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Kommune
Erftstadt
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23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20 / 133
V 8/
061~
Amt: - 61An den
8eschIAusf.:
Rat
Datum: 31.05.2005
- 61 -
der Stadt Erftstadt zur 8eschlussfassung;
zur Vorberatung an den
•
Ausschuss
für Stadtentwicklung
Betrifft: Bebauungsplan Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Süd)
Beschluss über die Plangebietserweiterung
Beschluss über die Offenlage
Bezug: V 7 I 2590, Rat am 06.05.2003
V 7 I 3289, Rat am 31.03.2004
Finanzielle
Auswirkungen:
IRJ Keine
Unterschriftdes BUdgetveranl~~en
Erftstadt,den31.05.2005
•
Beschlussentwurf:
I.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (8GBI. I S. 2414) wird beschlossen,
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133, E.-Friesheim, Erweiterung
Gewerbegebiet (Süd) entsprechend dem Anlageplan zu erweitern. Der Anlageplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
II.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) und § 86 der
Bauordnung für das Land Nordrheln-Westtahfen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV
NW S. 255), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 133, E.-Friesheim,
Erweiterung Gewerbegebiet (Süd) beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233
Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) durchzuführen.
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00015-151 .doc
-
2
-
Begründung:
Zu I.
Die Erweiterung des Plangebietes gegenüber der ursprünglichen von der Firma Füngeling
beantragten Fläche, die auch Grundlage für den Aufstellungsbeschluss
war, resultiert zu
einen aus dem erhöhten Gewerbeflächenbedarf
des Antragstellers und zum anderen aus
der Einbeziehung der erforderlichen Ausgleichsfläche in das Plangebiet. Die Vergrößerung
der gewerblichen Baufläche ist in der beschlossenen Flächennutzungsplan-Änderung
bereits berücksichtigt.
Zullo
•
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 06.05.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr.
133, Erftstadt-Friesheim,
Erweiterung Gewerbegebiet beschlossen. Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 16.05.2003 bis 03.07.2003 und die
frühzeitige Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung
am 18.05.2004.
Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Vorraussetzung für die Erweiterung der
.Firmenqruppe
Füngeling" geschaffen
werden. Die erforderliche
und beschlossene
Änderung des Flächennutzungsplanes
(V 8 I 0383) liegt der Bezirksregierung
Köln zur
Genehmigung vor.
Das von der Firmengruppe Füngeling mit der Planung beauftragte Büro (Schwister-Schulte)
hat nunmehr auf der Grundlage des Ergebnisses der Beteiligung der "Träger öffentlicher
Belange" und der Bürgerversammlung
sowie in Abstimmung mit der Verwaltung einen
Bebauungsplanvorentwurf
erarbeitet.
Die von den "Trägern öffentlicher Belange" im Rahmen der Beteiligung
vorgetragenen Anregungen wurden weitestgehend berücksichtigt.
•
Im weiteren Verfahren
ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss
gem.
§ 4 BauGB
vorgesehen .
/'*
~
Anlage
- Anlageplan
- Niederschrift der Bürgerversammlung
_ Bebauungsplan-Vorentwurf
einschi. der Begründung mit ökologischem Fachbeitrag und
einer Entwässerungsstudie
mit hydrologischem
Gutachten (an die Fraktionen und
sachkundigen Einwohner)
P:\SZlVORLAGEN\V6100015-151.DOC
Anlage
zu
/If/or1? i
Blatt
- ~ _
Der Bürgermeister
•
•
-
-Erweiterung
BEBAUUNGSPLAN NR. 133
ERFTSTADT -FRIESHEIM, ERWEITERUNG GEWERBEGEBIET
Umwelt- und Planungsamt
Erflstadt,
3.0.0':;,2005
Maßstab:
1 : 5.000
•
Niederschrift der Bürgerversammlung
zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 18.05.2004
Beginn :19.35 Uhr
Ende: 20.00 Uhr
Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
1.
Thema der Veranstaltung:
Vorentwurfsplanung der Stadt Erftstadt für den Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 133, E. - Friesheim, Gewerbegebietserweiterung
(Süd) und Flächennutzungsplanänderung Nr. 02, E. - Friesheim, Gewerbegebietserweiterung
(Süd)
2.
