Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
08.04.13, 19:33
Aktualisiert
08.04.13, 19:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
116/2013
Erstellt am:
20.03.2013
Aktenzeichen:
IV/60/66.24.02
Verfasser/in:
Frau Kroggel-Baur
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
17.04.2013
Rat
X
07.05.2013
Betreff
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim
Feldrosenweg, Zum Eschengrund und Zypressenweg
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 116/2013 . Seite 2 / 2
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
I.
Feldrosenweg
Flur 23, Flurstück 595 (teilweise)
Zum Eschengrund
Flur 23, Flurstück 522 (teilweise)
Zypressenweg
Flur 23, Flurstück 597
Die vorgenannten Straßen werden als Gemeindestraßen (Anliegerstraßen / verkehrsberuhigter Bereich) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2
StrWG NRW gewidmet (in der beigefügten Anlage schraffiert dargestellt). Mit der Widmung erhalten die Anlagen die
Eigenschaft einer öffentlichen Straße
II.
Feldrosenweg
Der in der beigefügten Anlage mit Punkten dargestellte Teilbereich des Flurstücks 595 wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich) mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne des § 3
Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Zum Eschengrund
Der in der beigefügten Anlage mit Punkten dargestellte Teilbereich des Flurstücks 522 wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich) mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne des § 3
Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straßen wurden bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Erläuterungen
Die unter I. und II. genannten Flurstücke sind im Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern als öffentliche Verkehrsfläche (verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesen und befinden sich im städtischen Eigentum.
Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor.