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Antrag (Ausbau des Gehweges entlang der Marienstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
542 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsalzung den beigefügten Antrag der I des SPDCDUFraktion Fraktion D D D ~~;e zuständia.e.n der Stadt Erflstadt leite ich Fraktion F.D.P.Fraktion D BÜNDNIS 90 I DIE GRUNEN r1 D StV , "(I/r1. A"sschiisse weiter. ruf U~.,.I, . - vv ~ :'~2'.O'~ ~.'. ·f2oi~e..o,..wo:eüaO~I5Ta. ':-., I .. 1-- t ---.-- I .- I' - . I " I Ii. . -l '7 .' '. ~ , •J: - .~""" • :. .:'1; '- -,. .. " :'" • ,t',·. \' :.. ' ...... 0. "j 'Betreff: . .... , . ..... .. , } ' • '), t, .' . , ~ •' I. ..: _ .., ..... , t, öffentlich. • ':. ',:' 57/3050 , .I I. ,. . '/.r. ... . , < ':. '" 'I-I Amf-6'5\~ -- BeschlAusf.: , - 65 - Datum: 12.11.2003 •• ",Ausbau des Gehweges entlang der Marienstraße " Finanzielle Au s w lrku nqen: Der Antrag berührt' den Wirtschaf~splan 20Q4 des Eig'enbetriebes Straßen in Höhe von . -',' .' ca. 55.000€· ,... .' '. .• t' • ~_ •• Unterschrift des Budgetiterantwortlichen . .. ,- -- .' . ~riistad!, den 12.'11.2003 ' ~.' • Der Antrag wird zur Beschlussfassung Werksausschuss Straßen '~~r zugeleitet an den " Stellungnahme der Verwaltung: . Fürdie beantragte Maßnahme habe ich im Entwurf des',Wirtschaftsplanes 2004 bis, .' her keine Mittel zur Verfügung gestellt. Es ist jedoch beabsichtigt, die Maßnahme in die Wirtschaftsplanberatungen' 2005 mit einzubringen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf Ga. 55.000 €. .. .. .. ..... <, g, '"~ o, Grundsätzlich-halte auch ich den Ausbau des Gehweges für wünschenswert. Wegen derRandlage zum Ortsmittelpunkt und der damit verbundenen geringeren Nutzung ist es vertretbar, den Ausbau hinsichtlich der schlechten städtischen Finanzlage auf das kommende Jahr zu verschieben. . Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass bei einem Ausbau von den Anliegern Erschließungskostenbeiträge gefordert werden müssen . - o ~ P:lszIANTRÄGEIs30So'.doc I Anlage I zum Antrag S 07/3050 Betreff: Ausbau des Gehweges entlang der Marienstraße Der o.g. Antrag bezüglich des Ausbaues des Gehweges an der Maricnstraße zwischen Karolingerstraße und Frankcnstraße/Arn Kirchpfad wurde im Ausschuss vom 12.11.2003 zur Ausführung ins Jahr 2005 vertagt. Die notwendigen Mittel zwischen 55.000,-- € und 65.000,-€ werdcn von mir im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2005 eingestellt. Die Anleger sind zu 60 % nach KAG an den Kosten zu beteiligen . ./ • " Günter Kreutner - Ortsvorsteher in Bliesheim Frankenstr. 102 50374 Erftstadt Tel:0223544602 FAX: 02235460045 priv. FAX: 02254 835 333 dien. Erftstadt, den 03.11.2003 , 70 An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Ernst Dieter Bösch 65 o 4. NOIJ. 2003 Holzdamm 10 50374 Erftstadt 63 61 57/3 o s» 51 Betreff: Ausbau von Gehwegen hier: Marienstrasse in Erftstadt-Bliesheim , Sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgenden Antrag bitte ich in den dafür zuständigen Ausschüssen beraten und positiv beschließen zu lassen. Beschlussantrag: Die Gehwege entlang der Marienstrasse von Haus-Nr. 37 bis Ortsausgang und von Haus-Nr. 34 bis Eingang Friedhof, werden in 2004 ausgebaut und fertiggestellt. Mit freundlichen Grüßen Ä~Äv- Anlage 2 zum Antrag S 7/3050 tür die Sitzung des WA Straßen am 13.09.05 Ausbau des Gehweges Einmündungen Karolinger entlang