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Beschlussvorlage (Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
171 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
02.09.13, 18:31
Aktualisiert
02.09.13, 18:31
Beschlussvorlage (Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 294/2013 Erstellt am: 27.06.2013 Aktenzeichen: II/512 Verfasser/in: Andreas Großhennrich Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Jugendhilfeausschuss X 12.09.2013 Haupt- und Finanzausschuss X 17.09.2013 Rat X 24.09.2013 Betreff Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Jugendhilfeausschuss Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 852.878 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € 2015 Inv. 197.483 + kons. 78.000 Pers PePers (Pers) Inv. 221.744 + kons. 99.000 Pers 2016 Inv. 157.651 + kons. 99.000 Pers € 2014 ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die erforderlichen investiven und konsumtiven Mittel werden für den Haushalt 2014 angemeldet. € Vorlage Nr.: 294/2013 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: 1. In den 12 städtischen Kindertageseinrichtungen wird sukzessive in den nächsten Jahren das nachfolgend beschriebene Konzept von frisch zubereiteten Mittagsmahlzeiten umgesetzt. 2. Zur Realisierung des Konzeptes werden in den 9 betroffenen Kindertageseinrichtungen grundsätzlich zunächst die Wirtschaftskräfte in der Variante ‚Mini-Job’ unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen (Neuverteilung der vorzuhaltenden täglichen Arbeitszeiten) über den Befristungszeitraum 31.12.2013 hinaus weiter beschäftigt. 3. Die KW-Vermerke an den drei Stellen der Köchinnen in den Kindertageseinrichtungen Regenbogen, Anemonenweg sowie Zwergenwald, Sinnersdorfer Str. in Pulheim und der Kindertageseinrichtung Kesselsgasse in Pulheim-Sinnersdorf werden aufgehoben. 4. Die notwendigen Investitionsmaßnahmen gemäß der Aufstellung der Verwaltung vom 10.12.2012 werden entsprechend der nachfolgenden Priorisierung in den Jahren 2014 – 2016 umgesetzt. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel jeweils für die Haushaltsplanberatungen anzumelden. Erläuterungen Auf die Vorlagen 226/2011 und 15/2013 und die ausführliche Diskussion im Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 28.02.2013 wird verwiesen. Zwischenzeitlich hat sich die AG Jugendhilfeplanung auf Grundlage des Auftrages aus dem Jugendhilfeausschuss ebenfalls mit der Thematik beschäftigt und die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Vorlage zu fertigen. Als Ziel wurde formuliert, dass ein Konzept zur Zubereitung von frisch gekochten und gesunden Mahlzeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen sukzessive umgesetzt wird. Im Vorfeld der Erstellung dieser Vorlage wurden weiterhin die städtischen Kindertageseinrichtungen gebeten, aus Sicht der Praxis des bisherigen Einsatzes der beschäftigen Wirtschaftskräfte zusammenfassende Erfahrungsberichte den Ausschüssen zur Kenntnis zu geben (siehe Anlage 1). In der ursprünglichen Fassung des Konzeptes zur Beschäftigung von Wirtschaftskräften in den städtischen Kindertageseinrichtungen (siehe Vorlage 226/2011) erfolgte die Berechnung der Stundenzuordnung der Wirtschaftskräfte auf der Grundlage der Anzahl der Gruppen in den einzelnen Kindertageseinrichtungen. Diese Regelung sollte überarbeitet werden, da sie in der Praxis zu einigen Verwerfungen geführt hat und die neue Regelung die tatsächlich in Anspruch genommenen Mahlzeiten berücksichtigen sollte. Zusammenfassend bleibt festzuhalten :  Sowohl der Einsatz der Wirtschaftskräfte als solches aber auch die jeweiligen Personen haben sich sehr bewährt.  