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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung Bereich: Industriestraße - Präsentation von Objektentwürfen für das ehemalige Knauber-Grundstück siehe UPA vom 03.12.2008, TOP 3, Vorlage Nr. 166/2008, NS-S. 7 und UPA vom 12.12.2012, Mitteilungsvorlage Nr. 418/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
02.10.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung
Bereich: Industriestraße
- Präsentation von Objektentwürfen für das ehemalige Knauber-Grundstück
siehe UPA vom 03.12.2008, TOP 3, Vorlage Nr. 166/2008, NS-S. 7
und    UPA vom 12.12.2012, Mitteilungsvorlage Nr. 418/2012) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung
Bereich: Industriestraße
- Präsentation von Objektentwürfen für das ehemalige Knauber-Grundstück
siehe UPA vom 03.12.2008, TOP 3, Vorlage Nr. 166/2008, NS-S. 7
und    UPA vom 12.12.2012, Mitteilungsvorlage Nr. 418/2012) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung
Bereich: Industriestraße
- Präsentation von Objektentwürfen für das ehemalige Knauber-Grundstück
siehe UPA vom 03.12.2008, TOP 3, Vorlage Nr. 166/2008, NS-S. 7
und    UPA vom 12.12.2012, Mitteilungsvorlage Nr. 418/2012)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 345/2013 Erstellt am: 29.08.2013 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss nö. Sitzung X Termin 02.10.2013 Betreff Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung Bereich: Industriestraße - Präsentation von Objektentwürfen für das ehemalige Knauber-Grundstück siehe UPA vom 03.12.2008, TOP 3, Vorlage Nr. 166/2008, NS-S. 7 und UPA vom 12.12.2012, Mitteilungsvorlage Nr. 418/2012 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 345/2013 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die präsentierten Objektentwürfe zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, unter Zugrundelegung des Entwurfs des Architekten Till Sattler (Pape Architektur) sowie der Beibehaltung der bereits in 2008 beschlossenen Planungsziele ein Auslegungsexemplar für den Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung zu erarbeiten und dem Ausschuss zum Beschluss vorzulegen Erläuterungen Mit der Beschlussvorlage 166/2008 schlug die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2008 vor, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 Pulheim zu fassen. Anlass für die Planänderung war seinerzeit maßgeblich der Antrag einer Projektentwicklungsgesellschaft, welche die ehemals von der Firma Knauber genutzten Grundstücksflächen einer Neubebauung zuführen wollte. Von dem Projekt wurde dann kurzfristig Abstand genommen, so dass für die Fortführung des Verfahrens zunächst kein Bedarf bestand. In der Sitzung des UPA am 12.12.2012 informierte die Verwaltung darüber, dass mittlerweile die ehemaligen Grundstücke der Betriebe Knauber und Zentex in der Hand eines neuen Eigentümers vereinigt wurden. Die Zentex-Halle ist zwischenzeitlich – im Rahmen des bestehenden Bauplanungsrechts – umgenutzt worden. Sie ist Betriebsstätte eines Gebrauchtwagenhandels mit hochwertigen PKW-Modellen. Von den Hochbauten auf dem Alt-Knauber-Grundstück sind die offenen Hallen abgerissen worden, die den Verkaufsflächenfreibereich überdeckten. Hier soll ein das erhalten gebliebene Gebäude ergänzender Neubau entstehen, für den der Eigentümer als maßgeblichen Nutzer ein chinesisches Szenerestaurant gewonnen hat. Ganz im Sinne auch der Stadt zeigt der Eigentümer großes Interesse, an dieser Stelle eine attraktive, d.h. gestalterisch ansprechende und im besten Sinne „auffällige“ Architektur entstehen zu lassen. Aus diesem Grund hat er an der Fachhochschule Köln einen Studentenwettbewerb ausgelobt mit dem Ziel, Ideen für ein modernes, den Standort aufwertendes und die günstige Lage am Rande des Naherholungsgebiets Stöckheimer Hof nutzendes Gebäude zu erhalten. Im Anschluss an den Wettbewerb beauftragte der Eigentümer den Kölner Architekten Till Sattler (Pape Architektur) mit dem Entwurf eines umsetzungsfähigen Neubaus und der Erarbeitung des Bauantrags. Die Verwaltung möchte den Ausschussmitgliedern sowohl die zwei studentischen „Siegerentwürfe“ als auch den für die Antragstellung vorgesehenen Neubauentwurf präsentieren lassen. Sie schlägt vor, anschließend den Auftrag zu erteilen, das Bebauungsplanänderungsverfahren mit der Vorlage eines Auslegungsexemplars – möglichst in der nächsten Sitzung – fortzusetzen. Lageplan und Ansichten des Neubauentwurfs sind als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Anknüpfend an die Planungen aus 2008, ist eine neue Zufahrt zwischen den beiden Grundstücken (ehemals Zentex und Alt-Knauber) geplant, diese ist als Anlage 2 beigefügt. Vorlage Nr.: 345/2013 . Seite 3 / 3 Im weiteren Verfahren werden die in 2008 formulierten Planungsziele bzw. –inhalte im Wesentlichen beibehalten:  Umwandlung der Baugebietsfestsetzung für die Grundstücksflächen von Ex-Knauber und Ex-Zentex von Industriegebiet (GI) in Gewerbegebiet (GE).  Aktualisierung der Festsetzungen zur Einzelhandelssteuerung durch Verwendung der am 03.07.2012 vom Rat beschlossenen modifizierten Sortimentsliste.  Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche sowie einer GFL-Fläche  Zeichnerische Darstellung einer Altlastenverdachtsfläche auf einem Grundstück östlich der Industriestraße Zusätzlich sind folgende Modifizierungen vorgesehen:  Festsetzung der GRZ gemäß der nach § 17 BauNVO zulässigen Obergrenze.  Bestimmung des Maßes der Nutzung für das „neue“ GE durch Festsetzung von Bauhöhen.  Ausschluss von Vergnügungsstätten im gesamten Plangebiet.