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Vorlage (Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises hier: Stellungnahme im Rahmen der Offenlage)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
177 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
11.08.15, 18:30
Aktualisiert
11.08.15, 18:30
Vorlage (Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises
hier: Stellungnahme im Rahmen der Offenlage) Vorlage (Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Wagner 61 17 05 16.07.2015 292/2015 Betreff Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises hier: Stellungnahme im Rahmen der Offenlage Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, die in den Erläuterungen aufgeführte Stellungnahme der Stadt Brühl zum Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015-2020 anlässlich der Offenlage (Stand 21.05.2015) abzugeben. Erläuterungen: Erläuterungen zum Aufstellungsverfahren (zitierte Auszüge aus Punkt 1.1 des NVP-Entwurfs Offenlage vom 21.05.2015) Zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV ist der Rhein-Erft-Kreis nach den Paragraphen 8 und 9 des ÖPNV-Gesetzes gehalten, einen Nahverkehrsplan aufzustellen und diesen bei Bedarf fortzuschreiben. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich ÖPNV (EUVerordnung Nr. 1370/2007, Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes 2013) und der strukturellen Veränderungen im Kreis selbst soll der bisherige Nahverkehrsplan 2003– 2007 fortgeschrieben werden. Der Nahverkehrsplan ist mit den Nahverkehrsplänen der benachbarten Aufgabenträger und dem des Zweckverbandes NVR abzustimmen. Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans umfasst den für ein solches Planwerk üblichen Fünfjahreszeitraum 2015-2020. Der Rhein-Erft-Kreis plant, seine ÖPNV-Leistungen zum 01.01.2019 neu zu vergeben und damit die seit 2009 geltende Betrauung der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH abzulösen. Die Betrauung der Verkehrsleistungen bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) läuft am 24.09.2019 aus. Der seitens der REVG mit der RVK GmbH geschlossene Vertrag zur Durchführung der ÖPNV-Leistungen endet am 31.12.2018, sofern er bis zum 31.12.2016 gekündigt wird. Siehe auch die beigefügte Mitteilungsvorlage des Rhein-Erft-Kreises zu diesem Punkt (Drucksache 362/2014 vom 21.05.2015). Drucksache 292/2015 Seite - 2 – Partizipation und Arbeitsablauf bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (zitierte Auszüge aus Punkt 1.2 des NVP-Entwurfs Offenlagebeschluss vom 21.05.2015, siehe Anlage „Auszug Offenlagebeschluss REK 21-5-2015“). Besondere Bedeutung wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises von Beginn an der umfangreichen, transparenten Beteiligung und Abstimmung mit den verschiedenen Akteuren des Verfahrens (insbesondere den kreisangehörigen Städten und Verkehrsunternehmen) beigemessen. Insgesamt setzt sich die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes aus fünf Projektstufen sowie dem offiziellen Beteiligungsverfahren zusammen. Im Juli 2014 wurde für die ersten drei Projektstufen ein umfangreicher Zwischenbericht erstellt und den Kommunen, den Verkehrsunternehmen sowie den Verbänden zur Verfügung gestellt. Der Zwischenbericht beinhaltet alle Arbeitsschritte, die für die Bestandsaufnahme, Analyse