Die Entwicklung der Zahl der Essenskinder erfolgt sehr dynamisch und durch die Zunahme der Anzahl der 35und 45-Stundenbetreuungsverträge sollte eine Anpassung der Regelung entsprechend der tatsächlichen Inan- Vorlage Nr.: 294/2013 . Seite 3 / 5 spruchnahme erfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage nach diesen zeitlichen Betreuungsumfängen und damit die Nachfrage nach Mittagessen zukünftig weiter steigen wird.  Neben der quantitativen Ausweitung wird die Komplexität der Essensversorgung weiter zunehmen, unabhängig ob Lieferung durch Caterer oder Frischkostbereitung. Gründe hierfür sind: Anforderungen steigen wegen Teilnahme jüngerer Kinder (unter drei Jahren), die andere Formen von Mahlzeiten benötigen; Zunahme von Lebensmittelallergien bzw. –unverträglichkeiten; quantitative Zunahme und voraussichtlich weitere Differenzierung von speziellen Essenskulturen (z. B. religiös bedingte Ausschlüsse bestimmter Nahrungsmittel, diverse Formen von Vegetarismus etc.)  Um das Ziel einer flächendeckenden Versorgung zukunftsorientiert zu erreichen, scheint ein prozesshaftes Vorgehen für die Zielerreichung sinnvoll. Unabhängig von dem Ziel, frisch zubereitete Mahlzeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen reichen zu können, muss sich die Verwaltung mit der Tatsache auseinandersetzen, dass viele der Küchenbereiche nicht für die heutige Anzahl von Essenzubereitungen bzw. –aufbereitungen – auch bezogen auf die reine Ausgabe – eingerichtet sind und so die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Umgang mit Lebensmitteln teilweise problematisch sind. Hier gibt es Beanstandungen der entsprechenden Aufsichtsbehörden (Landesunfallkasse, Berufsgenossenschaft, Gesundheitsamt) im Bereich der Hygiene, Kühlung und Aufbewahrung und der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der baulichen Voraussetzungen, die dringlich behoben werden müssen. Diese Maßnahmen sind insbesondere auch deswegen notwendig, um überhaupt die Voraussetzungen zu schaffen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der lebensmittelhygienischen Anforderungen, frische Lebensmittel zu verarbeiten. Die grundsätzlichen Anforderungen – orientiert an einem sogenannten Mischküchensystem – sind kurz zusammengefasst in einem Auszug aus dem Ordner „Essen und Trinken in Tageseinrichtungen für Kinder“, Hrsg.: aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Deutsche Gesellschaft für Ernährung, dargestellt (siehe Anlage 2). Der organisatorische Rahmen zur Realisierung eines Konzeptes der frisch zubereiteten Mittagsmahlzeiten bezogen auf die Pulheimer Situation kann wie folgt beschrieben werden: 1. Personelle Voraussetzungen Im Bereich der notwendigen Personalmaßnahmen schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen/Regelungen und deren sukzessive Umsetzung vor .  Der KW-Vermerk der hauswirtschaftlichen Stellen in den Kindertageseinrichtungen Regenbogen im Annemonenweg in Pulheim, Zwergenwald in der Sinnersdorfer Str. in Pulheim und der Kindertageseinrichtung Kesselsgasse in Sinnersdorf wird aufgehoben.  Die Befristung der Arbeitsverträge der zur Zeit beschäftigten Wirtschaftskräfte zum 31.12.2013 wird aufgehoben, die Arbeitsverhältnisse werden in Dauerarbeitsverhältnisse umgewandelt.  Das Personalkonzept wird schrittweise umgesetzt: die zur Zeit beschäftigten Wirtschaftskräfte sollen nach Möglichkeit weiter beschäftigt werden bzw. auch die Möglichkeit erhalten, sich weiter zu qualifizieren um ggfls. in der Lage zu sein, selber frisch gekochte Mahlzeiten zuzubereiten.  Die gruppenbezogene Berechnung der notwendigen Wirtschaftskraftstunden wird aufgehoben und ersetzt durch eine Zuordnung nach tatsächlich in Anspruch genommenen Mittagessen. Als Richtschnur sollen pro 15 Essenskinder eine Wirtschaftskraftstunde pro Tag gelten. Als Minimum werden drei Stunden vorgehalten. Für Vorlage Nr.: 294/2013 . Seite 4 / 5 den Einsatz der Köche/Köchinnen im Falle von frisch zubereiteten Mahlzeiten wird grundsätzlich pro Kindertageseinrichtung eine Halbtagskraft (3,9 Stunden täglich) beschäftigt und durch entsprechende Wirtschaftskräfte ergänzt.  