Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
26.01.2015
Erstellt
14.01.15, 18:31
Aktualisiert
14.01.15, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/1
Erken, Dirk
10 42 00
12.01.2015
13/2015
(447/2014)
Betreff
Haushaltssatzung 2015
hier: Stellenplan
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 mit
Stellenübersicht.
Erläuterungen:
Im Nachgang zur Hauptausschusssitzung vom 01.12.2014 und dortiger Beschlussfassung
(Vorlage-Nr. 447/2014) haben sich folgende Änderungen und Korrekturen ergeben, die
nachfolgend erläutert werden:
Teil A: Beamte - Produktgruppe 11 (Innere Verwaltung)
Die Stelle der neuen Beigeordneten wurde fälschlicherweise ausschließlich der
Besoldungsgruppe B2 zugeordnet. Dies wurde mit der jetzt richtigen Zuordnung nach
A16/B2 korrigiert.
Teil A: Beamte - Produktgruppe 31 (Soziale Hilfen)
Innerhalb des Fachbereichs „Soziales und Demographie“ hat eine für das Team „Leistung“
aktuell durchgeführte Fallzahlenüberprüfung des Sachgebietes „Grundsicherung“ einen
personellen Fehlbedarf ergeben. Darüber hinaus wird mit einer zum 01.04.2015 in Kraft
tretenden Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes weiterer Personalbedarf
entstehen, da zusätzliche Beratungs- und Sachbearbeitungstätigkeiten auf das Team
„Leistung“ zukommen werden. Beide Tatbestände machen die Aufnahme einer
zusätzlichen Stelle mit einer Wertigkeit der Besoldungsgruppe A 10 im Stellenplan
erforderlich.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 13/2015
Teil B: Tariflich Beschäftigte – Produktgruppe 11 (Innere Verwaltung)
Die Stelle der Sekretärin des Bürgermeisters bleibt mit einer Eingruppierung nach
Entgeltgruppe 8 im Stellenplan enthalten.
Für die Gliederung der Stellen und die Stellenübersichten werden in der Anlage die
´Muster für den Stellenplan` verwendet, die im Runderlass des Innenministers vom
24.2.2005 zur Anwendung empfohlen werden.
Durch den Wegfall der Stellenobergrenzenverordnung bestehen keinerlei Vorgaben mehr,
wie viele Stellen mit welcher Wertigkeit ausgewiesen werden müssen. Die Ausweisung der
Stellen muss einer sachgerechten Bewertung der Dienstposten sowie einer
wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung entsprechen.
Der Stellenplan ist mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten ausführlich
erörtert worden. Die vorgeschriebene Anhörung gem. § 75 Abs. 1 LPVG und § 18 Abs. 2
Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist somit erfolgt.
Anlage(n):
(1) Tabellen zur Vorlage Stellenplan
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14