Daten
Kommune
Brühl
Größe
46 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
27.01.15, 18:28
Aktualisiert
27.01.15, 18:28
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Runge+
Küchler
| Runge + Küchler
Hohenstaufenstr. 4 40547 Düsseldorf
Dipl.-Ing. Hans-Rainer Runge
Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Küchler
Ingenieure für Verkehrsplanung
Hohenstaufenstraße 4
D-40547 Düsseldorf
Telefon 0211-553350
Telefax 0211-553558
info@runge-kuechler.de
www.runge-kuechler.de
Verkehrsuntersuchung Feuerwache Römerstraße in Brühl
15.12.2014
Rundum-Grün für Fußgänger am Knotenpunkt Rodderweg
Der Knotenpunkt Römerstraße / Rodderweg / Wilhelm-Kamm-Straße stellt
sowohl für den Fahrrad- als auch für den Fußgängerverkehr eine Hauptachse
zwischen den westlichen Wohngebieten und der Innenstadt dar. Das MaxErnst-Gymnasium im Westen und der Bahnhof im Osten stellen wesentliche
Quellen und Ziele der Fußgänger und Fahrradfahrer dar. Besonders hoch ist
das Aufkommen vor Schulbeginn am frühen Morgen. Am 24.10.2012 wurden
zwischen 06:30 und 08:30 Uhr fast 200 Fahrradfahrer und rund 500 Fußgänger in zwei Stunden gezählt, die die Römerstraße zwischen Rodderweg und
Wilhelm-Kamm-Straße gequert haben. Während einzelner Freigabephasen
konnten jeweils 20 Radfahrer und Fußgänger beobachtet werden. Die Radfahr- und Gehbeziehung entlang der Römerstraße ist deutlich geringer belastet. Festzustellen ist jedoch, dass der Großteil der Fahrradfahrer nicht die
Schutzstreifen auf der Fahrbahn, sondern den Hochbordgehweg benutzt. In
Fahrtrichtung Norden wird dabei auf dem Schulweg zum Max-ErnstGymnasium insbesondere auf dem westlichen Gehweg Rad gefahren.
Das morgendliche Spitzenaufkommen im Fußgänger- und Fahrradverkehr fällt
mit der Spitzenstunde im Kfz-Verkehr zusammen. Zwischen 07:00 und 08:00
Uhr befahren rund 2.800 Kfz den Knotenpunkt.
Das Lichtsignalprogramm am Knotenpunkt Römerstraße / Rodderweg / Wilhelm-Kamm-Straße wird im Bestand zweiphasig in einem 90 Sekundenumlauf geschaltet. In der Spitzenstunde, in der nahezu alle Beziehungen angefordert werden, sind annähernd gleiche Freigabezeiten in den Signalumläufen festzustellen. Das vorhandene Signalprogramm zeigt Anlage 1.1, den
Leistungsfähigkeitsnachweis Anlage 1.2. Der Kfz-Verkehr wird mit der Qualitätsstufe B abgewickelt. Für die Fußgänger bestehen relativ lange Wartezeiten
bei einem Signalumlauf von 90 Sekunden und einer Freigabezeit von nur 13
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Sekunden an den Furten über die Römerstraße. Entsprechend den Rechenverfahren und Qualitätskriterien des HBS (Handbuch für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen) ergibt sich im Fußgängerverkehr nur die mangelhafte Qualitätsstufe E (s. Anlage 1.3).
QSV
A
B
C
D
E
F
zulässige mittlere Wartezeit w [s]
Fahhrad- Fußgänger- Kraftfahrverkehr
verkehr
zeugverkehr
≤5
≤ 15
≤ 20
≤ 15
≤ 20
≤ 35
≤ 25
≤ 25
≤ 50
≤ 40
≤ 30
≤ 70
≤ 60
≤ 35
≤ 100
> 60
> 30
> 100
Tabelle 1: Grenzwerte für die Qualitätsstufen (HBS 2001)
Im Folgenden wird untersucht, ob die Einrichtung einer dritten Signalphase
nur für Fußgänger in Form eines Rundum-Grüns möglich ist und welche Konsequenzen für die einzelnen Verkehrsarten auftreten. Rundum-Grün für die
Fußgänger bedeutet, dass diese den Knotenpunkt konfliktfrei vom Autoverkehr überqueren können. Gegebenenfalls sind auch Diagonalquerungen möglich. Es wird eine hohe Verkehrssicherheit erwartet, da die Konflikte zwischen
abbiegenden Kfz und den Fußgängern auf den Furten entfallen.
Die verkehrstechnischen Richtlinien (RiLSA = Richtlinien für Lichtsignalanlagen) sehen Rundum-Grün-Schaltungen für Fußgänger allerdings nur bei geringem Kfz-Verkehr als möglich an.
