Daten
Kommune
Brühl
Größe
158 kB
Datum
02.03.2015
Erstellt
03.12.14, 18:31
Aktualisiert
03.12.14, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU
Fraktion im Rat der Stadt Brüh
Fraktion
im Rat
der Stadt Brühl
CDU-Fraktion 50319 Brühl
Herrn
Bgm. Dieter Freytag
Uhlstr. 3
50321 Brühl
Rathaus A
Uhlstr. 3
50321 Brühl
CDU
Tel/AB/Fax 02232-792080
cdu-fraktion@bruehl.de
Grüne Tel 02232-792150
Fax 02232-792110
gruene@brühl.de
Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der Fraktionen von CDU und Grünen bitten wir, im Rat am 08.12.2014 nachfolgenden Antrag zur
Diskussion und Abstimmung zu stellen:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgenden Beschluss herbeizuführen:
Die Geschäftsführung der Stadtwerke Brühl GmbH wird beauftragt,, die vom Rat vorzunehmende Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts, in die das Gebäudemanagement und der
Stadtservicebetrieb überführt werden, vorzubereiten. Der Vorstand der AöR soll aus dem / der
Geschäftsführer / Geschaftsführerin der Stadtwerke Brühl und dem / der Baudezernenten /
Baudezernentin der Stadt Brühl bestehen.
Erläuterung
Die städtischen Tochtergesellschaften „Stadtwerke“ und „Gebausie“ wurden mit der Wahrnehmung städtischer Aufgaben betraut. So nehmen die Gebausie zur Zeit das städt. Gebäudemanagement einschließlich
Hochbau und die Stadtwerke mit den „Stadtservicebetrieben“ insbesondere die gesamten Aufgaben des
ehemaligen Betriebshofes einschließlich des „Abfallbetriebes“ wahr. Hierzu wurde den Stadtwerken auch
das Betriebskapital des Betriebshofes und des „Abfallbetriebes“ übertragen, was auch zu einer gewünschten Erhöhung des Eigenkapitals bei den Stadtwerken geführt hat.
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CDU
Fraktion im Rat der Stadt Brüh
Fraktion
im Rat
der Stadt Brühl
Aufgrund einer immer einschränkenderen Rechtsprechung hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung von
kommunalen Tochter-Gesellschaften für ihre „Mütter“ ist eine Änderung dieser Organisationsstrukturen
erforderlich. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Rückführung von Stadtservicebetrieb und Gebäudemanagement in die Stadtverwaltung
2. Gründung einer AöR mit Überführung von Stadtservicebetrieb und Gebäudemanagement in diese
AöR.
Die beiden antragstellenden Fraktionen erachten die Gründung einer AöR für die bessere, da stringentere
Lösung. Folgende Punkte sprechen nach Auffassung der Antragsteller für die Schaffung einer AöR:
Die Mehrwertsteuerproblematik ist im Konstrukt AöR ebenso gelöst wie bei Rückführung in die
Verwaltung.
Trotz Überführung des Personals in die AöR bleiben die operativen Strukturen de facto unverändert.
Die Nähe zur Führung ist in der AöR deutlich größer als in der Stadtverwaltung.
Es bleibt die bewährte enge Einbindung/Verzahnung der Konzernteile.
In der ÄoR ergibt sich eine wesentlich höhere Personalflexibilität.
Bei Rückführung des Stadtservicebetriebes in die Verwaltung gäbe es dort zwei unterschiedliche
Tarifverträge, nämlich TV-öD und TV-V.
Bei Rückführung des Stadtservicebetriebes in die Verwaltung müsste das Vermögen bei den
Stadtwerken Brühl verbleiben, um dort eine nicht verantwortbare Eigenkapitalreduzierung zu
vermeiden.
Im Falle der Rückführung des Gebäudemanagements in die Verwaltung, wäre in der Gebausie ein
Stellenüberhang von 1,5 Stellen. Eine weitere Wahrnehmung städtischer Aufgaben durch die diese Kräfte nach Abzug des Gebäudemanagements macht unter organisatorischen Gesichtspunkten
keinen Sinn.
Die Steuerungs und Kontrollmöglichkeiten sind im Vergleich zum Regiebetrieb besser, da z.B.
Haushalts- und Verwaltungszwänge deutlich geringer sind.
Durch die vorgeschlagene Personalunion von Geschäftsführung der Stadtwerke und Vorstand der
AöR ist betriebswirtschaftliches Know-How gegeben, und es wird die bisherige Politik der
Stadtwerke, die zwischen 2009 und 2013 ca. 0,8 Mio. € eingespart hat, fortgesetzt. Die AöR wird
also ebenfalls eine kostenorientierte Ausrichtung haben.
Die Antragsteller sind der Auffassung, mit dieser Auflistung von Gründen hinreichend verdeutlicht zu
haben, dass sich die Lösung des Ausgangsproblems mittels Gründung einer AöR anbietet.
Die Beauftragung der Stadtwerke mit der Vorbereitung der Gründung der AöR bietet sich an, weil dort
stetig die Zusammenarbeit mit der Stadt analysiert wurde und somit schon grundlegende Arbeiten durgeführt sind, - darüber hinaus außerdem und insbesondere auch die Stadtwerke nach wie vor ein großes
Interesse daran haben, das erhöhte Eigenkapital für sich (weiterhin) zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
(H.T. Klug)
Fraktionsvorsitzender CDU
(M. vom Hagen)
Fraktionsvorsitzender Grüne
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