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Vorlage (Haushaltssatzung 2015 hier: Stellenplan)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
90 kB
Datum
01.12.2014
Erstellt
26.11.14, 18:29
Aktualisiert
08.12.14, 18:28
Vorlage (Haushaltssatzung 2015
hier: Stellenplan) Vorlage (Haushaltssatzung 2015
hier: Stellenplan)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Erken, Dirk 10 42 00 21.11.2014 447/2014 (9/11 h 103/2013) Betreff Haushaltssatzung 2015 hier: Stellenplan Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 mit Stellenübersicht. Erläuterungen: Der Stellenplan stellt die Grundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde dar. Er ist gem. § 79 Gemeindeordnung NRW Anlage zum Haushaltsplan und hat sämtliche Stellen, unabhängig von ihrer Besetzung, auszuweisen. Der Stellenplan hat nach § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter auszuweisen. Durch die Ergänzung um eine Stellenübersicht wird die Zuordnung der Stellen auf die Aufgabenbereiche bzw. Produktbereiche ersichtlich und der dort bestehende Personalbedarf erkennbar. Für die Gliederung der Stellen und die Stellenübersichten werden in der Anlage die ´Muster für den Stellenplan` verwendet, die im Runderlass des Innenministers vom 24.2.2005 zur Anwendung empfohlen werden. Durch den Wegfall der Stellenobergrenzenverordnung bestehen keinerlei Vorgaben mehr, wie viele Stellen mit welcher Wertigkeit ausgewiesen werden müssen. Die Ausweisung der Stellen muss einer sachgerechten Bewertung der Dienstposten sowie einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung entsprechen. Der Stellenplan ist mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten ausführlich erörtert worden. Die vorgeschriebene Anhörung gem. § 75 Abs. 1 LPVG und § 18 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist somit erfolgt. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 447/2014 Anlage(n): (1) Tabellen zur Vorlage Stellenplan 2015 BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14