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Beschlussvorlage (Forstwirtschaftsplan 2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
18.11.16, 13:16
Aktualisiert
18.11.16, 13:16
Beschlussvorlage (Forstwirtschaftsplan 2017) Beschlussvorlage (Forstwirtschaftsplan 2017) Beschlussvorlage (Forstwirtschaftsplan 2017) Beschlussvorlage (Forstwirtschaftsplan 2017)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften Bearbeiter/in: Frau Simons TOP Drs.-Nr.: 567.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Umweltausschuss 29.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss 13.12.2016 X 26.10.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Forstwirtschaftsplan 2017 Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 191.244,75 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: x Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2017 Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf Empfehlung des Umweltausschusses den am 13.09.2016 vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2017. Der Forstwirtschaftsplan wird in den Einnahmen (Einnahme aus Holzverkauf, voraussichtliche Fördermittel) auf 36.818 €, in den Ausgaben auf 113.844 € festgestellt. Darüber hinaus sind für Verkehrssicherungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet 70.000 € (mit Ausnahme der 4 gesondert begutachteten Standorte in Horrem, s. Drs.- Nr.: 607.16) und für die Beseitigung von Überhang 5.000 € zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind Kosten für die Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Simons Pfeiffer Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Berufsgenossenschaft in Höhe von 2.400 € bereitzustellen. Insgesamt fallen somit im Haushaltsjahr 2017 Ausgaben in Höhe von 191.244 € an. Beschlussvorlage 567.16 Seite 2 MAßNAHME: 2017 ______________________________________________ ÜBERSICHT 2017 Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen 191.244,75 Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge 191.244,75 36.818,00 Zuschüsse Beiträge gesamt: 36.818,00 Aufwand netto: 154.426,75 Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 567.16 Seite 3 Begründung: Am 13.09.2016 wurde vom Forstbetriebsbezirk Kerpen der Forstwirtschaftsplan 2017 für die Waldbereiche der Kolpingstadt Kerpen vorgelegt und ist als Anlage 1 beigefügt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 191.244,75 €, die voraussichtlichen Gesamteinnahmen auf 36.818 €. Die Bereisung des städtischen Waldbesitzes hat am 21.09.2016 stattgefunden. Das Protokoll über die Bereisung ist als Anlage 2 beigefügt. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden jährliche Baumkontrollen an allen an den Wald angrenzenden bebauten Flächen, Parkplätzen und Straßen sowie an Erholungseinrichtungen wie Bänken, Schutzhütten u.ä., die sich innerhalb des städtischen Waldes befinden, durchgeführt. Das Ergebnis der diesjährigen Kontrolle liegt vor. Der Revierförster wird mit der Umsetzung beauftragt. Die Kosten zur Umsetzung der Verkehrssicherungsmaßnahme für den begutachteten Bereich an 4 Standorte in Horrem (Eichenweg, Merodestraße, Rote-Kreuz-Straße und Weißer Weg) wird gesondert nachgewiesen. Eine entsprechende Vorlage ist unter Drs.-Nr.: 607.16 eingestellt. Neben den Betriebsausgaben in Höhe von 113.844,75 € sind schätzungsweise 70.000 € für die Verkehrssicherung, 5.000 € für die Beseitigung von Überhang an angrenzende Bebauung, Feldern und Wegen und 2.400 € Beitrag zur Berufsgenossenschaft in den Haushalt 2017 einzustellen. Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 567.16 Seite 4