Daten
Kommune
Pulheim
Größe
179 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
16.09.13, 18:42
Aktualisiert
16.09.13, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
363/2013
Erstellt am:
05.09.2013
Aktenzeichen:
IV/601.05.21.6
3
Verfasser/in:
Frau Kroggel-Baur
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
25.09.2013
Rat
X
05.11.2013
Betreff
1. Widmung der Erschließungsanlage “Roßackerweg“ in Stommeln
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ in
Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend
genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit
gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Vorlage Nr.: 363/2013 . Seite 2 / 2
Roßackerweg
Flur 5
Flur 31
Flurstücke 601, 604, 614, 625, 640, 655, 431
Flurstücke 6, 214, 215, 184
In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im
Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über
die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ im Bereich des Stichweges (Flur 5, Flurstücke 604, 614, 625, 640 und 655) in Stommeln gemäß beigefügter Anlage 3 zu beschließen.
Erläuterungen
Zu 1:
Die aufgeführten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 38 und Nr. 8 Stommeln als öffentliche Verkehrsfläche
ausgewiesen und wurden zu Eigentum der Stadt Pulheim erworben.
Die Widmung ist Voraussetzung für die Erhebung der Erschließungsbeiträge.
Zu 2.:
Gemäß § 8 Absatz 1 b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen
u. a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn verfügen.
Im Gegensatz hierzu wurde der Stichweg (Flur 5, Flurstücke 604, 614, 625, 640 und 655) als Mischverkehrsfläche ausgebaut.
Beitragspflichten können erst entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o. a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist.
Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge für die aus dem Hauptstraßenzug des Roßackerweges und
dem Stichweg Roßackerweg bestehende Erschließungseinheit (Beschluss vom 8.11.2005 mit Flurkartenauszug Anlage
2 und 2 A) erheben zu können.