Daten
Kommune
Brühl
Größe
65 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
11.08.15, 18:30
Aktualisiert
11.08.15, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister Rathaus 50319 Brühl
Dienststelle
An den
Landrat des Rhein-Erft-Kreises
85 - Amt für öffentlichen
Personennahverkehr
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Abteilung
Dienstgebäude/Zi.
Sachbearbeiter/in
(02232) 79Internet
E-mail
Aktenzeichen
Brühl,
FACHBEREICH BAUEN UND
UMWELT
61/1
A 120
Frau Wagner
Telefax 5190
5160
www.bruehl.de
jwagner@bruehl
611705 Wa
19.08.2015
Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015 bis 2020
hier: Stellungnahme der Stadt Brühl zum NVP (Offenlagebeschluss 21.05.2015)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die im NVP-Offenlage-Entwurf des Rhein-Erft-Kreises (Stand
21.05.2015) enthaltenen Ausführungen und die Aufforderung an die Kommunen zur
Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.08.2015.
Grundsätzlich gelten die zuvor bereits abgegebenen Stellungnahmen der Stadt Brühl fort.
Stellungnahme der Stadt Brühl:
1. Nach Prüfung der letzten Version des NVP (Fassung Offenlage vom 21.05.2015)
kann nur grundsätzlich den allgemein aufgeführten Inhalten des NVP zugestimmt
werden.
2. Anmerkung zu NVP Seite 148, 2. Absatz (VIA, Verkehrsplaner Stadtbusverkehr):
Im NVP wird vorgeschlagen, der Einheitlichkeit wegen die Begriffe „Ortsbus“ und
„Stadtbus“ zu neu „Stadtverkehr“ marketingtechnisch zusammen zu führen.
Aus Sicht der Stadt Brühl wird dies als nicht sinnvoll erachtet, da man den positiv
besetzten und langjährig etablierten Begriff „Stadtbus“ auf keinen Fall aufgeben
möchte.
Dies widerspricht auch der gängigen Praxis bei anderen Stadtbusstädten.
3. Bedenken bestehen, wie von kreisangehörigen Städten ebenfalls vorgetragen,
hinsichtlich
a.) des nicht mehr aktuellen Zahlenunterbaus (Basis des NVP ist die veraltete
Fahrgasterhebung aus 2008!)
Kreissparkasse Köln
VR - Bank Rhein - Erft eG.
Brühler Bank eG.
Kto.Nr.
133 000 100
10 600 014
54 452 012
BLZ
370 502 99
371 612 89
370 699 91
IBAN
DE55 3705 0299 0133 0001 00
DE52 3716 1289 0010 6000 14
DE69 3706 9991 0054 4520 12
BIC
COKSDE33
GENODED1BRH
GENODED1BRL
2
b.) der noch ungeklärten Vorgehensweise zur zukünftigen EU-Recht konformen
Organisation
des
Regionalbusverkehrs
hinsichtlich
Linienbündelung,
Liniengenehmigung und Vergabe im Regionalbusverkehr
c.) der bisher nicht fairen kreisweiten Finanzierung des ÖPNV in den Kommunen mit
und ohne kommunal finanzierte Stadtbus- und Stadtbahnverkehre im Bezug auf die
Stadtbusstädte.
Fazit:
Derzeit kann kein Einvernehmen zum NVP erklärt werden, da für die Finanzierungsfrage,
wie unter 3 c.) aufgeführt, noch keine zufriedenstellenden Lösungsansätze gefunden
wurden.
Die Stadt Brühl behält sich deshalb vor, das Einvernehmen zum NVP-Beschluss erst zu
erteilen, wenn die gravierenden Bedenken zur Finanzierungsfrage ausgeräumt sind.
Auch wird eine juristisch einwandfreie Klärung bzgl. der Vergabe und Finanzierung von
Fahrleistungen im Regionalverkehr erwartet.
Mit freundlichen Grüßen
(Dieter Freytag)