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Vorlage (Bebauungsplan 08.13 'Westlich Römerstraße / nördlich Rodderweg' - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser, Karsten 61 26-10 0813 16.03.2015 114/2015 Betreff Bebauungsplan 08.13 'Westlich Römerstraße / nördlich Rodderweg' - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA - Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes 08.13 'Westlich Römerstraße / nördlich Rodderweg'. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 4, und ist folgendermaßen abgegrenzt: Nördlich entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1242, 1153, 1402, östlich entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 1402, 1153, 1136, 1137, südlich entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 1137, 1138, 1139, 1140, 1242, westlich entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 1242. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Innerhalb des Geltungsbereiches gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 13 'L 183, Rodderweg, Zum Donnerbach, Liblarer Straße' mit Rechtskraft seit 27.12.1973. Dieser setzt dort Kerngebiet mit 4-, 5- und 6-geschossiger geschlossener Bauweise fest. Diese Festsetzungen sind vor dem historischen Hintergrund zu sehen, dass seinerzeit mit der annähernd zeitgleichen Bebauung des Balthasar-Neumann-Platzes - von einer erheblich stärkeren wirtschaftlichen Innenstadtentwicklung ausgegangen wurde. In der Begründung zu diesem Bebauungsplan wird ausgeführt, dass insbesondere im "… zentrumsnahen Bereich die Bebauung verdichtet werden soll", obwohl bereits zu diesem Zeitpunkt die überwiegend zweigeschossige Bebauung an Römerstraße und Rodderweg Drucksache 114/2015 Seite - 2 – existiert hat. Die sich jeweils anschließende Bebauung ist ebenfalls lediglich zweigeschossig. Dies entspricht auch dem dort gegebenen Planungsrecht. Bauanträge neueren Datums zeigen, dass sich mittlerweile ein Renovierungs- und Sanierungsbedarf an den Häusern im Plangebiet ergibt. Gleichwohl stellt sich die Bebauung heute mit seiner zweigeschossigen Bebauung homogen dar und die vorhandenen Nutzungen (überwiegend Wohnen, ergänzt durch Gaststätten, Frisör etc.) entsprechen de facto eher einem Wohngebiet als dem seinerzeit avisierten Kerngebiet. Um städtebauliche Ausreisser von 4- und mehrgeschossigen Gebäuden zu vermeiden und um auch hinsichtlich der Art der baulichen Nutzungen unbefriedigende Entwicklungen zu vermeiden, soll mit diesem Bebauungsplanverfahren, die Eigenart der heutigen Bebauung aufgenommen und langfristig gesichert werden. Als Ziel steht damit die Sicherung der heutigen städtebaulichen Situation im Vordergrund. Anlage(n): (1) Übersichtsplan BP 08.13