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Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2013/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
08.04.13, 19:33
Aktualisiert
08.04.13, 19:33
Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2013/2014) Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2013/2014) Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2013/2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 118/2013 Erstellt am: 19.03.2013 Aktenzeichen: II / 52 20 10/rf Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X nö. Sitzung Termin 16.04.2013 Betreff Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2013/2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung, die Öffnung der Turn- und Sporthallen während der Schulferien im Schuljahr 2013/2014 in folgender Art zu regeln: Vorlage Nr.: 118/2013 . Seite 2 / 3 Sommerferien 22. Juli – 3. September 2013 Die vier Großturnhallen Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (alt) Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (neu) sind in der Zeit vom 22. Juli bis einschließlich 11. August 2013 geschlossen. Ab dem 12. August 2013 stehen diese Hallen den Sportlerinnen und Sportlern wieder zur Verfügung. Die übrigen Turnhallen bleiben während der gesamten Ferienzeit geschlossen, es sei denn, sie werden für die Durchführung von Ferienfreizeiten benötigt. Die Sportabteilung erteilt in diesen Fällen eine Einzelgenehmigung. Das gleiche gilt für nachgewiesenen, unverzichtbaren Sportbedarf (Beginn der Meisterschaftsspiele, Reha-Sport, etc.) Anstehende Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Grundreinigung haben in jedem Fall Vorrang. Herbstferien 21. Oktober – 2. November 2013 Alle Hallen bleiben geöffnet. Weihnachtsferien 23. Dezember 2013 – 7. Januar 2014 Alle Turn- und Sporthallen der Stadt bleiben in der Zeit vom 23. Dezember 2013 bis einschließlich 1. Januar 2014 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2014 stehen diese Hallen den Sporttreibenden wieder zur Verfügung. Abweichend von dieser Regelung kann die Verwaltung Vereinen bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Sporthalle auch in der Zeit vom 27. Dezember 2013 bis 1. Januar 2014 für Trainingszwecke zur Verfügung stellen. Osterferien 14. April – 26. April 2014 Die vier Großturnhallen (Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum, Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße, die alte und neue Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee) bleiben während der gesamten Ferienzeit geöffnet. An den Feiertagen selbst bleiben die Hallen so weit wie möglich geschlossen. Alle übrigen Hallen sind in der Karwoche geschlossen Unabhängig von der Nutzung der städtischen Sporthallen durch städtische Sportvereine können die oben genannten Hallen auch in den Ferienzeiten nach Absprache durch die Offene Ganztagsschule und andere Organisatoren der Ferienspiele genutzt werden. Vorlage Nr.: 118/2013 . Seite 3 / 3 Erläuterungen zu Sommerferien Die Schließung der Turnhallen wird so flexibel gehandhabt, dass den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung getragen wird. zu Herbstferien Die Regelung erfolgt wie in den vergangenen Jahren. zu Weihnachtsferien Grundsätzlich sollen die Turn- und Sporthallen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleiben. Allein aus Gründen der Energieeinsparung hat sich diese Regelung in den letzten Jahren bewährt. Über notwendige Ausnahmeregelungen entscheidet die Verwaltung im Einzelfall. zu Osterferien Die Regelung orientiert sich an den letzten Jahren, wobei die während der gesamten Ferienzeit geöffneten Großturnhallen zumindest an den Osterfeiertagen so weit wie möglich geschlossen bleiben sollen.