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Antrag/Anfrage (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 16.04.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
155 kB
Datum
27.04.2015
Erstellt
21.04.15, 18:28
Aktualisiert
21.04.15, 18:28
Antrag/Anfrage (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 16.04.2015) Antrag/Anfrage (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 16.04.2015) Antrag/Anfrage (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 16.04.2015)

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Inhalt der Datei

CDU Fraktion im Rat der Stadt Brühl CDU-Fraktion  50319 Brühl Herrn Bgm. Dieter Freytag Uhlstr. 3 50321 Brühl Fraktion im Rat der Stadt Brühl 16.04.2015 Rathaus A Uhlstr. 3 50321 Brühl CDU Tel/AB/Fax 02232-792080 cdu-fraktion@bruehl.de Grüne Tel 02232-792150 Fax 02232-792110 gruene@brühl.de Konsolidierung Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der Fraktionen von CDU und Grünen bitten wir, in Ergänzung der SPD-Anträge vom 23.03.2015 nachfolgenden Antrag zur Diskussion und im Rat am 27.04.2015 zur Abstimmung zu stellen: Ziele der Konsolidierung: 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, im Haushalt für das Jahr 2016 eine Reduzierung der Kosten um durchschnittlich 1% gegenüber dem Haushalt 2015 aufzuzeigen. Davon nicht betroffen sind investive Ausgaben. Wird das Ziel von ca. 1% in einzelnen TEP nicht erreicht, sind Kompensationen in anderen TEP zu erreichen. 2. Der Rat setzt dem Bürgermeister das Ziel, bis zum Haushalt 2018 Einsparungen in Höhe von mindestens 2% aufzuzeigen. Hierbei ist als Basis der Haushalt von 2015 anzusetzen. Verschiebungen von Kostenblöcken zwischen den Teilergebnisplänen sind nicht als Einsparungen zu werten. 3. Die hierfür notwenigen Maßnahmen sind in einem geeigneten Verfahren (s.u.) zu erarbeiten und in einem Haushaltssanierungsplan festzuhalten. 4. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Personalkosten (höchstens) auf dem Stand von 2015 zu halten. Sofern die Zielerreichung durch tarifvertragliche und besoldungsrechtliche Steigerungen oder durch neue gesetzliche Vorgaben gefährdet erscheint, erarbeitet der Bürgermeister entgegen wirkende Personalmaßnahmen, die vor deren Umsetzung dem Hauptausschuss detailliert zur Kenntnis zu geben sind. Solche Maßnahmen können beispielsweise Wartezeiten bei Beförderungen oder Wiederbesetzungssperren bei frei werdenden Stellen sein. 5. Die Standards von freiwilligen Leistungen und Pflichtleistungen sollen auf Basis von vergleichbaren Kennzahlen mit wirtschaftlich vergleichbaren Kommunen in NRW verglichen werden. Bei signifikanten Abweichungen zu Ungunsten Brühls mit anderen Kommunen soll in Gesprächen mit diesen Kommunen ermittelt werden, ob sich hieraus Handlungsmöglichkeiten für Brühl ergeben. 6. Durch die Konsolidierung dürfen die Konzerngesellschaften der Stadt nicht in der sachgerechten Ausführung ihrer Aufgaben beeinträchtigt werden _____________________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________ CDU Fraktion im Rat der Stadt Brühl Fraktion im Rat der Stadt Brühl Verfahren: 7. Der Bürgermeister wird aufgefordert, zum Einstieg in das Verfahren eine Haushaltsanalyse vorzunehmen, das heißt, den Ist-Stand inkl. bestehender Sparbemühungen darzustellen. 8. Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, einen Verfahrensvorschlag mit festgesetztem zeitlichem Rahmen und Terminplan zu entwickeln sowie bei der Konsolidierung des Haushaltes sowohl die Fraktionen des Stadtrates, die Gleichstellungsbeauftragte und den Personalrat einzubeziehen. Zudem wird aufgezeigt, an welchen Stellen der Beratungsprozess durch externen Sachverstand (z.B. s.o. Ziffer 5) qualitativ verbessert werden kann. 9. In den jeweiligen Jahresabschlüssen ist die Erreichung von Zielen und Teilzielen zu dokumentieren, die Wirksamkeit von vereinbarten Maßnahmen ist zu erläutern und Abweichungen von den Zielen sind zu begründen. Unterjährig wird der HA auf Basis von Quartalszahlen über die Erreichbarkeit von Zielen und Teilzielen unterrichtet. Abzusehende Abweichungen sind zu begründen. 