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Vorlage (Entwurf Anschreiben Stellungnahme an REK)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
65 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
11.08.15, 18:30
Aktualisiert
11.08.15, 18:30
Vorlage (Entwurf Anschreiben Stellungnahme an REK) Vorlage (Entwurf Anschreiben Stellungnahme an REK)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl Der Bürgermeister Der Bürgermeister Rathaus 50319 Brühl Dienststelle An den Landrat des Rhein-Erft-Kreises 85 - Amt für öffentlichen Personennahverkehr Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Abteilung Dienstgebäude/Zi. Sachbearbeiter/in (02232) 79Internet E-mail Aktenzeichen Brühl, FACHBEREICH BAUEN UND UMWELT 61/1 A 120 Frau Wagner Telefax 5190 5160 www.bruehl.de jwagner@bruehl 611705 Wa 19.08.2015 Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015 bis 2020 hier: Stellungnahme der Stadt Brühl zum NVP (Offenlagebeschluss 21.05.2015) Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die im NVP-Offenlage-Entwurf des Rhein-Erft-Kreises (Stand 21.05.2015) enthaltenen Ausführungen und die Aufforderung an die Kommunen zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.08.2015. Grundsätzlich gelten die zuvor bereits abgegebenen Stellungnahmen der Stadt Brühl fort. Stellungnahme der Stadt Brühl: 1. Nach Prüfung der letzten Version des NVP (Fassung Offenlage vom 21.05.2015) kann nur grundsätzlich den allgemein aufgeführten Inhalten des NVP zugestimmt werden. 2. Anmerkung zu NVP Seite 148, 2. Absatz (VIA, Verkehrsplaner Stadtbusverkehr): Im NVP wird vorgeschlagen, der Einheitlichkeit wegen die Begriffe „Ortsbus“ und „Stadtbus“ zu neu „Stadtverkehr“ marketingtechnisch zusammen zu führen. Aus Sicht der Stadt Brühl wird dies als nicht sinnvoll erachtet, da man den positiv besetzten und langjährig etablierten Begriff „Stadtbus“ auf keinen Fall aufgeben möchte. Dies widerspricht auch der gängigen Praxis bei anderen Stadtbusstädten. 3. Bedenken bestehen, wie von kreisangehörigen Städten ebenfalls vorgetragen, hinsichtlich a.) des nicht mehr aktuellen Zahlenunterbaus (Basis des NVP ist die veraltete Fahrgasterhebung aus 2008!) Kreissparkasse Köln VR - Bank Rhein - Erft eG. Brühler Bank eG. Kto.Nr. 133 000 100 10 600 014 54 452 012 BLZ 370 502 99 371 612 89 370 699 91 IBAN DE55 3705 0299 0133 0001 00 DE52 3716 1289 0010 6000 14 DE69 3706 9991 0054 4520 12 BIC COKSDE33 GENODED1BRH GENODED1BRL 2 b.) der noch ungeklärten Vorgehensweise zur zukünftigen EU-Recht konformen Organisation des Regionalbusverkehrs hinsichtlich Linienbündelung, Liniengenehmigung und Vergabe im Regionalbusverkehr c.) der bisher nicht fairen kreisweiten Finanzierung des ÖPNV in den Kommunen mit und ohne kommunal finanzierte Stadtbus- und Stadtbahnverkehre im Bezug auf die Stadtbusstädte. Fazit: Derzeit kann kein Einvernehmen zum NVP erklärt werden, da für die Finanzierungsfrage, wie unter 3 c.) aufgeführt, noch keine zufriedenstellenden Lösungsansätze gefunden wurden. Die Stadt Brühl behält sich deshalb vor, das Einvernehmen zum NVP-Beschluss erst zu erteilen, wenn die gravierenden Bedenken zur Finanzierungsfrage ausgeräumt sind. Auch wird eine juristisch einwandfreie Klärung bzgl. der Vergabe und Finanzierung von Fahrleistungen im Regionalverkehr erwartet. Mit freundlichen Grüßen (Dieter Freytag)