und Benennung von möglichen Prüf- und Handlungsfeldern für den ÖPNV notwendig sind. Die Projektstufen sind wie folgt benannt: 1. Bestandsaufnahme und Analyse - Siedlungsstruktur, Verkehrsinfrastruktur und ÖPNV - Auswertung Haushaltsbefragung aus 2013 - Berechnung Verkehrsaufwand im Personenverkehr 2. Strukturprognose für das Jahr 2025 3. Leitbild für den ÖPNV - Ziele, Grundsätze und Empfehlungen für Qualitätsstandards - zielorientierte Bewertung Hinweis für Brühl: Die unter Nr. 1 bis 3 für den NVP erstellten Daten (Arbeitsstand Februar 2014) wurden im Vorfeld von allen Beteiligten geprüft und - falls notwendig - berichtigt. Alle von der Stadt Brühl am 18.06.2014 beim Rhein-Erft-Kreis vorgetragenen Berichtigungen und Hinweise wurden beachtet und in den NVP-Zwischenbericht eingefügt, der im Juli 2014 bekannt gegeben wurde. Aus den abgegebenen Stellungnahmen wurden ab Juli 2014 vom Rhein-Erft-Kreis in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zunächst Grobkonzeptvarianten entwickelt, die später in Prüffelder und Maßnahmen aufgeteilt sowie für alle Städte abgestimmt und konkretisiert wurden. Auf der Grundlage dieses Maßnahmenkonzeptes (Projektstufe 4) ist ein Umsetzungskonzept (Projektstufe 5) erstellt worden, welches aufzeigt, in welchen Zeiträumen die jeweiligen Maßnahmen im Geltungszeitraum des NVP Rhein-Erft-Kreis umgesetzt werden sollen. Mit Beschluss vom 05.11.2014 bestätigte der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises dann den vorgegebenen Rahmen für das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept. Das beschlossene Entwicklungsszenario wurde in den Verkehrsausschüssen der Kreiskommunen vorgestellt (Brühl, AfVM 18.11.2014, siehe Vorlage 303/2014) und Stellungnahmen hierzu erbeten. Drucksache 292/2015 Seite - 3 – Per Beschluss des AfVM vom 03.02.2015 erfolgte daraufhin die Stellungnahme der Stadt zum geplanten Maßnahmenkatalog für Brühl (auf die Vorlage 34/2015 wird hierbei verwiesen). Folgende Punkte sind für die künftige ÖPNV-Planung in Brühl von besonderem Interesse: - Untersuchung einer Taktverdichtung auf der Regionalbuslinie 930 BrühlWesseling (Diese wurde auch als Maßnahmenvorschlag in den NVP-OffenlageEntwurf übernommen.) - weiterer Ausbau barrierefreier (Bus-)Haltestellen - Aufwertung des Bahnhofs Brühl als wichtigen Verknüpfungspunkt (Prüfung einer stärkeren Einbindung des Stadtbusses, soweit verkehrlich und wirtschaftlich sinnvoll) - Schrittweiser Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Brühl-Mitte zur intermodalen Mobilitätsdrehscheibe (Nach Umbau Carl-Schurz-Straße und dem zweigleisigen Ausbau der Linie 18 südlich von Brühl-Mitte) Auf die bestehende Problematik der Finanzierungs- und Lastenverteilungsfrage hinsichtlich des Regionalbusverkehrs in den Stadtbusstädten wurde in der Stellungnahme vom 09.02.2015 besonders hingewiesen. Alle abgegebenen Stellungnahmen und zusätzliche Anregungen aus dem kreisweiten Arbeitskreis ÖPNV mündeten im NVP-VorEntwurf (Stand 08.04.2015), zu dem wiederum verwaltungsseitige Stellungnahmen erbeten wurden. Die Stadt Brühl bezog sich mit Schreiben vom 24.04.2015 auf die abgegebene Stellungnahme vom 09.02.2015 und bat nur noch um geringe textliche Änderungen. Offenlage-Beschluss vom 21.05.2015 Am 21.05.2015 erfolgte von Seiten des Rhein-Erft-Kreises der