Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
07.10.13, 18:31
Aktualisiert
07.10.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
278/2013
Erstellt am:
10.09.2013
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
15.10.2013
Rat
X
05.11.2013
Betreff
Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 278/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2012,
2. die für das Jahr 2012 bezüglich der Schmutzwasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 131.456 € und
die bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 118.616 € auf die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2014 bis 2016 als Nebenertragsposition mit dem Ziel zu verteilen, möglichst Gebührenverstetigungen zu erreichen.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 wurde die in der Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2012 erstellt.
Aufgrund der Kostenverteilung auf die beiden Kostenstellen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und der
unterschiedlichen Gebührenerträge ergeben sich zwei getrennte Abrechnungen, die zu folgenden Ergebnissen führen:
Die Abrechnung der Schmutzwasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von
102,56% und einer Überdeckung von 131.456 € ab.
Die Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von
102,42% und einer Überdeckung von 118.616 € ab.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2012 ausgewiesenen Überdeckungen in die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2014 bis 2016 als Nebenertragspositionen für die Kostenstellen Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung aufzunehmen. Mit einer flexiblen Übertragung auf die drei noch möglichen Jahre
soll das Ziel einer Gebührenverstetigung für die Jahre 2014 bis 2016 erreicht werden.
Die Gesamtkosten für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung fielen mit 10.455.849 € um 363.512 €
(-3,36%) niedriger aus, als kalkuliert (Seite 1 der Anlage, Zeile 37).