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Vorlage (12. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl - Straßenreinigungssatzung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
26.01.2015
Erstellt
14.01.15, 18:31
Aktualisiert
14.01.15, 18:31
Vorlage (12. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl
- Straßenreinigungssatzung -) Vorlage (12. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl
- Straßenreinigungssatzung -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30 Dartsch, Hartmut 30/10 20 32/12 11.12.2014 468/2014 Betreff 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl - Straßenreinigungssatzung Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl - Straßenreinigungssatzung Erläuterungen: Die vorgeschlagene Änderung beschränkt sich auf Ergänzungen des Straßen- sowie des Wegeverzeichnisses und auf eine Änderung der Reinigungsart (Anlage 1 zur Satzung sowie Anhang zur Anlage 1). 1. Nach Abschluss der Bauarbeiten im Baugebiet nördlich der Steingasse soll die Reinigung der Bavignanstraße, der Straße Im Paradies sowie der im Baugebiet gelegenen fußläufigen Wege auf die Anlieger übertragen werden. 2. Des Weiteren sollen in den Anhang zur Anlage 1 weitere Wege übernommen werden, deren Reinigung bisher in der Satzung nicht geregelt war.(2 Fußwege von der Liblarer Str. ausgehend, 2 Wege an der Straße Am Krausen Baum, sowie einen an der Straße Am Michelshof und einen zur Hermann-Löns-Straße). 3. Letztlich wird vorgeschlagen, die Reinigung der Bremer Straße (ohne deren Stichwege) durch die Stadt durchführen zu lassen. Die Bremer Straße ist zusammen mit der Hamburger Straße die Haupterschließungsstraße für das dortige Gewerbegebiet. Die Bremer Straße ist zugleich die einzige Zufahrt zu einer Kiesgrube, zu der Erdaushub und von dort Sand und Kies transportiert werden. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 468/2014 Die Straße wurde 2014 endausgebaut. Dem Betreiber der Kiesgrube wurde durch Ordnungsverfügung die Errichtung einer Reifenwaschanlage aufgegeben, so dass die bis dahin verursachten starken Verschmutzungen eingedämmt wurden. Die weiterhin bestehenden Verschmutzungen (Austrag von Staub, gelegentliches Herunterfallen von Ladung) sind nicht mehr dem Kiesgrubenbetreiber anzulasten. Derzeit sind die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten der angrenzenden Grundstücke auch für die Fahrbahn reinigungspflichtig. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung ist jedoch eine höhere Reingungsintensität erforderlich, die von den Anrainern nicht in ausreichendem Maße geleistet wird, Die Reinigung der Fahrbahn der Bremer Straße muss demnach, wie bei anderen Haupterschließungsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen auch , professionell mittels einer Kehrmaschine erfolgen. Die Kosten können dann im Rahmen der Straßenreinigungsgebühren auf die Anlieger umgelegt werden. Anlage(n): (1) StraßenreinigungS 12.Änd. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14