Daten
Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
26.01.2015
Erstellt
14.01.15, 18:31
Aktualisiert
14.01.15, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch, Hartmut
30/10 20 32/12
11.12.2014
468/2014
Betreff
12. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl
- Straßenreinigungssatzung Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte
12. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl
- Straßenreinigungssatzung
Erläuterungen:
Die vorgeschlagene Änderung beschränkt sich auf Ergänzungen des Straßen- sowie des
Wegeverzeichnisses und auf eine Änderung der Reinigungsart (Anlage 1 zur Satzung
sowie Anhang zur Anlage 1).
1. Nach Abschluss der Bauarbeiten im Baugebiet nördlich der Steingasse soll die
Reinigung der Bavignanstraße, der Straße Im Paradies sowie der im Baugebiet
gelegenen fußläufigen Wege auf die Anlieger übertragen werden.
2. Des Weiteren sollen in den Anhang zur Anlage 1 weitere Wege übernommen werden,
deren Reinigung bisher in der Satzung nicht geregelt war.(2 Fußwege von der Liblarer Str.
ausgehend, 2 Wege an der Straße Am Krausen Baum, sowie einen an der Straße Am
Michelshof und einen zur Hermann-Löns-Straße).
3. Letztlich wird vorgeschlagen, die Reinigung der Bremer Straße (ohne deren Stichwege)
durch die Stadt durchführen zu lassen.
Die
Bremer
Straße
ist
zusammen
mit
der
Hamburger
Straße
die
Haupterschließungsstraße für das dortige Gewerbegebiet. Die Bremer Straße ist zugleich
die einzige Zufahrt zu einer Kiesgrube, zu der Erdaushub und von dort Sand und Kies
transportiert werden.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 468/2014
Die Straße wurde 2014 endausgebaut. Dem Betreiber der Kiesgrube wurde durch
Ordnungsverfügung die Errichtung einer Reifenwaschanlage aufgegeben, so dass die bis
dahin verursachten starken Verschmutzungen eingedämmt wurden. Die weiterhin
bestehenden Verschmutzungen (Austrag von Staub, gelegentliches Herunterfallen von
Ladung) sind nicht mehr dem Kiesgrubenbetreiber anzulasten.
Derzeit sind die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten der angrenzenden Grundstücke
auch für die Fahrbahn reinigungspflichtig. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung ist
jedoch eine höhere Reingungsintensität erforderlich, die von den Anrainern nicht in
ausreichendem Maße geleistet wird,
Die Reinigung der Fahrbahn der Bremer Straße muss demnach, wie bei anderen
Haupterschließungsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen auch , professionell mittels
einer Kehrmaschine erfolgen. Die Kosten können dann im Rahmen der
Straßenreinigungsgebühren auf die Anlieger umgelegt werden.
Anlage(n):
(1) StraßenreinigungS 12.Änd.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14