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Beschlussvorlage (Entwicklung der Schullandschaft)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
08.04.13, 19:33
Aktualisiert
08.04.13, 19:33
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 119/2013 Erstellt am: 19.03.2013 Aktenzeichen: II / 40 11 00 Verfasser/in: Frau Liendgens Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 16.04.2013 Haupt- und Finanzausschuss X 23.04.2013 Rat X 07.05.2013 Betreff Entwicklung der Schullandschaft Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / Fraktion des Bürgervereins/ Verwaltung / Arbeitsgruppe Reformpädagogische Modellschule Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungenx ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres ca. 8000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 030601 5243000 KSt. 400 99999 „Schulentwicklungsplan“ x ja nein Vorlage Nr.: 119/2013 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. das Verfahren für die Errichtung der Reformpädagogischen Modellschule zum Schuljahr 2014/2015 weiter zu betreiben, 2. die Machbarkeit sowie eine erste Kostenschätzung zur Umsetzung der Reformpädagogischen Modellschule für die Schulstandorte Kopfbuche und Escher Straße anhand der Eckpunkte des Rahmenkonzeptes prüfen zu lassen, 3. anlassbezogen die im Zuge der Schulentwicklungsplanung erhobenen Schülerzahlen und Raumbedarfe zu aktualisieren und 4. die Machbarkeit sowie eine erste Kostenschätzung für die Errichtung einer Gesamtschule an den Standorten Schulzentrum Pulheim und Schulzentrum Brauweiler prüfen zu lassen sowie vorsorglich auch für den Standort Pulheim Escher Str. in Pulheim. 5a den Antrag der Fraktion Bürgerverein - unter Berücksichtigung der Punkte 2 - 4 - zurückzustellen. alternativ 5b dem Antrag der Fraktion Bürgerverein zu folgen und die beantragten Elternbefragungen durchzuführen. Erläuterungen Der Rat der Stadt Pulheim hatte die Entwicklung der Schullandschaft als Gesamtkonzept beschlossen. Dieses sollte in einer ersten Umsetzung drei Säulen umfassen: Die Errichtung einer Sekundarschule am Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2013/2014, die Errichtung einer Reformpädagogischen Modellschule am Standort Escher Str. zum Schuljahr 2014/2015 und die zeitnahe Ausweitung der engen Kooperation der beiden Schulen am Schulzentrum Pulheim Hackenbroicher Str. Als aktueller Sachstand ist festzuhalten, dass zur Zeit der dritte Baustein – die enge Kooperation von GeschwisterScholl-Gymnasium und Marion-Dönhoff-Realschule – durch Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung im laufenden Schuljahr schon umgesetzt werden konnte. Zudem soll im Folgenden auf die weiteren Prüfaufträge der Fraktionen (Anlagen 1, 2 und 5) eingegangen und so ggf. eine Alternative zur Sekundarschule und weiteren Entwicklung der Schullandschaft erarbeitet werden: zu 1.) Nachdem die Sekundarschule als ein Baustein des Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Schullandschaft zunächst nicht errichtet werden konnte, tagte am 18.03.2013 der Pulheimer Bildungsbeirat. Dieser empfiehlt mehrheitlich, am ggf. zu modifizierenden Gesamtkonzept weiter festzuhalten. Vor allem empfiehlt er mehrheitlich, den vom Rat einstimmig gefassten Beschluss zur Errichtung der Reformpädagogischen Modellschule weiter umzusetzen. Er weist darauf hin, dass die Realisierung nur noch im aktuellen Zeitfenster erfolgen kann, weil das Land die Errichtung von 15 solcher Schulen auf die Schuljahre 2013/14 und 2014/15 beschränkt hat (s. Anlage 3, Zeitplan). Die Verwaltung empfiehlt deshalb unter Berücksichtigung der Ausführungen bei Vorstellung des Rahmenkonzeptes (s. Vorlage 120/2013) die Beschlussfassung zu Nr. 1. Mit der Sekundarschule sollte eine gesetzlich verankerte Schulform Längeren Gemeinsamen Lernens errichtet werden, deren Einführung und Ausgestaltung formal und inhaltlich konkreten Vorgaben durch Gesetz und Verordnun- Vorlage Nr.: 119/2013 . Seite 3 / 4 gen unterliegt. Sie sollte dem Elternbedarf in Pulheim entsprechen und als „kleine Schwester der Gesamtschule“ das Angebot für Pulheim bereichern und attraktiver gestalten. Dies sowohl vor dem Hintergrund der künftigen inklusiven Erfordernisse als auch, um bisher auspendelnden Gesamtschüler/innen ein Angebot vor Ort zu schaffen. Außerdem hätten so alle Schulabschlussmöglichkeiten vorgehalten werden können, auch nach perspektivisch absehbarem Wegfall der Hauptschule. Die Reformpädagogische Modellschule kann den Wegfall der Sekundarschule nicht