Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
07.11.16, 08:25
Aktualisiert
07.11.16, 08:25
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
Wohnungsmanagement
Bearbeiter/in: M. Kesternich
TOP
Drs.-Nr.: 579.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
31.10.2016
Bemerkungen
08.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts
hier: Aufhebung des Sperrvermerks
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 79.730 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2016 : 200.000 €
Produktsachkonto: 515110401 - 5281703
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Sperrvermerk beim Produktsachkonto 515110104
– 5281703 „Masterplan“ in Höhe von 79.730,00 € zur Erstellung eines integrierten Energie- und
Klimaschutzkonzeptes für die Kolpingstadt Kerpen aufzuheben.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Kesternich
Habicht
Amtsleiter
I.V..
Habicht
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
In seiner Sitzung am 03.05.2016 – Einbringung des Haushaltes 2016 – hat der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschlossen, den konsumtiven Ansatz des Produkt- / Sachkontos 515110401
– 2581703 „Masterplan“ mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Im Rahmen des Masterplans sind verschiedene Fachplanungen, u.a. zu den Themen Mobilität,
Klima, Wohnen, Stadt- und Landschaftsplanung, erforderlich.
Für die Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes wurde im Rahmen der
Kommunalrichtlinie – Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
gestellt.
Der Förderantrag wurde bewilligt und die Erstellung des Konzeptes wird mit 91% bezuschusst, der
Eigenanteil der Kolpingstadt Kerpen beträgt 9 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Um den Auftrag zur Erstellung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes nun erteilen zu
können, ist es notwendig den Sperrvermerk in Höhe von 79.730 € aufzuheben.
Beschlussvorlage 579.16
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