Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
27.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61/1
Over, Karl Heinz
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61 26-10 0116TBIÄ2 16.03.2015
116/2015
Betreff
Bebauungsplan 01.16 Teilbereich I 'Bonnstraße 166 - 188', 2. Vereinfachte Änderung
- Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
1. Abwägungsbeschluss
Der Rat der Stadt Brühl beschließt unter Abwägungen der öffentlichen und privaten
Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende
Anregungen aus der eingeschränkten Betroffenenbeteiligung zum Bebauungsplan 01.16
"Bonnstraße 166-188", 2.vereinfachte Änderung
Abwägungsvorschlag aud der eingeschränkten Betroffenenbeteiligung
Bürger/Bürgerinnen
Abwägung der Stellungnahme
lfd.Nr.
01.01
Wird nicht berücksichtigt.
02.01
Wird nicht berücksichtigt.
02.02
Wird nicht berücksichtigt. (Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens)
02.03
Wird nicht berücksichtigt.
02.04
Wird nicht berücksichtigt. (Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens)
2. Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß §10 Baugesetzbuch(BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), den Bebauungsplan 01.16 Teil I
"Bonnstraße 166 - 188" 2. vereinfachte Änderung einschließlich der Textlichen
Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Drucksache 116/2015
Seite - 2 –
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2. und betrifft den westlichen Teil des
Flurstücks 496 mit einer Größe von 307 m² bei einer Ost- West- Ausdehnung von 17,00 m.
Der Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Zu I
Zur Beteiligung wurden 4 Betroffene angeschrieben. Es wurden aber nur zwei
Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen betreffen Argumente, die der
persönlichen Einschätzung der Einwender entsprechen und keine Auswirkung auf die
Planung haben.
Zu II
Die Verwaltung empfiehlt den vorgelegten Bebauungsplanentwurf als Satzung zu
beschließen.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Rechtsplan
(3) BP Legende
(4) BP Begründung
(5) Abwägungsvorschlag
(6) Textliche Festsetzungen