kompensieren. Weder quantitativ noch inhaltlich kann mit ihr ein vergleichbarer Ersatz geschaffen werden. Schon die unterschiedlichen Entstehungsund Grundvoraussetzungen verdeutlichen dies: bei der Sekundarschule handelt es sich um eine gesetzlich verankerte, klar formal und inhaltlich ausgestaltete Schulform der Sekundarstufe I. Die Reformpädagogische Modellschule dagegen entwickelt sich im laufenden Prozess und ist konzeptionell nach reformpädagogischen Ansätzen zu erarbeiten. Noch dazu soll sie mit dem ersten (und eventuell fünften) Jahrgang beginnend die Jahrgänge 1 – 10 umfassen und jahrgangsübergreifend arbeiten. Mit der Sekundarschule war ein gleichzeitiges Auslaufen einer Real- und der Hauptschule verbunden (entsprechend 4 – 5 Zügen einer Sekundarstufe I). Nach Endausbau der Reformpädagogischen Modellschule würden je drei Grundschulzüge und drei aus dem Bereich der Sekundarstufe I kompensiert. zu 2.) Zwei alternative Szenarien kommen nach dem diesjährigen Scheitern der Sekundarschule in Frage, um die Pulheimer Bildungslandschaft zu stabilisieren und gem. den Empfehlungen des Beirates um eine Schulform Längeren Gemeinsamen Lernens im Rahmen einer Regelschule weiterzuentwickeln; dies unter Berücksichtigung der Möglichkeit, auch nach neun Jahren das Abitur zu erreichen: entweder ein erneuter Versuch, eine Sekundarschule zu errichten oder die Errichtung einer Gesamtschule. Die Verwaltung empfiehlt, keinen weiteren Versuch in Richtung Sekundarschule zu unternehmen. Das Verfahren war seitens Rat und Verwaltung von Anfang an transparent und wurde bis zur Ziellinie von allen Akteuren mitgetragen. Es gibt keinerlei Hinweise, warum eine Verschiebung um ein Jahr bei gleicher Ausgangslage und gleichen Akteuren zu Veränderungen des Szenarios führen würden. Umgekehrt besteht aber ein zu großes Risiko, die weitere Entwicklung vor Ort durch eine Wiederholung nachhaltig zu beschädigen. Zur Umsetzung der zweiten beschriebenen Alternative, der Errichtung einer Gesamtschule, müssten vorbereitend konkrete Standort- und Kostenuntersuchungen erfolgen sowie als Antragsvoraussetzung eine abermalige Elternbefragung im Primarbereich durchgeführt werden. zu 3.) Wegen der Schülerzahlen und Raumbedarfe soll zunächst auf das Zahlenmaterial und die weiteren Hinweise aus dem Schulentwicklungsplan verwiesen werden. Die Verwaltung empfiehlt, zusätzlich den Schulentwicklungsplaner zu beauftragen, anhand der aktuellsten Zahlen und unter Berücksichtigung des beschlossenen Gesamtkonzeptes zur Entwicklung der Schullandschaft eine Teilfortschreibung vorzunehmen und die drei bezeichneten Standorte der Umsetzung der drei Säulen hinsichtlich Machbarkeit und Kostenerfordernissen überprüfen zu lassen und deshalb die Beschlüsse zu Nr. 2 und 4 zu fassen. zu. 4. + 5.) Vorlage Nr.: 119/2013 . Seite 4 / 4 Die Verwaltung empfiehlt vor einer Elternbefragung, zunächst durch die Beschlussfassungen zu den Nr. 2 und 4 die Machbarkeit und Kosten für die in Frage kommenden Standorte untersuchen zu lassen. Zum einen könnte so die Elternbefragung bereits diesbezüglich konkretisiert werden und es würde keine falsche Erwartungshaltung hinsichtlich dann nicht realisierbarer Varianten geschaffen. Die Verwaltung bittet um Berücksichtigung, dass das vom Rat bereits beschlossene Verfahren zur Umsetzung der Reformpädagogischen Modellschule abgewartet werden sollte, weil auch dort eine Interessenbekundung der Eltern erforderlich wird. Die Eltern sollen nicht durch mehrere, inhaltlich verschiedene Befragungen über die beabsichtigten Entwicklungen irritiert werden. Zudem unterscheiden sich beide Schulmodelle durch ihren grundsätzlichen Charakter als Regelschule und als Modellschule. Vorsorglich soll bei Beschlusspunkt Nr. 4 neben den Schulzentren auch der Standort Escher Str. untersucht werden, falls die Errichtung der Reformpädagogischen Modellschule nicht zum Zuge kommen sollte. Die Einführung der Schulform Gesamtschule zum Schuljahr 2014/2015 ist unter Berücksichtigung der Punkte 2 - 4 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entscheidungsreif. Die Verwaltung schlägt vor, zunächst die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die Kostenschätzung abzuwarten. Zu berücksichtigen ist, dass jede Schulneugründung Gesichtspunkte der Inklusion beinhaltet. Dies geschieht in Abhängigkeit der jeweils existierenden Rahmenbedingungen. Die oben beschriebenen Untersuchungen sollen auf Basis der bereits vorliegenden Feststellungen aus der Schulentwicklungsplanung erfolgen (s. Anlage 4).