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Vorlage (Bebauungsplan 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße' - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
16.04.2015
Erstellt
09.04.15, 07:34
Aktualisiert
09.04.15, 07:34
Vorlage (Bebauungsplan 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße' - Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße' - Aufstellungsbeschluss -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Fink, Sabine 61 26-10 03.03 17.03.2015 120/2015 Betreff Bebauungsplan 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße' - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes 03.03 'Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße' Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 20 und wird wie folgt begrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 330, 378, 410 und 433 von den ostwärtigen Grenzen der Flurstücke 433, 410, 378, 94, 96, 380, 98 und 512 (Kölnstraße 67 bis 81, von der Heinrich-Esser-Straße bis zum Schulgrundstück der Pestalozzi-Schule) von den südlichen Grenzen der Flurstücke 512, 509, 508, 61 und 62 (Heinrich-Esser-Straße 14, 16, von der Kölnstraße bis einschließlich des westlich gelegenen Parkplatzes an der Heinrich-Esser-Straße) von den westlichen Grenzen der Flurstücke 62, 383, 382 und 330. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: In der letzten Sitzung am 26.01.2015 wurde dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine neue Konzeption zur Entwicklung des Planbereiches vorgestellt und der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit der Weiterführung des Verfahrens. Die in der Vergangenheit entwickelten Planungskonzepte sahen unter anderem großmaßstäbliche Einzelhandelsflächen in Kombination mit einer Parkierungsanlage vor. Drucksache 120/2015 Seite - 2 – Von diesen Konzepten soll nunmehr abgewichen werden und eine für die angrenzende Wohnbebauung verträglichere Nutzung etabliert werden. Dabei folgt die Konzeption dem steigenden Bedarf an innenstadtnahen Wohnkonzepten insbesondere für ältere Mitbürger. Als erster Schritt ist eine Aktivierung des Innenbereiches durch die Etablierung einer seniorengerechten Wohnform gedacht. Die nächsten Bau / Planabschnitte dienen dazu, weitere Flächen zu aktivieren und das vorhandene Baurecht in der Form zu aktualisieren, dass Möglichkeiten einer Ansiedlung von Einzelhandels- und Wohnnutzungen, die der Belebung der Kölnstraße dienen, geschaffen werden können. Auf Grund der Änderung in den städtebaulichen Zielen und den seit 2006 erfolgten Änderungen im BauGB, soll der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden. Der vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 25.04.2006 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 03.03 ‘Wicke Gelände‘ ist damit überholt. Anlage(n): (1) Übersichtsplan BP 03.03