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Beschlussvorlage (1. Widmung der Erschließungsanlage “Roßackerweg“ in Stommeln 2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
179 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
16.09.13, 18:42
Aktualisiert
16.09.13, 18:42
Beschlussvorlage (1. Widmung der Erschließungsanlage “Roßackerweg“ in Stommeln
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ in Stommeln) Beschlussvorlage (1. Widmung der Erschließungsanlage “Roßackerweg“ in Stommeln
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 363/2013 Erstellt am: 05.09.2013 Aktenzeichen: IV/601.05.21.6 3 Verfasser/in: Frau Kroggel-Baur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 25.09.2013 Rat X 05.11.2013 Betreff 1. Widmung der Erschließungsanlage “Roßackerweg“ in Stommeln 2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ in Stommeln Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Vorlage Nr.: 363/2013 . Seite 2 / 2 Roßackerweg Flur 5 Flur 31 Flurstücke 601, 604, 614, 625, 640, 655, 431 Flurstücke 6, 214, 215, 184 In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ im Bereich des Stichweges (Flur 5, Flurstücke 604, 614, 625, 640 und 655) in Stommeln gemäß beigefügter Anlage 3 zu beschließen. Erläuterungen Zu 1: Die aufgeführten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 38 und Nr. 8 Stommeln als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und wurden zu Eigentum der Stadt Pulheim erworben. Die Widmung ist Voraussetzung für die Erhebung der Erschließungsbeiträge. Zu 2.: Gemäß § 8 Absatz 1 b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen u. a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn verfügen. Im Gegensatz hierzu wurde der Stichweg (Flur 5, Flurstücke 604, 614, 625, 640 und 655) als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Beitragspflichten können erst entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o. a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist. Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge für die aus dem Hauptstraßenzug des Roßackerweges und dem Stichweg Roßackerweg bestehende Erschließungseinheit (Beschluss vom 8.11.2005 mit Flurkartenauszug Anlage 2 und 2 A) erheben zu können.