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Beschlussvorlage (Friedhofssatzung. Grabsteine aus Glas)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
201 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:39
Aktualisiert
09.09.13, 18:39
Beschlussvorlage (Friedhofssatzung. Grabsteine aus Glas) Beschlussvorlage (Friedhofssatzung. Grabsteine aus Glas) Beschlussvorlage (Friedhofssatzung. Grabsteine aus Glas)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 319/2013 Erstellt am: 20.08.2013 Aktenzeichen: III/70 Verfasser/in: Frau Juris Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 17.09.2013 Rat X 24.09.2013 Betreff Friedhofssatzung. Grabsteine aus Glas Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2013 abzulehnen und die Verwendung von Grabsteinen aus Glas auf den Friedhöfen der Stadt Pulheim weiterhin nicht zuzulassen. Vorlage Nr.: 319/2013 . Seite 2 / 3 Erläuterungen Mit Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2013 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Friedhofssatzung dahingehend geändert werden kann, auch Glas als Material für Grabsteine zuzulassen. Eine Abfrage der Kommunen und Gemeinden am 26.06.2013 ergab folgendes Ergebnis: nicht ausgeschlossen Rhein Erft Kreis nein 1 Stadt Bergheim X 2 Gemeinde Elsdorf X 3 Stadt Hürth X 4 Stadt Erftstadt X 5 Stadt Frechen X 6 Stadt Brühl X 7 Wesseling X 8 Kerpen X 9 Brühl X 10 Bedburg X ja Sonstige 11 Gemeinde Inden X 12 Gemeinde Kreuzau X 13 Stadt Linnich X 14 Gemeinde Merzenich X 15 Stadt Nideggen X 16 17 Gemeinde Kall X Gemeinde Hürtgenwald X 18 Stadt Euskirchen X 19 Stadt Jülich X 21 Stadt Bad Münstereifel Gemeindeverwaltung Weilerswist 22 Gemeinde Nörvenich 20 23 Stärke von Grabsteinen muss eingehalten werden X X X Stärke von Grabsteinen muss eingehalten werden X Köln 14 2 7 Die Zulassung eines Glasgrabsteines sollte nicht mit in die Friedhofssatzung aufgenommen werden, da es für das Aufstellen und die Gestaltungsvorschriften keine DIN-Vorgaben gibt und damit die Zulassung zu einem unverhältnismäßig hohen zusätzlichen Kontroll- und Verwaltungsaufwand führen würde. Denn in jedem Fall müsste eine zusätzliche Gefahrenquelle ausgeschlossen werden können. Die Problemlage wird schon deutlich aus der Liste der Glastypen ( Auszug Unfallkasse NRW ). 1. Fenster- und Spiegelglas ( Floatglas )  Floatglas zählt nicht zu den bruchsicheren Werkstoffen  die Verwendung ist z. B. in Schulen nur zulässig, wenn der Zugang erschwert ist. Vorlage Nr.: 319/2013 . Seite 3 / 3 2. Einscheiben Sicherheitsglas ( ESG )  ESG Gläser zählen zu den bruchhemmenden Werkstoffen  Sie zeichnen sich durch eine besonders hohe Schlag- und Stoßfestigkeit gegen stumpfen Schlag aus. 3. Verbundsicherheitsglas  Verbundsicherheitsglas besteht aus mehreren Scheiben  VSG- Gläser sind bruchhemmende Werkstoffe 4. Chemisch vorgespannte und Teilvorgespanntes Glas ( TVG )  Teilvorgespanntes Glas wird ähnlich wie ESG hergestellt, jedoch nicht so stark abgekühlt.  Es ist ohne zusätzliche Maßnahmen nicht verkehrssicher  bei Überbelastung zerbricht es wie normales Glas in kleine und große Stücke 5. Profilbauglas  U-förmig profiliertes Gussglas wird in einem kontinuierlichen Verfahren als Endlosband hergestellt.  keine ausreichende Verkehrssicherheit 6. Glassteine  gepresster, weißer oder farbiger, hohler oder massiver Glaskörper  Glassteine zählen zu den bruchhemmenden Werkstoffen 7. Drahtornamentglas - Drahtornamentglas ist ein farbloses oder farbiges Gussglas mit Drahteinlagen - keine ausreichende Verkehrssicherheit, es kann durch das Drahtnetz und Korrosion zur Schwächung der Glasstabilität kommen. 8. Splitterschutzfolie - Splitterschutzfolien sind selbstklebende, zähelastische, reißfeste, durchsichtige Folien, die nachträglich auf plane Glasflächen aufgeklebt werden können. - Splitterschutzfolien können nach Angaben der Hersteller und unter Beachtung der Einbauvorschriften zu einer Verbesserung der Sicherheit vor Verletzung bei Glasbruch führen. - die Verkehrssicherheit ist gegeben, wenn die Kriterien des Pendelschlagversuches erfüllt sind. Auf dieser Grundlage müsste die Satzung umfangreiche und sehr konkrete Vorgaben beschreiben, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet wäre. Zum Schutz der Friedhofsbesucher dürfen keine scharfen und spitzen Kanten vorhanden sein und die Fundamentierung muss nach den Richtlinien des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerkes erfolgen. Die jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Glasgrabsteinen muss, da es hier keine gesonderten Vorschriften gibt, nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft durchgeführt werden. Auch dies müsste zur Rechtssicherheit unmissverständlich in der Satzung beschrieben sein. Die Überprüfung der Standsicherheitsprüfung kann nur durch eine Fachfirma ausgeführt werden, da es hierbei zu einer vollständigen Zerstörung kommen könnte. Dies führt zu weiterem Mehraufwand, der aus Sicht der Verwaltung vermieden werden sollte. Gemäß § 19 Abs. 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim soll die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtheit gewahrt bleiben. Um das zu gewährleisten, wurden bestimmte Materialien für Grabmale, Grabeinfassungen und sonstige bauliche Anlagen ausgeschlossen, wie z. B. Glas, Emaile, Kunststoff, Lichtbilder und massives Gold und Silber (§ 20 Abs. 4 der Friedhofs- und Bestattungssatzung). Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, Grabsteine aus Glas weiter nicht mit in die Satzung aufzunehmen.