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Beschlussvorlage (Kommunales Mobilitätsmanagement hier: Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
117 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
27.10.16, 18:15
Aktualisiert
27.10.16, 18:15
Beschlussvorlage (Kommunales Mobilitätsmanagement
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Bearbeiter/in: Herr Strehling TOP Drs.-Nr.: 564.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 26.10.2016 Bemerkungen 02.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kommunales Mobilitätsmanagement hier: Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW zu beantragen und die damit verbundene schrittweise Einführung eines kommunalen Mobilitätsmanagements voranzutreiben. Die Abteilung 16.2 wird umbenannt in „Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement“. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Strehling Ensemeier Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Kolpingstadt Kerpen ist im Jahre 2005 mit ihrer Kinderunfallkommission dem damaligen Netzwerk „Verkehrssichere Städte und Gemeinden im Verkehrsverbund Rhein-Sieg“ beigetreten. Ziel war es seinerzeit, mit vernetzter Verkehrssicherheitsarbeit und Mobilitätserziehung die Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu reduzieren und eine selbstständige Mobilität zu fördern. Durch die systematische und vernetzte Arbeit der Kinderunfallkommission und mit Unterstützung des Netzwerkes konnten die Unfallzahlen bei Kindern und Jugendlichen bis heute stark reduziert werden. Mobilität befindet sich aktuell im Wandel. Die autoorientierte Mobilität, wie sie heute praktiziert wird, stößt an die Grenzen Ihrer Leistungsfähigkeit. Um den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen heute und morgen dennoch gerecht zu werden, bedarf es einer grundlegenden Strategieänderung und neuer Konzepte. Das o.g. Netzwerk hat sich daher grundlegend neu aufgestellt und bietet den Kommunen unter dem Namen „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ eine Vielzahl von Angeboten und unterstützt sie bei der Entwicklung eines kommunalen Mobilitätsmanagements sowie nachhaltiger Mobilitätsstrategien. Um diese Angebote in Anspruch nehmen zu können, ist eine Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW Voraussetzung. Die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW ist an nachfolgende Bedingungen geknüpft: 1. Vorstellung des Ansatzes des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter der Koordinierungsstelle auf Leitungsebene der Kommune (erfolgte bereits im Verwaltungsvorstand am 25.10.2016). 2. Benennung einer verantwortlichen Dienstanweisung zu regeln sind. Ansprechperson, deren Aufgaben ggf. in einer 3. Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung (s. Anlage) durch den Bürgermeister, in der folgende Vereinbarungen getroffen werden:  Teilnahme und Beteiligung am Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den anderen kommunalen Gebietskörperschaften des Zukunftsnetzes Mobilität NRW.  Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ unter Beteiligung der zuständigen Fachbereiche in Kooperation mit der Koordinierungsstelle.  Aufnahme des Themas „Kommunales Mobilitätsmanagement“ in den bereits bestehenden Arbeitskreis „Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit“.  Umsetzung von zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit. Beschlussvorlage 564.16 Seite 2 Herr Strehling (16.2 Verkehrsplanung) ist bereits ausgebildeter und zertifizierter Mobilitätsmanager, so dass bereits heute im Sinne der o.g. Strategien im Planungsamt gearbeitet wird. Nachfolgend sind einige Beispiele aufgeführt:           Erarbeitung kommunaler Mobilitätskonzepte (Radverkehrskonzept, Mobilitätsprogramm 2025) Durchführung einer Kinderunfallkommission Schulisches Mobilitätsmanagement (Schulwegdetektive, Hol- und Bringzonen, Radparcours, Schulwegpläne uvm.) Mitwirkung bei der Erstellung des Nahverkehrsplans (ÖPNV) Betriebliches Mobilitätsmanagement (Unterstützung von Unternehmen bei der Entwicklung eines ressourcenschonenden Mobilitätsverhaltens) Implementierung von Mobilitätsangeboten im Rahmen der Bauleitplanung Unterstützung des Netzwerkes 55+ (Fußgängercheck, ÖPNV Grundsatzfragen etc.) Erarbeitung von Maßnahmen für eine „fahrradfreundliche“ Stadtverwaltung Mitarbeit an Konzepten zur Förderung von Elektromobilität im Stadtbiet Kerpen uvm. In der Sitzung wird Herr Jansen vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg, Leiter der Koordinierungsstelle Rheinland, die Arbeit und Ziele des Netzwerkes vorstellen. Die Verwaltung empfiehlt, die Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen, Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW zu werden, die Angebote des Netzwerks zu nutzen und die schrittweise Einführung eines kommunalen Mobilitätsmanagements voranzutreiben. Zur entsprechenden Außendarstellung sollte die Abteilung 16.2 in „Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement“ umbenannt werden. Durch die Mitgliedschaft entstehen keine Kosten für den städtischen Haushalt. Beschlussvorlage 564.16 Seite 3