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Vorlage (Haushaltssatzung 2015 hier: Stellenplan)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
26.01.2015
Erstellt
14.01.15, 18:31
Aktualisiert
14.01.15, 18:31
Vorlage (Haushaltssatzung 2015
hier: Stellenplan) Vorlage (Haushaltssatzung 2015
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Erken, Dirk 10 42 00 12.01.2015 13/2015 (447/2014) Betreff Haushaltssatzung 2015 hier: Stellenplan Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 mit Stellenübersicht. Erläuterungen: Im Nachgang zur Hauptausschusssitzung vom 01.12.2014 und dortiger Beschlussfassung (Vorlage-Nr. 447/2014) haben sich folgende Änderungen und Korrekturen ergeben, die nachfolgend erläutert werden: Teil A: Beamte - Produktgruppe 11 (Innere Verwaltung) Die Stelle der neuen Beigeordneten wurde fälschlicherweise ausschließlich der Besoldungsgruppe B2 zugeordnet. Dies wurde mit der jetzt richtigen Zuordnung nach A16/B2 korrigiert. Teil A: Beamte - Produktgruppe 31 (Soziale Hilfen) Innerhalb des Fachbereichs „Soziales und Demographie“ hat eine für das Team „Leistung“ aktuell durchgeführte Fallzahlenüberprüfung des Sachgebietes „Grundsicherung“ einen personellen Fehlbedarf ergeben. Darüber hinaus wird mit einer zum 01.04.2015 in Kraft tretenden Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes weiterer Personalbedarf entstehen, da zusätzliche Beratungs- und Sachbearbeitungstätigkeiten auf das Team „Leistung“ zukommen werden. Beide Tatbestände machen die Aufnahme einer zusätzlichen Stelle mit einer Wertigkeit der Besoldungsgruppe A 10 im Stellenplan erforderlich. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 13/2015 Teil B: Tariflich Beschäftigte – Produktgruppe 11 (Innere Verwaltung) Die Stelle der Sekretärin des Bürgermeisters bleibt mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 8 im Stellenplan enthalten. Für die Gliederung der Stellen und die Stellenübersichten werden in der Anlage die ´Muster für den Stellenplan` verwendet, die im Runderlass des Innenministers vom 24.2.2005 zur Anwendung empfohlen werden. Durch den Wegfall der Stellenobergrenzenverordnung bestehen keinerlei Vorgaben mehr, wie viele Stellen mit welcher Wertigkeit ausgewiesen werden müssen. Die Ausweisung der Stellen muss einer sachgerechten Bewertung der Dienstposten sowie einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung entsprechen. Der Stellenplan ist mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten ausführlich erörtert worden. Die vorgeschriebene Anhörung gem. § 75 Abs. 1 LPVG und § 18 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist somit erfolgt. Anlage(n): (1) Tabellen zur Vorlage Stellenplan BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14