Daten
Kommune
Kerpen
Größe
117 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
27.10.16, 18:15
Aktualisiert
27.10.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeiter/in: Herr Strehling
TOP
Drs.-Nr.: 564.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
26.10.2016
Bemerkungen
02.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kommunales Mobilitätsmanagement
hier: Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz
Mobilität NRW zu beantragen und die damit verbundene schrittweise Einführung eines
kommunalen Mobilitätsmanagements voranzutreiben.
Die Abteilung 16.2 wird umbenannt in „Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement“.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Strehling
Ensemeier
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Kolpingstadt Kerpen ist im Jahre 2005 mit ihrer Kinderunfallkommission dem damaligen
Netzwerk „Verkehrssichere Städte und Gemeinden im Verkehrsverbund Rhein-Sieg“ beigetreten.
Ziel war es seinerzeit, mit vernetzter Verkehrssicherheitsarbeit und Mobilitätserziehung die
Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu reduzieren und eine
selbstständige Mobilität zu fördern. Durch die systematische und vernetzte Arbeit der
Kinderunfallkommission und mit Unterstützung des Netzwerkes konnten die Unfallzahlen bei
Kindern und Jugendlichen bis heute stark reduziert werden.
Mobilität befindet sich aktuell im Wandel.
Die autoorientierte Mobilität, wie sie heute praktiziert wird, stößt an die Grenzen Ihrer
Leistungsfähigkeit. Um den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen heute und morgen dennoch
gerecht zu werden, bedarf es einer grundlegenden Strategieänderung und neuer Konzepte.
Das o.g. Netzwerk hat sich daher grundlegend neu aufgestellt und bietet den Kommunen unter
dem Namen „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ eine Vielzahl von Angeboten und unterstützt sie bei der
Entwicklung eines kommunalen Mobilitätsmanagements sowie nachhaltiger Mobilitätsstrategien.
Um diese Angebote in Anspruch nehmen zu können, ist eine Mitgliedschaft im Zukunftsnetz
Mobilität NRW Voraussetzung. Die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW ist an
nachfolgende Bedingungen geknüpft:
1.
Vorstellung des Ansatzes des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter der
Koordinierungsstelle
auf
Leitungsebene
der
Kommune
(erfolgte
bereits
im
Verwaltungsvorstand am 25.10.2016).
2.
Benennung einer verantwortlichen
Dienstanweisung zu regeln sind.
Ansprechperson,
deren
Aufgaben
ggf.
in
einer
3.
Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung (s. Anlage) durch den Bürgermeister, in der
folgende Vereinbarungen getroffen werden:
Teilnahme und Beteiligung am Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den
anderen kommunalen Gebietskörperschaften des Zukunftsnetzes Mobilität NRW.
Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema „Nachhaltige
Mobilitätsentwicklung“ unter Beteiligung der zuständigen Fachbereiche in Kooperation
mit der Koordinierungsstelle.
Aufnahme des Themas „Kommunales Mobilitätsmanagement“ in den bereits
bestehenden Arbeitskreis „Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit“.
Umsetzung von zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und
Maßnahmen der Verkehrssicherheit.
Beschlussvorlage 564.16
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Herr Strehling (16.2 Verkehrsplanung) ist bereits ausgebildeter und zertifizierter
Mobilitätsmanager, so dass bereits heute im Sinne der o.g. Strategien im Planungsamt gearbeitet
wird.
Nachfolgend sind einige Beispiele aufgeführt:
Erarbeitung kommunaler Mobilitätskonzepte (Radverkehrskonzept, Mobilitätsprogramm
2025)
Durchführung einer Kinderunfallkommission
Schulisches Mobilitätsmanagement (Schulwegdetektive, Hol- und Bringzonen,
Radparcours, Schulwegpläne uvm.)
Mitwirkung bei der Erstellung des Nahverkehrsplans (ÖPNV)
Betriebliches Mobilitätsmanagement (Unterstützung von Unternehmen bei der Entwicklung
eines ressourcenschonenden Mobilitätsverhaltens)
Implementierung von Mobilitätsangeboten im Rahmen der Bauleitplanung
Unterstützung des Netzwerkes 55+ (Fußgängercheck, ÖPNV Grundsatzfragen etc.)
Erarbeitung von Maßnahmen für eine „fahrradfreundliche“ Stadtverwaltung
Mitarbeit an Konzepten zur Förderung von Elektromobilität im Stadtbiet Kerpen
uvm.
In der Sitzung wird Herr Jansen vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg, Leiter der Koordinierungsstelle
Rheinland, die Arbeit und Ziele des Netzwerkes vorstellen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen, Mitglied im
Zukunftsnetz Mobilität NRW zu werden, die Angebote des Netzwerks zu nutzen und die
schrittweise Einführung eines kommunalen Mobilitätsmanagements voranzutreiben.
Zur entsprechenden Außendarstellung sollte die Abteilung 16.2 in „Verkehrsplanung und
Mobilitätsmanagement“ umbenannt werden.
Durch die Mitgliedschaft entstehen keine Kosten für den städtischen Haushalt.
Beschlussvorlage 564.16
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