Daten
Kommune
Pulheim
Größe
201 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:39
Aktualisiert
09.09.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
319/2013
Erstellt am:
20.08.2013
Aktenzeichen:
III/70
Verfasser/in:
Frau Juris
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
17.09.2013
Rat
X
24.09.2013
Betreff
Friedhofssatzung. Grabsteine aus Glas
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2013 abzulehnen und die Verwendung von Grabsteinen aus Glas auf den Friedhöfen der Stadt Pulheim weiterhin nicht zuzulassen.
Vorlage Nr.: 319/2013 . Seite 2 / 3
Erläuterungen
Mit Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2013 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die
Friedhofssatzung dahingehend geändert werden kann, auch Glas als Material für Grabsteine
zuzulassen.
Eine Abfrage der Kommunen und Gemeinden am 26.06.2013 ergab folgendes Ergebnis:
nicht ausgeschlossen
Rhein Erft Kreis
nein
1
Stadt Bergheim
X
2
Gemeinde Elsdorf
X
3
Stadt Hürth
X
4
Stadt Erftstadt
X
5
Stadt Frechen
X
6
Stadt Brühl
X
7
Wesseling
X
8
Kerpen
X
9
Brühl
X
10
Bedburg
X
ja
Sonstige
11
Gemeinde Inden
X
12
Gemeinde Kreuzau
X
13
Stadt Linnich
X
14
Gemeinde Merzenich
X
15
Stadt Nideggen
X
16
17
Gemeinde Kall
X
Gemeinde Hürtgenwald
X
18
Stadt Euskirchen
X
19
Stadt Jülich
X
21
Stadt Bad Münstereifel
Gemeindeverwaltung
Weilerswist
22
Gemeinde Nörvenich
20
23
Stärke von Grabsteinen
muss eingehalten werden
X
X
X
Stärke von Grabsteinen
muss eingehalten werden
X
Köln
14
2
7
Die Zulassung eines Glasgrabsteines sollte nicht mit in die Friedhofssatzung aufgenommen werden, da es für das Aufstellen und die Gestaltungsvorschriften keine DIN-Vorgaben gibt und damit die Zulassung zu einem unverhältnismäßig
hohen zusätzlichen Kontroll- und Verwaltungsaufwand führen würde. Denn in jedem Fall müsste eine zusätzliche Gefahrenquelle ausgeschlossen werden können.
Die Problemlage wird schon deutlich aus der Liste der Glastypen ( Auszug Unfallkasse NRW ).
1. Fenster- und Spiegelglas ( Floatglas )
Floatglas zählt nicht zu den bruchsicheren Werkstoffen
die Verwendung ist z. B. in Schulen nur zulässig, wenn der Zugang erschwert ist.
Vorlage Nr.: 319/2013 . Seite 3 / 3
2. Einscheiben Sicherheitsglas ( ESG )
ESG Gläser zählen zu den bruchhemmenden Werkstoffen
Sie zeichnen sich durch eine besonders hohe Schlag- und Stoßfestigkeit gegen stumpfen Schlag aus.
3. Verbundsicherheitsglas
Verbundsicherheitsglas besteht aus mehreren Scheiben
VSG- Gläser sind bruchhemmende Werkstoffe
4. Chemisch vorgespannte und Teilvorgespanntes Glas ( TVG )
Teilvorgespanntes Glas wird ähnlich wie ESG hergestellt, jedoch nicht so stark abgekühlt.
Es ist ohne zusätzliche Maßnahmen nicht verkehrssicher
bei Überbelastung zerbricht es wie normales Glas in kleine und große Stücke
5. Profilbauglas
U-förmig profiliertes Gussglas wird in einem kontinuierlichen Verfahren als Endlosband hergestellt.
keine ausreichende Verkehrssicherheit
6. Glassteine
gepresster, weißer oder farbiger, hohler oder massiver Glaskörper
Glassteine zählen zu den bruchhemmenden Werkstoffen
7. Drahtornamentglas
- Drahtornamentglas ist ein farbloses oder farbiges Gussglas mit Drahteinlagen
- keine ausreichende Verkehrssicherheit, es kann durch das Drahtnetz und Korrosion zur Schwächung der Glasstabilität kommen.
8. Splitterschutzfolie
- Splitterschutzfolien sind selbstklebende, zähelastische, reißfeste, durchsichtige Folien, die nachträglich auf plane Glasflächen aufgeklebt werden können.
- Splitterschutzfolien können nach Angaben der Hersteller und unter Beachtung der Einbauvorschriften zu einer
Verbesserung der Sicherheit vor Verletzung bei Glasbruch führen.
- die Verkehrssicherheit ist gegeben, wenn die Kriterien des Pendelschlagversuches erfüllt sind.
Auf dieser Grundlage müsste die Satzung umfangreiche und sehr konkrete Vorgaben beschreiben, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet wäre. Zum Schutz der Friedhofsbesucher dürfen keine scharfen und spitzen Kanten vorhanden
sein und die Fundamentierung muss nach den Richtlinien des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerkes erfolgen. Die
jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Glasgrabsteinen muss, da es hier keine gesonderten Vorschriften gibt,
nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft durchgeführt werden.
Auch dies müsste zur Rechtssicherheit unmissverständlich in der Satzung beschrieben sein.
Die Überprüfung der Standsicherheitsprüfung kann nur durch eine Fachfirma ausgeführt werden, da es hierbei zu
einer vollständigen Zerstörung kommen könnte. Dies führt zu weiterem Mehraufwand, der aus Sicht der Verwaltung
vermieden werden sollte.
Gemäß § 19 Abs. 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim soll die Würde des Friedhofes
in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtheit gewahrt bleiben. Um das zu gewährleisten, wurden bestimmte
Materialien für Grabmale, Grabeinfassungen und sonstige bauliche Anlagen ausgeschlossen,
wie z. B. Glas, Emaile, Kunststoff, Lichtbilder und massives Gold und Silber (§ 20 Abs. 4 der Friedhofs- und
Bestattungssatzung).
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, Grabsteine aus Glas weiter nicht mit in die
Satzung aufzunehmen.