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Beschlussvorlage (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
221 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
13.10.16, 18:16
Aktualisiert
13.10.16, 18:16
Beschlussvorlage (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: H.Fuhs TOP Drs.-Nr.: 508.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 25.10.2016 Stadtrat 08.11.2016 X 04.10.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt: Aufstellungsbeschluss Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent H. Fuhs Mackeprang i.V. Held Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. Canzler Seidenpfennig 1. die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der dreiteilige Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Kerpen. Der östliche Teilbereich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz mit rund 1.500 m²) wird begrenzt im: Norden durch landwirtschaftliche Flächen Osten durch die bestehende Wohnbebauung Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg Westen durch landwirtschaftliche Flächen Der mittlere Teilbereich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz mit rund 2.300 m²), wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch die Stiftsstraße und das Neubaugebiet Stiftsstraße (B-Plan KE 344) durch die bestehende Gewerbe- und Wohnbebauung entlang des Vinger Wegs durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg durch landwirtschaftliche Flächen Der westliche Teilbereich (1. Änderung FNP- Darstellung als landwirtschaftliche Flächen mit rund 600 m²) wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch die Stiftsstraße durch die landwirtschaftliche Fläche durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg durch landwirtschaftliche Flächen bzw. die Aue des Neffelbachs Der Geltungsbereich der 80. Änderung des Flächennutzungsplans „Vinger Weg“ hat eine Gesamtgröße von rund 4.400 m². Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der 80. Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage mit Wohnbebauung zu schaffen und das städtebauliche Konzept des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes KE Nr. 362 „Vinger Weg“ realisieren zu können. Beschlussvorlage 508.16 Seite 2 MAßNAHME: 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 1.000,00€ Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 1.000,00 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 508.16 Seite 3 Beschreibung: 1. Planungsanlass Der Geltungsbereich der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am westlichen Siedlungsrand, südlich der Stiftsstraße.im Stadtteil Kerpen. Im Parallelverfahren zur Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“ auf der Grundlage der Flächennutzungsplanänderung entwickelt werden. Es besteht ein Planerfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplanes, da westlich des Geltungsbereiches der geplanten 80. Änderung in der verbindlichen 1. Änderung des FNP aus dem Jahr 1984 eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist. In der 80. Änderung soll diese Fläche in Grünfläche mit der Zweckbestimmung als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt werden. Des Weiteren sind in der wirksamen 29. Änderung des Flächennutzungsplanes zwei Teilflächen, eine an der westlichen Grenze des Wirksamkeitsbereiches der 29. Änderung des FNP, als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ und eine weitere Teilfläche in diesem Bereich, die als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ dargestellt. Ebenso ist eine Teilfläche an der südöstlichen Grenze des Wirksamkeitsbereiches der 29. Änderung des FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ dargestellt. Diese Flächen sollen in der 80. Änderung des FNP als Wohnbauflächen dargestellt werden. 2. Ziel und Zweck der Planung Ziel der 80. Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage mit Wohnbebauung zu schaffen. Um das städtebauliche Konzept des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes KE Nr. 362 „Vinger Weg“ realisieren zu können, muss der Flächennutzungsplan geändert werden, da gem. § 8 (2) BauGB, Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Da die Flächen des Wirksamkeitsbereiches der 80. Änderung des FNP zwar aus der verbindlichen 1. Änderung des FNP entwickelt sind, die Wohnbauflächen dargestellt, jedoch außerhalb des im Regionalplan dargestellten „Allgemeinen Siedlungsbereiches“ (ASB) liegen, wird im Verfahren zur Änderung des FNP die Anfrage gem. § 34 LPlG bei der Bezirksregierung gestellt und im Zuge der nunmehr geplanten Änderungen um Bestätigung gebeten, dass v.g. Planung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. 3. Verfahren Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 25.10.2016 Aufstellungsbeschluss (geplant) Rat. 08.11.2016 4. Anlagen Anlage 1 - Übersicht der Änderungsbereiche Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 508.16 Seite 4