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Beschlussvorlage (Straßenbaubeiträge für die Erneuerung der Johann-Sebastian-Bach-Straße im Stadtteil Mödrath hier: Änderung des Bauprogramms)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
23.09.16, 13:16
Aktualisiert
23.09.16, 13:16
Beschlussvorlage (Straßenbaubeiträge für die Erneuerung der Johann-Sebastian-Bach-Straße im Stadtteil Mödrath
hier: Änderung des Bauprogramms) Beschlussvorlage (Straßenbaubeiträge für die Erneuerung der Johann-Sebastian-Bach-Straße im Stadtteil Mödrath
hier: Änderung des Bauprogramms)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20.4 / Beitragsangelegenheiten TOP und zentrale Vergabestelle Sachbearbeiter/in: Markus Wagner Drs.-Nr.: 489.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 20.09.2016 Bemerkungen 06.10.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Straßenbaubeiträge für die Erneuerung der Johann-Sebastian-Bach-Straße im Stadtteil Mödrath hier: Änderung des Bauprogramms X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss beschließt, das Bauprogramm vom 07.03.2013 entsprechend den Darstellungen in dem Lageplan „Bestandsaufnahme nach Endausbau“ zu ändern. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiterin Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Wagner Schaaf Canzler Amt 15 Schaaf Spürck Seidenpfennig Schilling Begründung: Die Kolpingstadt Kerpen hat in den Jahren 2014 und 2015 die Johann-Sebastian-Bach-Straße erneuern lassen; vgl. den Ausbaubeschluss des Ausschusses vom 07.03.2013 (Drs.-Nr. 88.13), der das beitragsrechtlich erforderliche Bauprogramm darstellt. Die Straße bildet in beitragsrechtlicher Hinsicht eine eigene Anlage. Die Zugehörigkeit zu der tiefbautechnisch einheitlichen Ausbaumaßnahme „2. Bauabschnitt Mödrath: Albertus-Magnus-Straße, östlicher Teil, Einsteinstraße und Johann-Sebastian-Bach-Straße“ ist beitragsrechtlich nicht maßgeblich Die beitragsrechtliche Abrechnung ist nur dann rechtmäßig, wenn der Ausbau dem jeweiligen Bauprogramm auch in den Details entspricht. So hat es das Verwaltungsgericht Köln in den Klageverfahren zur Hahnenstraße festgestellt. Nur dann entsteht bereits mit der Abnahme der Arbeiten die sachliche Beitragspflicht, die Voraussetzung für die Versendung der Beitragsbescheide ist. Im Rahmen der Durchführung der Ausbauarbeiten war eine Abweichung vom Bauprogramm erforderlich geworden: Vor dem Grundstück Hausnummer 5 wurde ein Baumbeet aufgrund der Einfahrtsituation verkleinert. Die Änderung ist in den beigefügten Lageplan „Bestandsaufnahme nach Endausbau“ (nur elektronisch) eingearbeitet, der Plan kann auch im Tiefbauamt eingesehen werden. Da Änderungen des Bauprogramms nur von der Instanz beschlossen werden können, die es aufgestellt hat, wird der Ausschuss gebeten, das Bauprogramm vom 07.03.2013 entsprechend zu ändern. Mit dem Beschluss würde die Beitragspflicht entstehen, die Beitragsbescheide könnten danach umgehend versendet werden. Beschlussvorlage 489.16 Seite 2