Daten
Kommune
Brühl
Größe
87 kB
Datum
02.03.2015
Erstellt
25.02.15, 14:35
Aktualisiert
25.02.15, 14:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13
Müller, Maria
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
06.02.2015
57/2015
(392/2013)
Betreff
Anzeige der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Nach § 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist der Hauptverwaltungsbeamte
verpflichtetet, dem Rat bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres eine
Aufstellung gem. § 53 Landesbeamtengesetz NRW vorzulegen.
Gem. § 53 LBG NRW ist eine Aufstellung der Nebentätigkeiten sowie der Vergütungen,
die der Beamte für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nrn. 2, 3, und
4 b nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen
Dienstes erhalten hat, vorzulegen, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung
nach § 57 LBG zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen. Diese Höchstgrenze liegt
derzeit bei 1.200 €.
Mit der als Anlage beigefügten Übersicht wird
Korruptionsbekämpfungsgesetzes Rechnung getragen.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
den
Vorschriften
des