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Beschlussvorlage (Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts hier: Aufhebung des Sperrvermerks)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
07.11.16, 08:25
Aktualisiert
07.11.16, 08:25
Beschlussvorlage (Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts
hier: Aufhebung des Sperrvermerks) Beschlussvorlage (Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Bearbeiter/in: M. Kesternich TOP Drs.-Nr.: 579.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 31.10.2016 Bemerkungen 08.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts hier: Aufhebung des Sperrvermerks Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 79.730 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2016 : 200.000 € Produktsachkonto: 515110401 - 5281703 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Sperrvermerk beim Produktsachkonto 515110104 – 5281703 „Masterplan“ in Höhe von 79.730,00 € zur Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes für die Kolpingstadt Kerpen aufzuheben. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Kesternich Habicht Amtsleiter I.V.. Habicht Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: In seiner Sitzung am 03.05.2016 – Einbringung des Haushaltes 2016 – hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossen, den konsumtiven Ansatz des Produkt- / Sachkontos 515110401 – 2581703 „Masterplan“ mit einem Sperrvermerk zu versehen. Im Rahmen des Masterplans sind verschiedene Fachplanungen, u.a. zu den Themen Mobilität, Klima, Wohnen, Stadt- und Landschaftsplanung, erforderlich. Für die Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes wurde im Rahmen der Kommunalrichtlinie – Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gestellt. Der Förderantrag wurde bewilligt und die Erstellung des Konzeptes wird mit 91% bezuschusst, der Eigenanteil der Kolpingstadt Kerpen beträgt 9 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Um den Auftrag zur Erstellung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes nun erteilen zu können, ist es notwendig den Sperrvermerk in Höhe von 79.730 € aufzuheben. Beschlussvorlage 579.16 Seite 2