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Vorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung Ertüchtigung des MW-Rückhaltebeckens in Brühl-Vochem und des Schieberbauwerks Palmersdorfer Bach (Elektrische Ausrüstung))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
139 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:31
Aktualisiert
03.12.14, 18:31
Vorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Ertüchtigung des MW-Rückhaltebeckens in Brühl-Vochem und des Schieberbauwerks Palmersdorfer Bach (Elektrische Ausrüstung))

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/3 Gansen, Rudolf 61/3 Ga 20.11.2014 440/2014 Betreff Überplanmäßige Mittelbereitstellung Ertüchtigung des MW-Rückhaltebeckens in Brühl-Vochem und des Schieberbauwerks Palmersdorfer Bach (Elektrische Ausrüstung) Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 95060 (785210) / 53800115 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 130.000 € bei SK / KSt 95060 / (785210) / 53800115 zur Auftragsvergabe der elektronischen Ausrüstung zur Ertüchtigung des MW-Rückhaltebeckens und des Schieberbauwerkes Palmersdorfer Bach. Deckung: Minderausgabe bei SK / KSt 95060 (785210) / 538000121 Erläuterungen: Die Sanierung des MW-Rückhaltebeckens Renault-Nissan-Straße sowie des Schieberbauwerkes Palmersdorfer Bach wurde Anfang 2013 beschränkt ausgeschrieben (Los 1 und Los2). Die beiden eingereichten Angebote lagen 55 % bzw. 78 % über der Kostenschätzung, so dass die Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr.3 VOB/A aufgrund von „schwerwiegenden Gründen“ aufgehoben wurde. Im Frühjahr 2014 wurden die Leistungen aus Los 1 nach Einzelgewerken erneut ausgeschrieben und vergeben. Für die „Elektronische Ausrüstung“ (Los 2) wurde lange nach einer Firma gesucht, die zur Angebotsabgabe bereit war. Nach langen Verhandlungen liegt nun ein Angebot der Firma Firmenich GmbH & Co. KG vor, welches mit einer Gesamtsumme in Höhe von 141.120.68 € (Brutto) abschließt. Die freihändige Vergabe ist gemäß § 3 Abs. 5 Nr. 4 VOB/A nach Aufhebung der beschränkten Ausschreibung zulässig. Um den Auftrag vergeben zu können, stehen auf der ursprünglich dafür vorgesehenen Kostenstelle 53800115 nicht mehr die ausreichenden Mittel zur Verfügung. Mit den Minderausgaben auf der Kostenstelle 53800121 (Kläranlage) soll die Deckung des Fehlbetrages erfolgen. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14