Sobald mindestens acht Kindertageseinrichtungen frische Mittagsmahlzeiten zubereiten, soll die Verwaltung prüfen, ob durch die Einstellung einer Koordinationskraft Synergieeffekte im Bereich Warenbeschaffung, Warenbewirtschaftung, Hygienemaßnahme, Personalkonzepte, Qualitätsmanagement etc. erzielt werden können.  Die Arbeitszeitkonten der zur Zeit beschäftigten Wirtschaftskräfte werden befristet bis zur Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen in Form einer sachgerechten Ausstattung der Küchenräume entsprechend des Konzeptes (siehe Anlage 3) ab Januar 2014 erhöht. Ausnahme: Kindertageseinrichtung Rappelkiste, Görreshofstr.: hier ist die Verwaltung gebeten, so bald wie möglich eine zweite Wirtschaftskraft im Umfang von 10 Stunden/wöchentlich befristet zu beschäftigen, um die anfallenden Arbeiten und Aufgaben im Zusammenhang mit der Erhöhung der Esseninanspruchnahme regeln zu können. Nach Umbau der Küche soll hier das Konzept ‚Frisch zubereitete Mahlzeiten’ umgesetzt werden.  Sobald die baulichen Voraussetzungen geschaffen sind, soll das Konzept der frisch zubereiteten Maßnahmen greifen. Die zusätzlichen Personalkosten werden für das Jahr 2014 auf ca. 78.000,-- € und für das Jahr 2015 auf ca. 99.000,-- € geschätzt. 2. Investitionen Unter Berücksichtigung der Kostenschätzungen der Verwaltung vom 11.12.2012 (Anlage 6 der Vorlage 15/2013) werden folgende Investitionen für die nachfolgenden Jahre – vorbehaltlich der Bereitstellung im Rahmen der Haushaltplanberatungen – vorgeschlagen: Bauliche Maßnahmen Kücheneinrichtung gesamt Jahr 2014 Kita Gustav-Heinemann-Str. Kita Görreshofstr. .. Kita Sinnersdorfer Str. Kita Annemonenweg Summe 2014 23.038,-- € 40.758,-- € 36.819,-- € 15.708,-- € 116.323,-- € 21.301,-- € 25.109,-- € 29.750,-- € 5.000,-- € 81.160,-- € 44.339,-- € 65.867,-- € 66.569,-- € 20.708,-- € 197.483,-- € 5.355,-- € 32.677,-46.791,-- € 24.466,-- € 109.289,-- € 23.324,-- € 26.537,-- € 35.819,-- € 26.775,-- € 112.455,-- € 28.679,-- € 59.214,-- € 82.610,-- € 51.241,-- € 221.744,-- € Jahr 2015 Kita Kesselsgasse Kita Karl-Zörgiebel-Str. Kita von-Harff-Str. Kita Zu den Fußfällen Summe 2015 Vorlage Nr.: 294/2013 . Seite 5 / 5 Jahr 2016 Kita Nelkenweg Kita Vochemsgasse Kita Am Frohnhof Kita Erfurter Str. Summe 2016 (vorläufig) Gesamtsumme 28.679,-- € 10.829,-- € 25.442,-- € 64.950,-- € 290.562,-- € 34.867,-- € 30.107,-- € 27.727,-- € 63.546,-- € 40.936,-- € 53.169,-- € noch zu ermitteln 92.701,-- € 157.651,-- € 286.316,-- € 578.878,-- € (jeweils ohne Abschreibung) Parallel zur Umsetzung diese Konzeptes wird die Verwaltung zum 01.01.2014 den zentralen Einzug der Essensgeldbeiträge organisieren. Ein entsprechender Vorschlag für das Verfahren und die Höhe der Essengeldbeiträge sowie die dazu notwendige Veränderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird die Verwaltung für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorlegen. Der zentrale Einzug der Essensgeldbeiträge ist zunächst haushaltsneutral, da die Beiträge der Eltern die Aufwendungen für die Essenszubereitung bzw. Zahlung des Caterers decken. Die Erträge und Aufwendungen werden in gleicher Höhe für den Haushalt 2014 angemeldet. Inwieweit diese neue Aufgabe zu einer Ausweitung von Personalstunden im Jugendamt führen wird, kann zur Zeit noch nicht konkret beurteilt werden. Die Verwaltung wird hierzu einen Hinweis in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorlegen. ________________ Dezernent ________________ Amtsleiter __________________ Sachbearbeiter