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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd) Beschluss über die Plangebietserweiterung Beschluss über die Offenlage Bezug: V 7 I 2590, Rat am 06.05.2003 V 7 I 3289, Rat am 31.03.2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
565 kB
Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd)
Beschluss über die Plangebietserweiterung
Beschluss über die Offenlage
Bezug: V 7 I 2590, Rat am 06.05.2003
V 7 I 3289, Rat am 31.03.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd)
Beschluss über die Plangebietserweiterung
Beschluss über die Offenlage
Bezug: V 7 I 2590, Rat am 06.05.2003
V 7 I 3289, Rat am 31.03.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd)
Beschluss über die Plangebietserweiterung
Beschluss über die Offenlage
Bezug: V 7 I 2590, Rat am 06.05.2003
V 7 I 3289, Rat am 31.03.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd)
Beschluss über die Plangebietserweiterung
Beschluss über die Offenlage
Bezug: V 7 I 2590, Rat am 06.05.2003
V 7 I 3289, Rat am 31.03.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd)
Beschluss über die Plangebietserweiterung
Beschluss über die Offenlage
Bezug: V 7 I 2590, Rat am 06.05.2003
V 7 I 3289, Rat am 31.03.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd)
Beschluss über die Plangebietserweiterung
Beschluss über die Offenlage
Bezug: V 7 I 2590, Rat am 06.05.2003
V 7 I 3289, Rat am 31.03.2004)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20 / 133 V 8/ 061~ Amt: - 61An den 8eschIAusf.: Rat Datum: 31.05.2005 - 61 - der Stadt Erftstadt zur 8eschlussfassung; zur Vorberatung an den • Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd) Beschluss über die Plangebietserweiterung Beschluss über die Offenlage Bezug: V 7 I 2590, Rat am 06.05.2003 V 7 I 3289, Rat am 31.03.2004 Finanzielle Auswirkungen: IRJ Keine Unterschriftdes BUdgetveranl~~en Erftstadt,den31.05.2005 • Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (8GBI. I S. 2414) wird beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd) entsprechend dem Anlageplan zu erweitern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrheln-Westtahfen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) durchzuführen. P:\szWORLAGENW61 00015-151 .doc - 2 - Begründung: Zu I. Die Erweiterung des Plangebietes gegenüber der ursprünglichen von der Firma Füngeling beantragten Fläche, die auch Grundlage für den Aufstellungsbeschluss war, resultiert zu einen aus dem erhöhten Gewerbeflächenbedarf des Antragstellers und zum anderen aus der Einbeziehung der erforderlichen Ausgleichsfläche in das Plangebiet. Die Vergrößerung der gewerblichen Baufläche ist in der beschlossenen Flächennutzungsplan-Änderung bereits berücksichtigt. Zullo • Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 06.05.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 16.05.2003 bis 03.07.2003 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung am 18.05.2004. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Vorraussetzung für die Erweiterung der .Firmenqruppe Füngeling" geschaffen werden. Die erforderliche und beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes (V 8 I 0383) liegt der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vor. Das von der Firmengruppe Füngeling mit der Planung beauftragte Büro (Schwister-Schulte) hat nunmehr auf der Grundlage des Ergebnisses der Beteiligung der "Träger öffentlicher Belange" und der Bürgerversammlung sowie in Abstimmung mit der Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. Die von den "Trägern öffentlicher Belange" im Rahmen der Beteiligung vorgetragenen Anregungen wurden weitestgehend berücksichtigt. • Im weiteren Verfahren ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss gem. § 4 BauGB vorgesehen . /'* ~ Anlage - Anlageplan - Niederschrift der Bürgerversammlung _ Bebauungsplan-Vorentwurf einschi. der Begründung mit ökologischem Fachbeitrag und einer Entwässerungsstudie mit hydrologischem Gutachten (an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner) P:\SZlVORLAGEN\V6100015-151.DOC Anlage zu /If/or1? i Blatt - ~ _ Der Bürgermeister • • - -Erweiterung BEBAUUNGSPLAN