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Vorlage (Abwägungsvorschlag)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
13 kB
Datum
27.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
Vorlage (Abwägungsvorschlag) Vorlage (Abwägungsvorschlag)

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Inhalt der Datei

BP 01.16 / Teilbereich I_2.vereinfachte Änderung 23.03.2015 - Seite 1 (2) - Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der eingegangenen Anregungen aus der beschränkten Betroffenenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Beschränkte Betroffenenbeteiligung (20.02. - 06.03.2015) - Stellungnahmen der betroffenen Bürger Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein 01.01 03.03.2015 01 Es ergibt sich eine eingeschränkte Gartennutzung durch das Baufenster und durch den geplanten Standort des Carports und Zufahrt. Zur Abhilfe kann das Baufenster um 6,0 m in östliche Richtung verschoben werden. nein 02.01 03.03.2015 02 Die Änderung, soll sie kommen, geht voll zu meinen, aber auch zu Lasten von einigen meiner neuen Nachbarn. nein 02.02 Wenn das damals im Bebauungsplan vorgesehen worden wäre, hätte ich schon damals Einspruch erhoben. nein 02.03 (Bebauung des hinteren Grundstücksteils mit landwirtschaftlichen Gebäuden) Bei Aufgabe der Landwirtschaft fällt das ganze somit flach und darf bei Abriss so nicht mehr bebaut werden. nein Wird nicht berücksichtigt Die Erschließung von der Lennèstraße bedingt, dass das neue Baufenster und der Südgarten der Einwenderin nebeneinander liegen. Hier kann nicht von einer Einschränkung gesprochen werden, da dies keine rechtliche relevante Beeinträchtigung darstellt und auch städtebaulich betrachtet eine übliche Bebauung innerhalb des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches darstellt Wird nicht berücksichtigt Konkrete Belastungen werden nicht vorgetragen. Die geplante Bebauung an sich stellt keine unübliche und rücksichtslose städtebauliche Situation dar. Nachbarschützende Belange werden im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren unter Anwendung der Landesbauordnung geregelt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens Das Verfahren dient dem Zweck, Anregungen zu dem mit der 2.Änderung geplanten Regelungsinhalt vorzutragen. Wird nicht berücksichtigt Durch die 2.Änderung des Bebauungsplanes 01.16 I soll für den hinteren Teil des Grundstückes Bonnstraße 182 an der Lennéstraße ein weiteres Baufenster zur Ergänzung der Wohnbebauung geschaffen werden. Dies entspricht dem allgemeinen Ziel der Innenverdichtung und fügt sich harmonisch in das Stadtbild, Straßenbild ein. FNPrelevant BP 01.16 / Teilbereich I_2.vereinfachte Änderung Lfd. Nr. 02.04 Eingangsdatum / Datum Anschr. Bürger Stellungnahme Bürger Ich gehe im Übrigen davon aus, dass ein großer Teil davon …(Bebauung des hinteren Grundstücksteils)… damals ohne Baugenehmigung erstellt wurde. 23.03.2015 - Seite 2 (2) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens, da dieser Bebauungsplan die Neubebauung des hinteren Eckgrundstückes plant und der Bestandsgebäde vorbereitet. Der bau(planungs)rechtliche Status ist für das Bebauungsplan verfahren nicht relevant FNPrelevant