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Vorlage (Fußgängersignalanlage Schützenstraße / Kentenichstraße)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:28
Aktualisiert
27.01.15, 18:28
Vorlage (Fußgängersignalanlage
Schützenstraße / Kentenichstraße) Vorlage (Fußgängersignalanlage
Schützenstraße / Kentenichstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Stoiber, Wilfried 61 16-15 06.01.2015 5/2015 Betreff Fußgängersignalanlage Schützenstraße / Kentenichstraße Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 521105 / 54010020; 521105 / 54010120; 521105 / 12070000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Fußgängersignalanlage in der Schützenstraße außer Betrieb zu nehmen und durch einen markierten Fußgängerüberweg zu ersetzen. Erläuterungen: Zur Sicherung der fußläufigen Querung über die Schützenstraße wird vor der Einmündung in den Knotenpunkt Mühlenstraße/Kentenichtraße in städtischer Baulast eine Lichtsignalanlage betrieben. Die Anlage ist bereits seit der Zeit in Betrieb als die Trasse der B 51 noch ab dem Stern nordwärts in Einbahnrichtung über die Uhlstraße, den Markt und die Kölnstraße führte. Der Verkehr In der Gegenrichtung befuhr seinerzeit den Streckenzug An der Synagoge, Schützenstraße und Mühlenstraße bis zum Stern, was hier eine erhebliche Verkehrsbelastung verursachte und somit auch entsprechende Sicherungsmaßnahmen für querende Fußgänger erforderte. Seit dem Bau der Fußgängerzone werden die Verkehre im städtischen Verkehrsnetz anders geführt, wobei die von Norden nach Süden gerichteten Verkehre die Mühlenstraße heute nicht mehr durchgehend befahren können. Der Streckenzug An der Synagoge – Mühlenstraße dient seither lediglich noch Anlieger-/ Zielverkehren u.a. in der Zufahrt zur Tiefgarage Kaufhof und zur Hermannstraße. Die Verkehrsbelastung ist seither, bei einer zusätzlich angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h, entsprechend gering, Als Hersteller der verbauten Signalanlagentechnik weist die Fa. Siemens Im Zuge der Produktabkündigung aktuell darauf hin, dass bei einem Defekt keine Reparatur mehr möglich sei. Vom Lebenszyklus her befindet sich die Anlage somit in der Restlaufzeit. Bei einem Defekt, welcher zu jeder Zeit auftreten kann, entstünde folglich ad hoc Handlungsbedarf. Die laufenden Unterhaltungskosten der Lichtsignalanlage (Wartungsvertrag zuzügl. Energie) liegen derzeit bei ca. 2.000 Euro pro Jahr. Die abgekündigte Lichtsignalanlage durch eine Neuanlage nach heutigem Standard (in barrierefreier Ausführung) zu ersetzen, würde geschätzt Kosten in Höhe von ca. 25.000,-€ verursachen. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 5/2015 Aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen (Tempo 30, geringe Verkehrsbelastung Kfz und Fußgänger) sowie nach den Vorgaben heranzuziehender Richtlinien ist eine Ersatzbeschaffung für diese Fußgängersignalanlage nicht vorzusehen. Hierfür sprechen auch die positiven Erfahrungen mit den benachbarten Fußgängerüberwegen (An der Synagoge / Schützenstraße und am Kreisverkehr L 184 / An der Synagoge). Aus den genannten Gründen soll die Altanlage außer Betrieb genommen und durch einen markierten Fußgängerüberweg (siehe Anlage) ersetzt werden. Zur Einbahnregelung gegenläufigen Fahrbeziehungen für den Radverkehr bleiben dabei erhalten. Für die Demontage der Lichtsignalanlage (incl. Verschrottung) und Wiederherstellung der Gehwegoberflächen liegen die Kosten bei ca. 3.500,-€. Hinzu kommen ca. 5.000,-€ für die notwendige Beleuchtung des Überweges sowie ca. 2.500,-€ für die Markierung und Beschilderung des Überweges. Weiterhin sind ca. 6.000,-€ für eine barrierefreie Gestaltung der Gehwegflächen in der Annäherung zum Überweg anzusetzen, was (unabhängig von dieser Maßnahme) nach heutigem Standard ohnehin vorzusehen wäre. Die Kosten der Maßnahme werden aus den Mittelansätzen des Haushaltes 2015 gedeckt. Anlage(n): (1) Lageskizze FGÜ BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14