei Anlegung eines zweiten
Gehweges auf die anliegenden Grundstücke beider Straßenseiten als wirtschaftlicher Vorteil
aus, weil die Erreichbarkeit der Grundstücke und damit deren Erschließungssituation
verbessert werde (so OVG NW, Urteil v, 13.12.90 - 2 A751). Insofern wären aus Anlass der
hier in Rede stehenden Maßnahme von den Anliegern beider Straßenseiten Beiträge
einzufordern.
Da das Befragungsergebnis
der Beitragspflichtigen
insofern kein eindeutiges Ergebnis
erbracht hat und mit Widerstand seitens der Hälfte der Beitragspflichtigen gerechnet werden
muss (hat sich im Rahmen der vorgenommenen Abfrage bereits angekündigt), sollte im
Ausschuss über die Frage des Ausbaus abschließend entschieden werden.