Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
27.04.2015
Erstellt
14.04.15, 18:28
Aktualisiert
14.04.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger, Georg
204311
19.12.2014
469/2014
Betreff
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Brühl GmbH für das Jahr 2015
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgenden Beschluss
herbeizuführen:
Die Gesellschafterversammlung beschließt den Gesellschaftsvertrag in der
beigefügten Fassung.
Erläuterungen:
Nachdem 2013 der Gesellschaftsvertrag der Gebausie nach Prüfung durch die KPMG Law
vom Rat der Stadt Brühl angepasst wurde, beauftragte die Geschäftsführung der
Stadtwerke Brühl die KPMG auch den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Brühl GmbH
zu aktualisieren. Hierbei sind die aktuelle Rechtslage und die Anforderungen an einen
effizienten Geschäftsbetrieb in der Energieversorgungsbranche in die Satzung
eingeflossen.
Der beigefügte Entwurf wurde seitens der Geschäftsleitung gemeinsam mit KPMG
abgestimmt.
Seitens der Verwaltung wurde in § 8 Ziffer 9 ein Passus mit aufgenommen, in dem die
Unterrichtung des Rates der Stadt Brühl geregelt wird.
Als Anlage sind der neue und der alte Vertrag beigefügt. Die Änderungen sind im neuen
Vertrag gekennzeichnet.
Nachdem der Aufsichtsrat der Stadtwerke Brühl GmbH in seiner Sitzung am 16.12.2014
den Beschluss durch die Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen hat, wird die
beabsichtigte Neufassung der Satzung, nach Beauftragung des Gesellschaftervertreters
durch den Stadtrat, unverzüglich der Kommunalaufsicht schriftlich angezeigt. Die Anzeige
Drucksache 469/2014
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hat spätestens sechs Wochen vor Vollzugsbeginn zu erfolgen. Nach – notariell zu
beurkundendem – Beschluss der Gesellschafterversammlung und Anmeldung zum
Handelsregister tritt die Neufassung der Satzung mit Eintragung im Handelsregister in
Kraft.
Anlage(n):
(1) Gesellschaftervertrag -alte Version(2) Gesellschaftervertrag -neue Version-