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Vorlage (Bebauungsplan 01.16 Teilbereich I 'Bonnstraße 166 - 188' - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
27.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
Vorlage (Bebauungsplan 01.16 Teilbereich I 'Bonnstraße 166 - 188'
- Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 01.16 Teilbereich I 'Bonnstraße 166 - 188'
- Satzungsbeschluss -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/1 Over, Karl Heinz Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61 26-10 0116TBIÄ2 16.03.2015 116/2015 Betreff Bebauungsplan 01.16 Teilbereich I 'Bonnstraße 166 - 188', 2. Vereinfachte Änderung - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: 1. Abwägungsbeschluss Der Rat der Stadt Brühl beschließt unter Abwägungen der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der eingeschränkten Betroffenenbeteiligung zum Bebauungsplan 01.16 "Bonnstraße 166-188", 2.vereinfachte Änderung Abwägungsvorschlag aud der eingeschränkten Betroffenenbeteiligung Bürger/Bürgerinnen Abwägung der Stellungnahme lfd.Nr. 01.01 Wird nicht berücksichtigt. 02.01 Wird nicht berücksichtigt. 02.02 Wird nicht berücksichtigt. (Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens) 02.03 Wird nicht berücksichtigt. 02.04 Wird nicht berücksichtigt. (Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens) 2. Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß §10 Baugesetzbuch(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), den Bebauungsplan 01.16 Teil I "Bonnstraße 166 - 188" 2. vereinfachte Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Drucksache 116/2015 Seite - 2 – Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2. und betrifft den westlichen Teil des Flurstücks 496 mit einer Größe von 307 m² bei einer Ost- West- Ausdehnung von 17,00 m. Der Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Zu I Zur Beteiligung wurden 4 Betroffene angeschrieben. Es wurden aber nur zwei Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen betreffen Argumente, die der persönlichen Einschätzung der Einwender entsprechen und keine Auswirkung auf die Planung haben. Zu II Die Verwaltung empfiehlt den vorgelegten Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Rechtsplan (3) BP Legende (4) BP Begründung (5) Abwägungsvorschlag (6) Textliche Festsetzungen