Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
23.09.16, 13:16
Aktualisiert
23.09.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20.4 / Beitragsangelegenheiten
TOP
und zentrale Vergabestelle
Sachbearbeiter/in: Markus Wagner
Drs.-Nr.: 488.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
20.09.2016
Bemerkungen
06.10.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Straßenbaubeiträge für die Erneuerung der Albertus-Magnus-Straße zwischen St.-QuirinusStraße und Einsteinstraße und der Einsteinstraße im Stadtteil Mödrath
hier: Änderung des Bauprogramms
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beschließt, das Bauprogramm vom 07.03.2013 entsprechend den Darstellungen in
dem Lageplan „Bestandsaufnahme nach Endausbau“ zu ändern.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiterin
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Wagner
Schaaf
Canzler
Amt 15
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Schilling
Begründung:
Die Kolpingstadt Kerpen hat in den Jahren 2014 und 2015 den Abschnitt der Albertus-MagnusStraße zwischen St.-Quirinus-Straße und Einsteinstraße sowie die Einsteinstraße erneuern
lassen; vgl. den Ausbaubeschluss des Ausschusses vom 07.03.2013 (Drs.-Nr. 88.13), der das
beitragsrechtlich erforderliche Bauprogramm darstellt. Die beiden Straßenteile bilden in
beitragsrechtlicher Hinsicht eine einheitliche Anlage. Die beitragsrechtliche Abrechnung ist nur
dann rechtmäßig, wenn der Ausbau dem jeweiligen Bauprogramm auch in den Details entspricht.
So hat es das Verwaltungsgericht Köln in den Klageverfahren zur Hahnenstraße festgestellt. Nur
dann entsteht bereits mit der Abnahme der Arbeiten die sachliche Beitragspflicht, die
Voraussetzung für die Versendung der Beitragsbescheide ist.
Im Rahmen der Durchführung der Ausbauarbeiten waren Abweichungen vom Bauprogramm
erforderlich geworden:
1. In dem Abschnitt der Albertus-Magnus-Straße wurde vor dem Grundstück Hausnummer 9
ein Stellplatz um ca. 1,60 m verschoben.
2. In der Einsteinstraße wurden vor dem Grundstück Hausnummer 2 das Baumbeet und der
Stellplatz um ca. 2,50 m verschoben.
3. In der Einsteinstraße wurde weiterhin vor Grundstück Hausnummer 9 die Anordnung der
Stellplätze und des Baumbeetes aufgrund der Einfahrtssituation geändert.
4. Schließlich wurde in der Einsteinstraße vor Grundstück Hausnummer 14 das Baumbeet
aufgrund der Parkfläche auf dem Anliegergrundstück auf die andere Seite umgelegt.
Diese Änderungen sind in den beigefügten Lageplan „Bestandsaufnahme nach Endausbau“ (nur
elektronisch) eingearbeitet, der Plan kann auch im Tiefbauamt eingesehen werden.
Da Änderungen des Bauprogramms nur von der Instanz beschlossen werden können, die es
aufgestellt hat, wird der Ausschuss gebeten, das Bauprogramm vom 07.03.2013 entsprechend zu
ändern. Mit dem Beschluss würde die Beitragspflicht entstehen, die Beitragsbescheide könnten
danach umgehend versendet werden.
Beschlussvorlage 488.16
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