der Marienstraße im Teilbereich Straße und der Frankenstraße/Am Kirchptad zwischen den Nachdem der o.g. Antrag im Ausschuss vom 12.11.2003 zur Ausführung ins Jahr 2005 vertagt wurde, wurden die notwendigen Mittel für den Ausbau in den Wirtschaftsplan 2005 eingestellt und zwischenzeitlich auch die von der Ausbaumaßnahme betroffenen Beitragspflichtigen dazu befragt, inwieweit sie einen entsprechenden Ausbau befürworten und sich auf freiwilliger Basis am bewährten Ablösungsverfahren der Straßenbaubeiträge beteiligen würden. • • Von zwölf Beitragspflichtigen haben sich sechs für einen Ausbau, sechs dagegen ausgesprochen. Bezogen auf die Grundstücks-/bzw. Verteilungsflächen entspricht dies einem Ergebnis von 49,4 % für den Ausbau und 50,6 % gegen den Ausbau . Das Abfrageergebnis lässt sich im Wesentlichen mit den derzeit gegebenen, örtlichen Ausbauverhältnissen erklären. Eine Straßenseite verfügt bereits über einen ausgebauten Gehweg, die andere nicht. Die Anlieger der Straßenseite ohne Gehweg haben sich für einen Ausbau ausgesprochen. Demgegenüber haben sich die Anlieger der anderen Straßenseite mit Gehweg einheitlich gegen einen zusätzlichen Gehwegausbau ausgesprochen. Dies ist aus deren Sicht auch insoweit verständlich, als der vorhandene einseitige Gehwegausbau in früherer Zeit in Eigenregie und auf Kosten auch lediglich dieser Anlieger umgesetzt wurde. Dennoch müssten auch diese Anlieger nunmehr bei dem Ausbau eines zweiten Gehweges auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu Straßenbaubeiträgen - und insofern doppelt - herangezogen werden. Laut einheitlich verfestigter Rechtsprechung werden den Anliegern beider Straßenseiten regelmäßig wenigstens annähernd gleiche Vorteile geboten, wenn ein einseitiger Gehweg angelegt wird und auf der gegenüberliegenden Seite ein Gehweg schon vorhanden ist. Der zweite Gehweg schafft laut Rechtsprechung Gebrauchsvorteile, weil den Fußgängern die Möglichkeit geboten wird, die von ihnen aufzusuchenden Grundstücke sowohl auf dem einen als auch auf dem anderen Gehweg zu erreichen. Es gebe keinen Erfahrungssatz, dass sich der Fußgängerverkehr von und zu einem Grundstück auf die Straßenseite beschränke, auf der das Grundstück liegt. Vielmehr sei die Benutzung des einen oder anderen Bürgersteiges von der objektiv gegebenen Situation ( wie z.B. Ausbauzustand des Bürgersteiges, Art und Maß der auf den Grundstücken befindlichen Bebauung, Lage von Geschäften, Breite und Verkehrsbelastung der Fahrbahn und die Möglichkeit ihrer Überquerung), aber auch von individuellen Angewohnheiten und von Ausgangspunkt und Ziel der Fußgänger abhängig. Somit wirkt sich laut Rechtsprechung der Gebrauchsvorteil bei Anlegung eines zweiten Gehweges auf die anliegenden Grundstücke beider Straßenseiten als wirtschaftlicher Vorteil aus, weil die Erreichbarkeit der Grundstücke und damit deren Erschließungssituation verbessert werde (so OVG NW, Urteil v, 13.12.90 - 2 A751). Insofern wären aus Anlass der hier in Rede stehenden Maßnahme von den Anliegern beider Straßenseiten Beiträge einzufordern. Da das Befragungsergebnis der Beitragspflichtigen insofern kein eindeutiges Ergebnis erbracht hat und mit Widerstand seitens der Hälfte der Beitragspflichtigen gerechnet werden muss (hat sich im Rahmen der vorgenommenen Abfrage bereits angekündigt), sollte im Ausschuss über die Frage des Ausbaus abschließend entschieden werden.