Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:28
Aktualisiert
27.01.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Stoiber, Wilfried
61 16-15
06.01.2015
5/2015
Betreff
Fußgängersignalanlage
Schützenstraße / Kentenichstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
521105 / 54010020; 521105 / 54010120; 521105 / 12070000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Fußgängersignalanlage in der
Schützenstraße außer Betrieb zu nehmen und durch einen markierten Fußgängerüberweg
zu ersetzen.
Erläuterungen:
Zur Sicherung der fußläufigen Querung über die Schützenstraße wird vor der Einmündung in den
Knotenpunkt Mühlenstraße/Kentenichtraße in städtischer Baulast eine Lichtsignalanlage betrieben.
Die Anlage ist bereits seit der Zeit in Betrieb als die Trasse der B 51 noch ab dem Stern nordwärts
in Einbahnrichtung über die Uhlstraße, den Markt und die Kölnstraße führte. Der Verkehr In der
Gegenrichtung befuhr seinerzeit den Streckenzug An der Synagoge, Schützenstraße und
Mühlenstraße bis zum Stern, was hier eine erhebliche Verkehrsbelastung verursachte und somit
auch entsprechende Sicherungsmaßnahmen für querende Fußgänger erforderte.
Seit dem Bau der Fußgängerzone werden die Verkehre im städtischen Verkehrsnetz anders
geführt, wobei die von Norden nach Süden gerichteten Verkehre die Mühlenstraße heute nicht
mehr durchgehend befahren können. Der Streckenzug An der Synagoge – Mühlenstraße dient
seither lediglich noch Anlieger-/ Zielverkehren u.a. in der Zufahrt zur Tiefgarage Kaufhof und zur
Hermannstraße. Die Verkehrsbelastung ist seither, bei einer zusätzlich angeordneten
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h, entsprechend gering,
Als Hersteller der verbauten Signalanlagentechnik weist die Fa. Siemens Im Zuge der
Produktabkündigung aktuell darauf hin, dass bei einem Defekt keine Reparatur mehr möglich sei.
Vom Lebenszyklus her befindet sich die Anlage somit in der Restlaufzeit. Bei einem Defekt,
welcher zu jeder Zeit auftreten kann, entstünde folglich ad hoc Handlungsbedarf. Die laufenden
Unterhaltungskosten der Lichtsignalanlage (Wartungsvertrag zuzügl. Energie) liegen derzeit bei
ca. 2.000 Euro pro Jahr. Die abgekündigte Lichtsignalanlage durch eine Neuanlage nach heutigem
Standard (in barrierefreier Ausführung) zu ersetzen, würde geschätzt Kosten in Höhe von ca.
25.000,-€ verursachen.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 5/2015
Aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen (Tempo 30, geringe Verkehrsbelastung Kfz und
Fußgänger) sowie nach den Vorgaben heranzuziehender Richtlinien ist eine Ersatzbeschaffung für
diese Fußgängersignalanlage nicht vorzusehen. Hierfür sprechen auch die positiven Erfahrungen
mit den benachbarten Fußgängerüberwegen (An der Synagoge / Schützenstraße und am
Kreisverkehr L 184 / An der Synagoge).
Aus den genannten Gründen soll die Altanlage außer Betrieb genommen und durch einen
markierten Fußgängerüberweg (siehe Anlage) ersetzt werden. Zur Einbahnregelung gegenläufigen
Fahrbeziehungen für den Radverkehr bleiben dabei erhalten.
Für die Demontage der Lichtsignalanlage (incl. Verschrottung) und Wiederherstellung der
Gehwegoberflächen liegen die Kosten bei ca. 3.500,-€. Hinzu kommen ca. 5.000,-€ für die
notwendige Beleuchtung des Überweges sowie ca. 2.500,-€ für die Markierung und Beschilderung
des Überweges.
Weiterhin sind ca. 6.000,-€ für eine barrierefreie Gestaltung der Gehwegflächen in der Annäherung
zum Überweg anzusetzen, was (unabhängig von dieser Maßnahme) nach heutigem Standard
ohnehin vorzusehen wäre.
Die Kosten der Maßnahme werden aus den Mittelansätzen des Haushaltes 2015 gedeckt.
Anlage(n):
(1) Lageskizze FGÜ
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14