10. In den Verwaltungsvorlagen zur Entscheidung über durchzuführende Maßnahmen ist jeweils darzustellen, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf die Haushaltspositionen haben und welche Auswirkungen sich ggf. für die Bürgerinnen und Bürger ergeben. Erläuterung: Der bisherige Beratungsprozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts im Rahmen der Sitzungen des Hauptausschusses zeigt, dass eine kurzfristige Konsolidierung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres wahrscheinlich nicht zu signifikanten Einsparungen führen kann. Eine nachhaltige Konsolidierung kann und muss in einem mittelfristig angelegten Prozess erreicht werden, in den sowohl Verwaltung, Politik und Bürgerschaft eingebunden sind. Hierfür ist das Festsetzen eines Konsolidierungsziels und eines effektiven Verfahrens unerlässlich. Beispielhaft für solche Prozesse sind bestehende Leitfäden und erprobte Verfahrensvorschläge (vgl. entsprechende Vorschläge der Bezirksregierungen z.B. Bezirksregierung Arnsberg „Neue Wege in schwierigen Zeiten“ oder anderer Kommunen z.B. Stadt Bonn). Es ist dabei selbstverständlich, dass die notwendigen Entscheidungen in den dafür zuständigen Gremien des Rates getroffen werden müssen. Die Erfahrungen in anderen Kommunen zeigen allerdings, dass die Effektivität des Verfahrens durch eine Vorabberatung im vertraulichen Rahmen deutlich erhöht werden kann (vgl. „Es hat sich bewährt, über die Inhalte der Diskussionen sowie über den inhaltlichen Sachstand der Beratungen Vertraulichkeit zu vereinbaren und dies auch strikt einzuhalten. […] Nach Erstellung des Berichtsentwurfes erfolgt eine Beratung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Rat der Kommune.“ (vgl. http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/kom_beratungskonzept/index.php). Bei der Erarbeitung und Begründung des Verfahrensvorschlags des Bürgermeisters sollen diese (und weitere) Erfahrungen berücksichtigt werden. Der Verfahrensvorschlag soll neben der von anderen Ratsfraktionen vorgeschlagenen Möglichkeit zur Teilnahme der Öffentlichkeit als passive Zuhörer und Zuhörerinnen weitere Beteiligungsmöglichkeiten wie beispielweise eine Beteiligung bei der Ideenfindung im Konsolidierungsprozess oder Bürgerforen einräumen. Die Verantwortung für den städtischen Haushalt liegt bei Bürgermeister und Verwaltung, da nur dort die internen Kenntnisse über Prozesse und Potenziale in den Fachbereichen vorhanden sind. Die Einbeziehung von externer Unterstützung bei der Ermittlung von Potenzialen darf daher nicht die Kostensituation im negativen Sinn beeinflussen. Einnahmeverbesserungen z.B. durch Verkauf von Immobilien sind nach Möglichkeit immer dann durchzuführen, wenn die Stadt keine sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Verwendungsmöglichkeit mehr für die Immobilie nachweisen kann. Die Auswirkungen von Verkauf im Vergleich zum Nichtverkauf sind dem Rat dezidiert zur Entscheidung vorzulegen. _____________________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________ CDU Fraktion im Rat der Stadt Brühl Fraktion im Rat der Stadt Brühl Entscheidend für die Beurteilung darüber, dass die Maßnahmen erfolgreich sind, kann immer nur der jeweilige Jahresabschluss geben. Daher ist auf die Beratung und Diskussion über die Jahresabschlüsse erheblich mehr Wert zu legen. Mit freundlichen Grüßen (H.T. Klug) Fraktionsvorsitzender CDU (M. vom Hagen) Fraktionsvorsitzender Grüne _____________________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________