Daten
Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
17.03.15, 18:28
Aktualisiert
17.03.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Ohlmeyer, Frank
613810
09.03.2015
88/2015
(117/90 alt)
Betreff
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und
stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 - 3 zu.
2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu den
Punkten 4 und 5 und die abgelehnte Fällungen zu den Punkten 6 und 7 zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Bäume zu den Punkten 1 - 7 wurden vom Stadtservicebetrieb der Stadtwerke Brühl GmbH
begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 1 - 3 zuzustimmen. Die vorab
durchgeführten Fällungen zu den Punkten 4 und 5 und die Ablehnung zu den Punkten 6 und 7
werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
Die folgenden Anträge zu den Punkten 1 - 3 werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt:
Punkt 1) Kierberger Straße 18
Punkt 2) Weiherhofstraße 18
Punkt 3) Wittelsbacher Straße 86
1 Walnussbaum
1 Kiefer
1 Buche
Zu 1) Kierberger Straße 18
1 Wallnussbaum
Der Walnussbaum befindet sich in einem kleinen Garten. Er beschattet Haus und Garten komplett.
Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Zu 2) Weiherhofstraße 18
1 Kiefer
Die Kiefer beschattet Haus und Garten ganz erheblich. Es wird empfohlen, der Fällung
zuzustimmen.
Zu 3) Wittelsbacher Straße 86
1 Buche
Die Buche steht unweit des Hauses unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Der Baum beschattet
zwei Häuser komplett. Im Keller des Antragstellers sind Risse sichtbar. Es wird empfohlen, der
Fällung zuzustimmen.
Seite - 2 –
Drucksache 88/2015
Die Fällgenehmigungen zu den Punkten 4 - 5 und die Ablehnungen zu den Punkten 6 - 7
wurden vom Stadtservicebetrieb erteilt und werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
Punkt 4) Buschgasse 59
Punkt 5) Auguste-Viktoria-Straße 71
Punkt 6) Kaiserstraße 12
Punkt 7) Wittelsbacher Straße 134-140
1 Blutpflaume
1 Buche
1 Kastanie (Ablehnung)
1 Hainbuche (Ablehnung)
Zu 4) Buschgasse 59
1 Blutpflaume (zur Kenntnis)
Der Baum weist einen Pilzbefall im Stamm auf, es besteht Bruchgefahr. Die Fällgenehmigung
wurde erteilt.
Zu 5) Auguste-Viktoria-Straße 71
1 Buche (zur Kenntnis)
Die Buche ist nahezu abgestorben. Die Fällgenehmigung wurde erteilt.
Zu 6) Kaiserstraße 12
1 Kastanie (Ablehnung - zur
Kenntnis)
Beantragt wurde die Fällung der Kastanie, weil sie mit der Kastanienminiermotte befallen und die
Standsicherheit nicht mehr gegeben sei. Bei der Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass eine
Morschung im Stamm vorhanden ist und sich einige wenige Faulstellen und eine geringe Menge
Totholz im Baum befindet. Es wurde vom Stadtservicebetrieb empfohlen, das Totholz entfernen zu
lassen, dabei kann im Rahmen einer Kronenpflege auch ein Schnitt im Feinastbereich erfolgen.
Ein Statikproblem ergibt sich aus der Morschung im Stamm nicht. Der Befall der
Kastanienminiermotte wird durch konsequentes Entfernen des Herbstlaubes (kein
Überwinterungsort für die Motten) reduziert. Die Möglichkeit der Stellungnahme wurde von der
Antragstellerin nicht wahrgenommen. Die Fällung wurde abgelehnt.
Zu 7) Wittelsbacher Straße 134-140
1 Hainbuche (Ablehnung - zur
Kenntnis)
Die Buche wurde zur Fällung beantragt, weil die Krone das Haus beschatten würde. Beim
Ortstermin wurde festgestellt, dass der Baum rund 3,50m vom Haus entfernt steht. Eine
Beschattung der Wohnungen konnte nicht festgestellt werden. Es wurde empfohlen, einzelne, an
das Gebäude ragende Äste einzukürzen. Die Möglichkeit der Stellungnahme wurde von dem
Antragsteller nicht wahrgenommen. Die Fällung wurde abgelehnt.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
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