Im ersten Arbeitsschritt wurde in Anlage 2.1 ein Lichtsignalprogramm entwickelt, das die Freigabezeiten im Kfz-Verkehr gegenüber dem Bestand beibehält. Da die Konflikte mit den Fußgängern in den Nebenästen des Knotenpunktes entfallen, wurde für die Hauptströme der Römerstraße ein geringerer
Zeitbedarfswert (1,8 statt 2,0 Sekunden) für die Knotenpunktüberfahrt vorausgesetzt. Die Sättigungsverkehrsstärke steigt somit für die kombinierten Geradeaus- und Rechtsabbiegeströme auf 2.000 Kfz/h.
Für die Rundum-Grün-Phase der Fußgänger wurde eine Freigabezeit von 15
Sekunden angesetzt. Zusätzlich sind die Zwischenzeiten zu beachten: Es ist
zu berücksichtigen, dass die Fußgänger, die in der letzten Grünsekunde die
Furt betreten, den gegenüberliegenden Gehweg noch im Rotlicht-Schutz für
den Kfz-Verkehr erreichen. Im Signalprogramm von Anlage 2.1 wurde eine
Zwischenzeit von 20 Sekunden berücksichtigt, die eine Fußgängergeschwindigkeit von 1,5 Meter/Sekunden bei der diagonalen Kreuzungsüberquerung
verlangt. Entsprechend den Vorgaben eines barrierefreien Ausbaus wären
sogar 30 Sekunden Zwischenzeit erforderlich. Die Barrierefreiheit wird somit
nur bei den senkrechten Überquerungen der Knotenströme ermöglicht.
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Anlage 2.1 zeigt, dass unter diesen Bedingungen eine Umlaufzeit von 120
Sekunden für die drei Signalphasen erforderlich ist. Der Leistungsfähigkeitsnachweis in Anlage 2.2 zeigt jedoch, dass für den Kfz-Verkehr nur eine mangelhafte Verkehrsqualität der Stufe E erreicht wird. Die Wartezeiten in der südlichen Römerstraße steigen beispielsweise im Mittel auf 85 Sekunden. Der
Rückstau in der Römerstraße kann bis zu 220 Meter betragen. Auch für die
Fußgänger tritt eine deutliche Qualitätsverschlechterung ein. Die mittlere Wartezeit steigt auf rund 46 Sekunden. Dies bedeutet Qualitätsstufe F nach HBS.
Verantwortlich für die Qualitätsverschlechterung ist die Umlaufzeitverlängerung bei Beibehaltung der Freigabezeiten für den Kfz-Verkehr. Um die Verkehrsqualität zumindest auf die ausreichende Stufe D zu steigern, ist die Freigabezeit für den Kfz-Verkehr zu verlängern. Anlage 3.1 zeigt, dass allerdings
erst bei einer Umlaufzeit von rund 3 Minuten wieder eine ausreichende Verkehrsqualität im Kfz-Verkehr nachweisbar ist. Bei einer so langen Umlaufzeitverlängerung verschlechtern sich die Qualitäten für die querenden Fußgänger
jedoch deutlich (mittlere Wartezeit von 72 Sekunden).
Die Untersuchungen zeigen, dass eine Rundum-Grünschaltung für Fußgänger nicht für einen hoch vom Kfz-Verkehr belasteten Knotenpunkt
umsetzbar ist. Dort, wo schon im Bestand relativ lange Umlaufzeiten notwendig sind, um den Kfz-Verkehr leistungsfähig abzuwickeln, verlängern sich
durch die notwendigen Freigabe- und Zwischenzeiten für die Fußgängerphase
die Verkehrsqualitäten deutlich für alle Verkehrsarten. Die Fußgängerzwischenzeit, insbesondere für die diagonale Kreuzungsüberquerung, wirkt sich
im Signalprogramm als Rundum-Rot-Phase aus, die deutlich länger als die
Rundum-Grün-Phase ist. Durch die Umlaufzeitverlängerung verlängern sich
auch die Wartezeiten der Fußgänger, so dass die angestrebte Erhöhung der
Verkehrssicherheit in der Realität nicht auftreten wird, da mit einem hohen
Anteil an Rotgängern insbesondere in der Rundum-Rot-Phase zu rechnen ist.
Für die Knotenpunkte der Römerstraße ist ein Rundum-Grün für Fußgänger
nicht möglich.
Bei den Überlegungen wurde der Fahrradverkehr nicht explizit betrachtet.
Dieser wird gemäß den heutigen Verkehrsregelungen auf der Fahrbahn auf
Schutzstreifen (Römerstraße) bzw. im Mischverkehr (Rodderweg, WilhelmKamm-Straße) geführt. Auch für den Radverkehr, der sich StVO-konform verhält, erhöhen sich die Wartezeiten deutlich, so dass keine ausreichende Verkehrsqualität erreichbar ist. Bei einer Nutzung der Fußgängerfurten bestehen
die gleichen unakzeptablen Verhältnisse wie für die Fußgänger.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dipl.-Ing. Hans-Rainer Runge
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