Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
14.11.16, 10:28
Aktualisiert
14.11.16, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeiter/in: Petra Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 574.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
27.10.2016
Bemerkungen
24.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Zaunanlage Kindertageseinrichtung Manheim-alt
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Findeisen
Landscheidt
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Verwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss darüber, dass aus sicherheitstechnischen
Gründen eine Erneuerung der Zaunanlage an der Kita in Manheim (alt) erforderlich ist.
Da das Objekt nur noch befristet als Kita genutzt wird, hat die Verwaltung eine kostengünstige
Interimslösung gesucht.
Hierbei wurde geprüft, ob die RWE einen entsprechenden Zaun aus leerstehenden Objekten
überlassen könnte. Ein geeigneter Zaun stand nicht zur Verfügung.
Des Weiteren wurde geprüft, ob ein Bauzaun aufgestellt werden könnte. Diese Lösung ließe sich
kurzfristig und preisgünstig realisieren und könnte nach Schließung der Kita anderweitig genutzt
werden. Nach eingehender Prüfung hat die Unfallkasse diese Möglichkeit abgelehnt.
Zurzeit sucht die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse nach einer anderen
geeigneten und preisgünstigen Lösung.
Gegebenenfalls kann in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses Weiteres mitgeteilt werden.
Beschlussvorlage 574.16
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