Daten
Kommune
Kerpen
Größe
621 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
27.10.16, 18:15
Aktualisiert
27.10.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Muster
Rahmenvereinbarung über die
Zusammenarbeit im Netzwerk
„Zukunftsnetz Mobilität NRW“
Koordinierungsstelle Rheinland
Sitz: Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Logo
der Kommune
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im
Netzwerk „Zukunftsnetz Mobilität NRW“
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW ist ein landesweites, durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gegründetes Netzwerk für Kommunen (Gemeinden,
Städte und Kreise). Dessen Zielsetzung und zentrale Aufgabe ist es die Kommunen in der Ausgestaltung
einer zukunftsfähigen, sicheren und nachhaltigen Mobilitätsentwicklung zu vernetzen und zu beraten. Das
„Zukunftsnetz Mobilität NRW“ unterstützt die Kommunen insbesondere bei der Initiierung und Umsetzung
eines kommunalen Mobilitätsmanagements.
zwischen
der VRS GmbH, Glockengasse 37-39, 50667 Köln,
vertreten durch die Geschäftsführung
- nachfolgend VRS GmbH -
Präambel
r
e
t
s
u
M
Zur Sicherung des Informations- und Erfahrungsaustauschs sowie der Unterstützung der Kommunen hat das
Land vier regionale Koordinierungsstellen, darunter die Koordinierungsstelle Rheinland bei der VRS GmbH,
gegründet und mit der Initiierung, Umsetzung und Begleitung des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ beauftragt.
Als Partner der Koordinierungsstelle Rheinland fungieren die Aachener Verkehrsverbund GmbH und der
Zweckverband Personenverkehr Westfalen Süd.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Partner folgendes:
und
I Gegenstand der Rahmenvereinbarung
der Musterstatdt
vertreten durch den N.N.
- nachfolgend „Kommune“ -,
- VRS GmbH und Kommune gemeinsam nachfolgend „Partner“.
Träger:
1.
2.
Zweck
dieser Rahmenvereinbarung ist die Regelung der Zusammenarbeit im Netzwerk
„Zukunftsnetz Mobilität NRW“, insbesondere die Kooperation bei der Förderung einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung durch ein kommunales Mobilitätsmanagement.
it der Unterzeichnung dieser Rahmenvereinbarung erlangt die Kommune die MitgliedM
schaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW.
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der Kommune
II Form / Dauer der Zusammenarbeit
1. Die Partner vereinbaren eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie informieren sich
Vernetzung
unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die für die Durchführung des Projektes von
Bedeutung sind.
2.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Unterzeichnung der Partner in Kraft und wird zunächst für
vier Jahre geschlossen.
3.
Die Partner werden zwei Jahre nach der Unterzeichnung dieser Rahmenvereinbarung im
5.
Die ordentliche Kündigung dieser Rahmenvereinbarung wird ausgeschlossen.
6.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Zusammenarbeit aus wichtigem Grund
7.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
III A
ngebote der VRS GmbH / Koordinierungsstelle Rheinland
1. Die VRS GmbH / Koordinierungsstelle Rheinland begleitet als Dienstleister und Berater im
Rahmen seiner rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten die Schaffung der strukturellen
Voraussetzungen in der Kommune, organisiert den regionalen Austausch und stellt Angebote für Maßnahmen mit lokalen Partnerorganisationen zur Verfügung.
2.
Träger:
•
Austausch zwischen Kommunal- und Landesebene
•
themenspezifische Fachgruppen
•
Verknüpfung mit den Akteuren des Mobilitätsverbundes
r
e
t
s
u
M
4.
Die Mitgliedschaft wird nach vier Jahren bei Erfüllung der Voraussetzungen um weitere vier
bleibt unberührt.
Regionaler Informations- und Erfahrungsaustausch
Beratung
Rahmen eines Abstimmungsgesprächs auf Leitungsebene die Umsetzung der Rahmenvereinbarung und die Art der Zusammenarbeit bewerten.
Jahre verlängert.
•
ie VRS GmbH / Koordinierungsstelle Rheinland stellt der Kommune insbesondere folgende
D
Angebote zur Verfügung:
•
Umsetzung zum kommunalen Mobilitätsmanagement
•
Zielgruppen- und standortspezifische Mobilitätsmanagementmaßnahmen
•
I nformation und Workshops zu Einzelthemen oder zum Gesamtansatz des Mobilitätsmanagements in Verwaltung und Kommunalpolitik
•
Information zu Förderkulissen
•
Begleitung aktueller Projekte
Qualifizierung
•
Wissenstransfer aus Forschung und Praxis
•
Fortbildungen im Bereich der Methodenkompetenz
•
Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“ (kostenpflichtig)
•
Fachtagungen
Praxisangebote
•
Organisation gemeinsamer Aktionen u.a. Exkursionen
•
Instrumente zum kommunalen Mobilitätsmanagement
•
Handreichungen/Handbücher
•
Leihmaterialien für Veranstaltungen u.a. Verkehrssicherheitsaktionen
•
aterialien zum schulischen Mobilitätsmanagement und zur Mobilitäts
M
sicherung älterer Menschen
Logo
der Kommune
IV Mitwirkungshandlung der Kommune
VII Schriftform
Die Kommune wird im Rahmen ihrer Zusammenarbeit beim „Zukunftsnetz Mobilität NRW“
insbesondere folgende Punkte umsetzen:
•
Benennung eines oder einer Verantwortlichen als Ansprechpartner(in) für die Koordinierungsstelle
Rheinland, dessen/deren Aufgaben ggf. in einer Dienstanweisung zu regeln sind,
•
eteiligung am Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den anderen kommunalen GebietsB
körperschaften des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“,
•
urchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema „Nachhaltige MobilitätsentD
wicklung“ unter Beteiligung der zuständigen Fachbereiche in Kooperation mit der Koordinierungsstelle,
r
e
t
s
u
M
•
E inrichtung eines verwaltungsinternen fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw. Aufnahme des Themas „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ in bestehende Arbeitskreise und
•
msetzung von zielgruppen- und standortspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen
U
und Maßnahmen der Verkehrssicherheit.
V
Finanzielle Grundsätze
Die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW ist für die Kommune kostenfrei.
VI Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder
künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine angemessene wirksame Regelung
zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung
rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt und üblicherweise vereinbart worden wäre,
wenn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt
für Lücken dieser Vereinbarung.
2.
Träger:
Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung das gesetzlich bestimmte Maß.
ie Änderung, die Ergänzung und die Aufhebung dieser Vereinbarung einschließlich ihrer Anlagen
D
bedürfen der Schriftform, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist. Das gleiche gilt für die
Änderung, die Ergänzung und die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Ort, Datum
Dr. Norbert Reinkober,
Geschäftsführer VRS GmbH,
Sitz der Koordinierungsstelle Rheinland
Theo Jansen,
Leiter Koordinierungsstelle Rheinland
VRS GmbH
Ort, Datum
N.N.
Musterstadt
Koordinierungsstelle Rheinland / Geschäftsstelle NRW
Sitz:
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Glockengasse 37–39 | 50667 Köln
Tel. 0221 / 20808 732
zukunftsnetz-mobilitaet@vrsinfo.de
www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de
Koordinierungsstelle Westfalen
Koordinierungsstelle Ostwestfalen-Lippe
Sitze:
Sitz:
Partner:
Münster
Koordinierungsstelle RheinRuhr
Paderborn
Gelsenkirchen
Sitz:
Koordinierungsstelle Rheinland
Köln
Sitz:
Partner:
Mit freundlicher Unterstützung von: