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Vorlage (Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Brühl GmbH für das Jahr 2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
27.04.2015
Erstellt
14.04.15, 18:28
Aktualisiert
14.04.15, 18:28
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger, Georg 204311 19.12.2014 469/2014 Betreff Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Brühl GmbH für das Jahr 2015 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgenden Beschluss herbeizuführen: Die Gesellschafterversammlung beschließt den Gesellschaftsvertrag in der beigefügten Fassung. Erläuterungen: Nachdem 2013 der Gesellschaftsvertrag der Gebausie nach Prüfung durch die KPMG Law vom Rat der Stadt Brühl angepasst wurde, beauftragte die Geschäftsführung der Stadtwerke Brühl die KPMG auch den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Brühl GmbH zu aktualisieren. Hierbei sind die aktuelle Rechtslage und die Anforderungen an einen effizienten Geschäftsbetrieb in der Energieversorgungsbranche in die Satzung eingeflossen. Der beigefügte Entwurf wurde seitens der Geschäftsleitung gemeinsam mit KPMG abgestimmt. Seitens der Verwaltung wurde in § 8 Ziffer 9 ein Passus mit aufgenommen, in dem die Unterrichtung des Rates der Stadt Brühl geregelt wird. Als Anlage sind der neue und der alte Vertrag beigefügt. Die Änderungen sind im neuen Vertrag gekennzeichnet. Nachdem der Aufsichtsrat der Stadtwerke Brühl GmbH in seiner Sitzung am 16.12.2014 den Beschluss durch die Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen hat, wird die beabsichtigte Neufassung der Satzung, nach Beauftragung des Gesellschaftervertreters durch den Stadtrat, unverzüglich der Kommunalaufsicht schriftlich angezeigt. Die Anzeige Drucksache 469/2014 Seite - 2 – hat spätestens sechs Wochen vor Vollzugsbeginn zu erfolgen. Nach – notariell zu beurkundendem – Beschluss der Gesellschafterversammlung und Anmeldung zum Handelsregister tritt die Neufassung der Satzung mit Eintragung im Handelsregister in Kraft. Anlage(n): (1) Gesellschaftervertrag -alte Version(2) Gesellschaftervertrag -neue Version-