Offenlage-Beschluss. Damit beginnt das offizielle Beteiligungsverfahren (Zitat): „Der Verkehrsausschuss beschließt die Offenlage des Entwurfs des Nahverkehrsplans 2015-2020 für den Rhein-Erft-Kreis. Er beauftragt die Verwaltung, im Beteiligungsverfahren das Einvernehmen mit den drei Stadtbusstädten Brühl, Hürth und Wesseling und das Benehmen mit den übrigen sieben Kreiskommunen herzustellen und den Abstimmungsprozess mit den benachbarten Aufgabenträgern sowie den Verkehrsunternehmen durchzuführen. Alle Beteiligten wurden aufgefordert, ihre Stellungnahme hierzu bis zum 31.08.2015 abzugeben. Stellungnahme der Stadt Brühl: 1. Nach Prüfung der letzten Version des NVP (Fassung Offenlage vom 21.05.2015) kann nur grundsätzlich den allgemein aufgeführten Inhalten des NVP zugestimmt werden. 2. Anmerkung zu NVP Seite 148, 2. Absatz (VIA, Verkehrsplaner Stadtbusverkehr): Im NVP wird vorgeschlagen, der Einheitlichkeit wegen die Begriffe „Ortsbus“ und „Stadtbus“ zu neu „Stadtverkehr“ marketingtechnisch zusammen zu führen. Aus Sicht der Stadt Brühl wird dies als nicht sinnvoll erachtet, da man den positiv besetzten und langjährig etablierten Begriff „Stadtbus“ auf keinen Fall aufgeben möchte. Drucksache 292/2015 Seite - 4 – Dies widerspricht auch der gängigen Praxis bei anderen Stadtbusstädten. 3. Bedenken bestehen, wie von kreisangehörigen Städten ebenfalls vorgetragen, hinsichtlich a.) des nicht mehr aktuellen Zahlenunterbaus (Basis des NVP ist die veraltete Fahrgasterhebung aus 2008!) b.) der noch ungeklärten Vorgehensweise zur zukünftigen EU-Recht konformen Organisation des Regionalbusverkehrs hinsichtlich Linienbündelung, Liniengenehmigung und Vergabe im Regionalbusverkehr c.) der bisher nicht fairen kreisweiten Finanzierung des ÖPNV in den Kommunen mit und ohne kommunal finanzierte Stadtbus- und Stadtbahnverkehre im Bezug auf die Stadtbusstädte. *) Fazit: Derzeit kann kein Einvernehmen zum NVP erklärt werden, da für die Finanzierungsfrage, wie unter 3 c.) aufgeführt, noch keine zufriedenstellenden Lösungsansätze gefunden wurden. Die Stadt Brühl behält sich deshalb vor, das Einvernehmen zum NVP-Beschluss erst zu erteilen, wenn die gravierenden Bedenken zur Finanzierungsfrage ausgeräumt sind. Auch wird eine juristisch einwandfreie Klärung bzgl. der Vergabe und Finanzierung von Fahrleistungen im Regionalverkehr erwartet. (Anschreibenentwurf siehe Anlage) *) Derzeitige Finanzierung ÖPNV Rhein-Erft-Kreis (Pkt. 5.1 NVP) Die Defizite bei der REVG werden wie folgt aufgeteilt: - Regionalbusleistung: 50 % der nicht gedeckten Leistungen direkt über die Erhebung der allgemeinen Kreisumlage, 50% der nicht gedeckten Leistungen durch eine ausschließliche Mehrbelastung der einzelnen Kommunen gemäß Platzkilometerschlüssel - Ortsbusleistungen: 100 % der nicht gedeckten Leistungen einschl. AST-Verkehr durch eine ausschließliche Mehrbelastung der einzelnen Kommunen gemäß Platzkilometerschlüssel Brühl, Hürth und Wesseling finanzierten ihren Stadtbusverkehr direkt und ohne Beteiligung des Rhein-Erft-Kreises. Den jeweils auf ihrem Stadtgebiet angebotenen Stadtbahnverkehr (Linie 16 und 18) rechnen die drei Städte jeweils mit dem Aufgabenträger Stadt Köln ab. Anlage(n): (1) Mitteilungsvorlage REK (2) Auszug Offenlagebeschluss REK 21-5-2015 (3) Entwurf Anschreiben Stellungnahme an REK