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Vorlage (Anträge auf Baumfällungen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
17.03.15, 18:28
Aktualisiert
17.03.15, 18:28
Vorlage (Anträge auf Baumfällungen) Vorlage (Anträge auf Baumfällungen)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Ohlmeyer, Frank 613810 09.03.2015 88/2015 (117/90 alt) Betreff Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 - 3 zu. 2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu den Punkten 4 und 5 und die abgelehnte Fällungen zu den Punkten 6 und 7 zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Bäume zu den Punkten 1 - 7 wurden vom Stadtservicebetrieb der Stadtwerke Brühl GmbH begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 1 - 3 zuzustimmen. Die vorab durchgeführten Fällungen zu den Punkten 4 und 5 und die Ablehnung zu den Punkten 6 und 7 werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Die folgenden Anträge zu den Punkten 1 - 3 werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt: Punkt 1) Kierberger Straße 18 Punkt 2) Weiherhofstraße 18 Punkt 3) Wittelsbacher Straße 86 1 Walnussbaum 1 Kiefer 1 Buche Zu 1) Kierberger Straße 18 1 Wallnussbaum Der Walnussbaum befindet sich in einem kleinen Garten. Er beschattet Haus und Garten komplett. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 2) Weiherhofstraße 18 1 Kiefer Die Kiefer beschattet Haus und Garten ganz erheblich. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 3) Wittelsbacher Straße 86 1 Buche Die Buche steht unweit des Hauses unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Der Baum beschattet zwei Häuser komplett. Im Keller des Antragstellers sind Risse sichtbar. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Seite - 2 – Drucksache 88/2015 Die Fällgenehmigungen zu den Punkten 4 - 5 und die Ablehnungen zu den Punkten 6 - 7 wurden vom Stadtservicebetrieb erteilt und werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Punkt 4) Buschgasse 59 Punkt 5) Auguste-Viktoria-Straße 71 Punkt 6) Kaiserstraße 12 Punkt 7) Wittelsbacher Straße 134-140 1 Blutpflaume 1 Buche 1 Kastanie (Ablehnung) 1 Hainbuche (Ablehnung) Zu 4) Buschgasse 59 1 Blutpflaume (zur Kenntnis) Der Baum weist einen Pilzbefall im Stamm auf, es besteht Bruchgefahr. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Zu 5) Auguste-Viktoria-Straße 71 1 Buche (zur Kenntnis) Die Buche ist nahezu abgestorben. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Zu 6) Kaiserstraße 12 1 Kastanie (Ablehnung - zur Kenntnis) Beantragt wurde die Fällung der Kastanie, weil sie mit der Kastanienminiermotte befallen und die Standsicherheit nicht mehr gegeben sei. Bei der Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass eine Morschung im Stamm vorhanden ist und sich einige wenige Faulstellen und eine geringe Menge Totholz im Baum befindet. Es wurde vom Stadtservicebetrieb empfohlen, das Totholz entfernen zu lassen, dabei kann im Rahmen einer Kronenpflege auch ein Schnitt im Feinastbereich erfolgen. Ein Statikproblem ergibt sich aus der Morschung im Stamm nicht. Der Befall der Kastanienminiermotte wird durch konsequentes Entfernen des Herbstlaubes (kein Überwinterungsort für die Motten) reduziert. Die Möglichkeit der Stellungnahme wurde von der Antragstellerin nicht wahrgenommen. Die Fällung wurde abgelehnt. Zu 7) Wittelsbacher Straße 134-140 1 Hainbuche (Ablehnung - zur Kenntnis) Die Buche wurde zur Fällung beantragt, weil die Krone das Haus beschatten würde. Beim Ortstermin wurde festgestellt, dass der Baum rund 3,50m vom Haus entfernt steht. Eine Beschattung der Wohnungen konnte nicht festgestellt werden. Es wurde empfohlen, einzelne, an das Gebäude ragende Äste einzukürzen. Die Möglichkeit der Stellungnahme wurde von dem Antragsteller nicht wahrgenommen. Die Fällung wurde abgelehnt. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14