Daten
Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:39
Aktualisiert
09.09.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
326/2013
Erstellt am:
22.08.2013
Aktenzeichen:
III/210
Verfasser/in:
Herr Thomas Klein
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
17.09.2013
Betreff
Sachstand zur Umstellung auf SEPA (Single Euro Payments Area)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bürgerverein
Mit Schreiben vom 07.08.2013 fragt die Fraktion des Bürgervereins an, auf welchem aktuellen Sachstand sich die Umstellungsarbeiten auf den SEPA-Standard im innereuropäischen Zahlungsverkehr bei der Stadtverwaltung Pulheim befinden.
Nach Auskunft der Kommunalen-Daten-Verarbeitungszentrale Rhein-Ruhr (KDVZ) ist die hier eingesetzte Finanzsoftware „nsk“ der Firma Infoma sowie das zum Online Banking genutzte Verfahren „S-Firm“ der Kreissparkasse Köln
SEPA-fähig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissparkasse Köln befinden sich hinsichtlich der SEPAEinführung in ständigem Kontakt zur KDVZ und der Abteilung Zahlungsabwicklung der Stadt Pulheim.
Die geplante (programmtechnische) Umstellung des städtischen Zahlungsverkehrs auf den SEPA-Standard wird für den
15.11.2013 angestrebt.
Die grundlegenden Umstellungsarbeiten beziehen sich auf die Umwandlung der Kontonummern und Bankleitzahlen in
IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code). Diese Umwandlung wird von der hier eingesetzten Finanzsoftware „nsk“ automatisiert übernommen.
Das jetzige Lastschriftverfahren wird bei den Abgabenpflichtigen im Rahmen der SEPA-Einführung durch die neue
SEPA-Basis-Lastschrift abgelöst. Abgabenpflichtige, für die aktuell bereits eine Einzugsermächtigung besteht, werden
über die Umwandlung auf die SEPA- Lastschrift informiert. Diese Information soll für die betroffenen Abgabenpflichtigen
im jeweiligen Jahresabgabenbescheid 2014 (Versand voraussichtlich Mitte/Ende Januar 2014) enthalten sein. Für die
betroffenen Abgabenpflichtigen der Stadt Pulheim besteht somit kein Handlungsbedarf. Für künftig zu erteilende Lastschriftmandate werden die auszufüllenden Formulare entsprechend angepasst.
Die Stadt Pulheim befindet sich hinsichtlich der SEPA-Einführung somit im Zeitplan, sodass die gesetzliche Frist
(01.02.2014) nach derzeitigem Sachstand eingehalten wird.