Ort der Veranstaltung:
Aula Don-Bosco-Schule,
3.
Franz-Stryck-Straße
1 - 3,50374 Erftstadt - Friesheim
Veranstalter:
Stadt Erftstadt, vertreten durch
Bürgermeister Herrn Bösche,
Stadtbaudirektor Herrn Wirtz und
Stadtbauamtsrat Herrn Lippik
Frau Schwister-Schulte vom Planungsbüro Schwister-Schulte
4.
Veranstaltungsteilnehmer:
12 Bürger
einschließlich Vertreter der Stadtratsfraktionen
5.
Veranstaltungsablauf:
Der Bürgermeister, Herr Bösche, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw.
der frühzeitigen Beteiligung gern. § 3 Abs. 1 BauGB.
Sinn und Zweck der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist es u.a. , in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigte Planung mit den Bürgerinnen
und Bürgern zu erörtern.
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133NIEBÜVERSDDC
Anlage
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BlaH
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Anschließend erläutern Herr Wirtz und Frau Schwister - Schulte an Ha eines
städtebaulichen Entwurfes die Ziele und Zwecke der Planung des Bebauungsplanes Nr. 133 und der Flächennutzungsplan-Anderung
02.
6.
Bedenken, Anregungen, Diskussionsbeiträge
Nach dem Vortrag von Frau Schwister - Schulte und Herrn Wirtz werden folgende Anregungen, Bedenken und Fragen erörtert:
6.1
Wieviel Arbeitsplätze können mit der Plangebietserweiterung
den.
geschaffen wer-
Die Firma Füngeling strebt mit der Planung die Schaffung von ca. 200 zusätzlichen Arbeitsplätzen an. Kurzfristig werden mit der Verlagerung der Niederlassung in Polen (Herstellung von Paletten) 50 neue Arbeitsplätze geschaffen.
Weiter Arbeitsplätze wurden bzw. werden mit einem in diesem Monat begonnen
Behindertenprojekt (Ausbildung und Eingliederung von Behinderten in die Arbeitswelt) erreicht.
6.2
Sollen neben der Fischräucherei Wechsler weitere Finnen auf der Erweiterungsfläche angesiedelt werden?
Die Ansiedlung weitere Firmen im Plangebiet ist nicht vorgesehen.
6.3
Der Stadtverordnete Schäfer regt an, im Rahmen der Vorsorgeplanung das Gewerbegebiet nach Osten zu erweitern und gleichzeitig die Voraussetzung für eine Anbindung von Norden zu schaffen. Er verweist auf seinen politischen Antrag
und bittet die Verwaltung um eine erneute Prüfung der Angelegenheit.
Herr Bösche erläutert, dass die regionalplanerischen Vorgaben für eine Ausdehnung des Gewerbegebietes nach Osten zur Zeit nichterfülltwerden können.
Vorrausetzung für eine solche Planung ist die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Köln, Teilabschnittes Region Köln zur Ausweisung des in Frage
kommenden Bereiches als "Allgemeiner Siedlungsbereich".
Wesentliche Bedingung für eine Erweiterung des"Allgemeinen Siedlungsbereiches Friesheim" ist der Nachweis des Bedarfs.Bei der regionalplanerischen Berechnung des Gewerbeflächenbedarfs für Erftstadt wird das noch zu Verfügung
stehende Gewerbeflächenpotential
im Rhein - Erft - Kreis zugrundegelegt. Da
das derzeitige Gewerbeflächenpotential im Rhein - Erft - Kreis über dem regionalplanerisch errechneten Bedarf liegt, kommt vorerst eine Ausdehnungen des
Gewerbegebietes in Friesheim -mit Ausnahme von betriebsgebundenen Erweiterungen- nicht in Betracht.
6.4
Kann eine ggf. erforderliche Erweiterung der Firma Wechsler nach Osten noch
in dieses Planverfahren eingebunden werden?
Um eine weitere Verfahrensverzögerung
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L3\LIPPIK\BP\133N;EBÜVERS~DOC
2
zu vermeiden sollte eine evtl. Erweite-
rung der Firma Wechsler in Richtung Osten in einem separaten Planverfahren
durchgeführt werden.
7.
Veranstaltungsschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Bösche
den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten
die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere
Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten.
(Lippik)
Schriftführer
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3