Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser, Karsten
61 26-10 0813
16.03.2015
114/2015
Betreff
Bebauungsplan 08.13 'Westlich Römerstraße / nördlich Rodderweg'
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
-
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs
1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), die Aufstellung des
Bebauungsplanes 08.13 'Westlich Römerstraße / nördlich Rodderweg'.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 4, und ist folgendermaßen
abgegrenzt:
Nördlich
entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1242, 1153, 1402,
östlich
entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 1402, 1153, 1136, 1137,
südlich
entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 1137, 1138, 1139, 1140, 1242,
westlich
entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 1242.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Innerhalb des Geltungsbereiches gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 13 'L 183,
Rodderweg, Zum Donnerbach, Liblarer Straße' mit Rechtskraft seit 27.12.1973.
Dieser setzt dort Kerngebiet mit 4-, 5- und 6-geschossiger geschlossener Bauweise fest.
Diese Festsetzungen sind vor dem historischen Hintergrund zu sehen, dass seinerzeit mit der annähernd zeitgleichen Bebauung des Balthasar-Neumann-Platzes - von einer
erheblich stärkeren wirtschaftlichen Innenstadtentwicklung ausgegangen wurde. In der
Begründung zu diesem Bebauungsplan wird ausgeführt, dass insbesondere im "…
zentrumsnahen Bereich die Bebauung verdichtet werden soll", obwohl bereits zu diesem
Zeitpunkt die überwiegend zweigeschossige Bebauung an Römerstraße und Rodderweg
Drucksache 114/2015
Seite - 2 –
existiert hat. Die sich jeweils anschließende Bebauung ist ebenfalls lediglich
zweigeschossig. Dies entspricht auch dem dort gegebenen Planungsrecht.
Bauanträge neueren Datums zeigen, dass sich mittlerweile ein Renovierungs- und
Sanierungsbedarf an den Häusern im Plangebiet ergibt.
Gleichwohl stellt sich die Bebauung heute mit seiner zweigeschossigen Bebauung
homogen dar und die vorhandenen Nutzungen (überwiegend Wohnen, ergänzt durch
Gaststätten, Frisör etc.) entsprechen de facto eher einem Wohngebiet als dem seinerzeit
avisierten Kerngebiet.
Um städtebauliche Ausreisser von 4- und mehrgeschossigen Gebäuden zu vermeiden und
um auch hinsichtlich der Art der baulichen Nutzungen unbefriedigende Entwicklungen zu
vermeiden, soll mit diesem Bebauungsplanverfahren, die Eigenart der heutigen Bebauung
aufgenommen und langfristig gesichert werden. Als Ziel steht damit die Sicherung der
heutigen städtebaulichen Situation im Vordergrund.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan BP 08.13