Daten
Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
13.10.16, 18:16
Aktualisiert
13.10.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.1 / Senioren, Menschen mit
TOP
Behinderungen, Soziale Hilfen
Sachbearbeiter/in: Doreen Seifert
Drs.-Nr.: 468.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Sozialausschuss
X
07.09.2016
Bemerkungen
27.10.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge
und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Seifert
Maus
i. V. Maus
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Bericht der Verwaltung
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Inhalt des/der
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Beschlusses/Auftrages/Empfehlung
1.
26.16
Neufassung der Satzung
über die Errichtung,
Unterhaltung und Benutzung
von
Obdachlosenunterkünften
der Kolpingstadt Kerpen
2.
131.16
Neufassung der
Gebührensatzung für die
Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte der
Kolpingstadt Kerpen
20.04.2016
TOP 2
20.04.2016
TOP 3
Federführung /
Amt
Bearbeitungsstand
Der Sozialausschuss empfiehlt dem
Stadtrat die Beschlussfassung der
vorgelegten Satzung.
21
Der Stadtrat beschließt die
Neufassung der Satzung über die
Errichtung, Unterhaltung und
Benutzung von
Obdachlosenunterkünften der
Kolpingstadt Kerpen
Der Sozialausschuss empfiehlt dem
Stadtrat die Beschlussfassung der
vorgelegten Satzung mit folgender
Änderung: „Bei der Berechnung der
Gebühren wird jeder Monat mit 30 Tagen
zugrunde gelegt.“
21
Der Stadtrat beschließt die
Neufassung der
Gebührensatzung für die
Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte der
Kolpingstadt Kerpen unter
Berücksichtigung der nachfolgend
aufgeführten Änderungen:
- § 3 Abs. 5 Satz 2
Der letzte Halbsatz „im Februar
mit der Anzahl der Tage“ wird
gestrichen.
- § 3 Abs. 7
Nach dem Begriff „Heiz- und
Nebenkosten“ wird der Begriff
„Bestandteile“ eingefügt.
3.
150.16
Niederschrift über die 7.
Sitzung des Seniorenbeirats
vom 17.02.2016
Beschlussvorlage 468.16
20.04.2016
TOP 9
Herr Zimball bittet den Seniorenbeirat zu
prüfen, ob die am 23.01.2017 geplante
Karnevalssitzung wieder in der Erfthalle
stattfinden kann.
Seite 2
22
Der Seniorenbeirat teilt mit, dass
die Karnevalssitzung am
23.01.2017 wieder in der Erfthalle
stattfinden wird.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Inhalt des/der
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Beschlusses/Auftrages/Empfehlung
Anfragen gem. § 18
Geschäftsordnung:
20.04.2016
Herr Janotta fragt an, ob in der nächsten
Sitzung des Sozialausschusses wieder eine
Berichterstattung des Jobcenters Rhein-Erft
erfolgt.
22
Siehe TOP des
Sozialausschusses 27.10.2016
233.16
20.04.2016
Die schriftliche Beantwortung der Anfrage
erfolgt zur nächsten Sitzung des
Sozialausschusses.
22
Die Anfrage wurde mit Schreiben
vom 08.07.2016 beantwortet und
an die Mitglieder des
Sozialausschusses versandt.
4.
5.
Fehlbeträge bei der Deckung
von Wohnungskosten für
Hartz-IV-Leistungsempfänger
hier: Anfrage der
Linksfraktion
Beschlussvorlage 468.16
TOP 11
TOP 11.1
Seite 3
Federführung /
Amt
Bearbeitungsstand