Daten
Kommune
Brühl
Größe
13 kB
Datum
27.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
Stichworte
Inhalt der Datei
BP 01.16 / Teilbereich I_2.vereinfachte Änderung
23.03.2015
- Seite 1 (2) -
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der eingegangenen Anregungen aus der beschränkten Betroffenenbeteiligung
gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Beschränkte Betroffenenbeteiligung (20.02. - 06.03.2015)
- Stellungnahmen der betroffenen Bürger
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
01.01
03.03.2015 01
Es ergibt sich eine eingeschränkte Gartennutzung durch das Baufenster und
durch den geplanten Standort des Carports und Zufahrt. Zur Abhilfe kann das
Baufenster um 6,0 m in östliche Richtung
verschoben werden.
nein
02.01
03.03.2015 02
Die Änderung, soll sie kommen, geht voll
zu meinen, aber auch zu Lasten von einigen meiner neuen Nachbarn.
nein
02.02
Wenn das damals im Bebauungsplan
vorgesehen worden wäre, hätte ich schon
damals Einspruch erhoben.
nein
02.03
(Bebauung des hinteren Grundstücksteils
mit landwirtschaftlichen Gebäuden) Bei
Aufgabe der Landwirtschaft fällt das ganze somit flach und darf bei Abriss so nicht
mehr bebaut werden.
nein
Wird nicht berücksichtigt
Die Erschließung von der Lennèstraße bedingt, dass
das neue Baufenster und der Südgarten der
Einwenderin nebeneinander liegen. Hier kann nicht von
einer Einschränkung gesprochen werden, da dies keine
rechtliche relevante Beeinträchtigung darstellt und auch
städtebaulich betrachtet eine übliche Bebauung innerhalb des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches darstellt
Wird nicht berücksichtigt
Konkrete Belastungen werden nicht vorgetragen. Die
geplante Bebauung an sich stellt keine unübliche und
rücksichtslose städtebauliche Situation dar. Nachbarschützende Belange werden im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren unter Anwendung der Landesbauordnung geregelt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens
Das Verfahren dient dem Zweck, Anregungen zu dem
mit der 2.Änderung geplanten Regelungsinhalt vorzutragen.
Wird nicht berücksichtigt
Durch die 2.Änderung des Bebauungsplanes 01.16 I
soll für den hinteren Teil des Grundstückes Bonnstraße
182 an der Lennéstraße ein weiteres Baufenster zur
Ergänzung der Wohnbebauung geschaffen werden.
Dies entspricht dem allgemeinen Ziel der Innenverdichtung und fügt sich harmonisch in das Stadtbild, Straßenbild ein.
FNPrelevant
BP 01.16 / Teilbereich I_2.vereinfachte Änderung
Lfd. Nr.
02.04
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
Bürger
Stellungnahme Bürger
Ich gehe im Übrigen davon aus, dass ein
großer Teil davon …(Bebauung des hinteren Grundstücksteils)… damals ohne
Baugenehmigung erstellt wurde.
23.03.2015
- Seite 2 (2) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens,
da dieser Bebauungsplan die Neubebauung des hinteren Eckgrundstückes plant und der Bestandsgebäde
vorbereitet. Der bau(planungs)rechtliche Status ist für
das Bebauungsplan verfahren nicht relevant
FNPrelevant