NR. 133 ERFTSTADT -FRIESHEIM, ERWEITERUNG GEWERBEGEBIET Umwelt- und Planungsamt Erflstadt, 3.0.0':;,2005 Maßstab: 1 : 5.000 • Niederschrift der Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 18.05.2004 Beginn :19.35 Uhr Ende: 20.00 Uhr Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 1. Thema der Veranstaltung: Vorentwurfsplanung der Stadt Erftstadt für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 133, E. - Friesheim, Gewerbegebietserweiterung (Süd) und Flächennutzungsplanänderung Nr. 02, E. - Friesheim, Gewerbegebietserweiterung (Süd) 2. Ort der Veranstaltung: Aula Don-Bosco-Schule, 3. Franz-Stryck-Straße 1 - 3,50374 Erftstadt - Friesheim Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch Bürgermeister Herrn Bösche, Stadtbaudirektor Herrn Wirtz und Stadtbauamtsrat Herrn Lippik Frau Schwister-Schulte vom Planungsbüro Schwister-Schulte 4. Veranstaltungsteilnehmer: 12 Bürger einschließlich Vertreter der Stadtratsfraktionen 5. Veranstaltungsablauf: Der Bürgermeister, Herr Bösche, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen Beteiligung gern. § 3 Abs. 1 BauGB. Sinn und Zweck der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist es u.a. , in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigte Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. \6113\LlPPIK\BP\ 133NIEBÜVERSDDC Anlage ~IJ [ff/tt;i]1 BlaH -:<- Anschließend erläutern Herr Wirtz und Frau Schwister - Schulte an Ha eines städtebaulichen Entwurfes die Ziele und Zwecke der Planung des Bebauungsplanes Nr. 133 und der Flächennutzungsplan-Anderung 02. 6. Bedenken, Anregungen, Diskussionsbeiträge Nach dem Vortrag von Frau Schwister - Schulte und Herrn Wirtz werden folgende Anregungen, Bedenken und Fragen erörtert: 6.1 Wieviel Arbeitsplätze können mit der Plangebietserweiterung den. geschaffen wer- Die Firma Füngeling strebt mit der Planung die Schaffung von ca. 200 zusätzlichen Arbeitsplätzen an. Kurzfristig werden mit der Verlagerung der Niederlassung in Polen (Herstellung von Paletten) 50 neue Arbeitsplätze geschaffen. Weiter Arbeitsplätze wurden bzw. werden mit einem in diesem Monat begonnen Behindertenprojekt (Ausbildung und Eingliederung von Behinderten in die Arbeitswelt) erreicht. 6.2 Sollen neben der Fischräucherei Wechsler weitere Finnen auf der Erweiterungsfläche angesiedelt werden? Die Ansiedlung weitere Firmen im Plangebiet ist nicht vorgesehen. 6.3 Der Stadtverordnete Schäfer regt an, im Rahmen der Vorsorgeplanung das Gewerbegebiet nach Osten zu erweitern und gleichzeitig die Voraussetzung für eine Anbindung von Norden zu schaffen. Er verweist auf seinen politischen Antrag und bittet die Verwaltung um eine erneute Prüfung der Angelegenheit. Herr Bösche erläutert, dass die regionalplanerischen Vorgaben für eine Ausdehnung des Gewerbegebietes nach Osten zur Zeit nichterfülltwerden können. Vorrausetzung für eine solche Planung ist die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Köln, Teilabschnittes Region Köln zur Ausweisung des in Frage kommenden Bereiches als "Allgemeiner Siedlungsbereich". Wesentliche Bedingung für eine Erweiterung des"Allgemeinen Siedlungsbereiches Friesheim" ist der Nachweis des Bedarfs.Bei der regionalplanerischen Berechnung des Gewerbeflächenbedarfs für Erftstadt wird das noch zu Verfügung stehende Gewerbeflächenpotential im Rhein - Erft - Kreis zugrundegelegt. Da das derzeitige Gewerbeflächenpotential im Rhein - Erft - Kreis über dem regionalplanerisch errechneten Bedarf liegt, kommt vorerst eine Ausdehnungen des Gewerbegebietes in Friesheim -mit Ausnahme von betriebsgebundenen Erweiterungen- nicht in Betracht. 6.4 Kann eine ggf. erforderliche Erweiterung der Firma Wechsler nach Osten noch in dieses Planverfahren eingebunden werden? Um eine weitere Verfahrensverzögerung f~'\611\61 L3\LIPPIK\BP\133N;EBÜVERS~DOC 2 zu vermeiden sollte eine evtl. Erweite- rung der Firma Wechsler in Richtung Osten in einem separaten Planverfahren durchgeführt werden. 7. Veranstaltungsschluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Bösche den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten. (Lippik) Schriftführer 1':\611\611J\I.IPPIK\BP\133NIEBÜVERS.DOC 3