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Beschlussvorlage (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim Feldrosenweg, Zum Eschengrund und Zypressenweg)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
08.04.13, 19:33
Aktualisiert
08.04.13, 19:33
Beschlussvorlage (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim
Feldrosenweg, Zum Eschengrund und Zypressenweg) Beschlussvorlage (Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim
Feldrosenweg, Zum Eschengrund und Zypressenweg)

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Vorlage Nr.: 116/2013 Erstellt am: 20.03.2013 Aktenzeichen: IV/60/66.24.02 Verfasser/in: Frau Kroggel-Baur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 17.04.2013 Rat X 07.05.2013 Betreff Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim Feldrosenweg, Zum Eschengrund und Zypressenweg Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 116/2013 . Seite 2 / 2 Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: I. Feldrosenweg Flur 23, Flurstück 595 (teilweise) Zum Eschengrund Flur 23, Flurstück 522 (teilweise) Zypressenweg Flur 23, Flurstück 597 Die vorgenannten Straßen werden als Gemeindestraßen (Anliegerstraßen / verkehrsberuhigter Bereich) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet (in der beigefügten Anlage schraffiert dargestellt). Mit der Widmung erhalten die Anlagen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße II. Feldrosenweg Der in der beigefügten Anlage mit Punkten dargestellte Teilbereich des Flurstücks 595 wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich) mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Zum Eschengrund Der in der beigefügten Anlage mit Punkten dargestellte Teilbereich des Flurstücks 522 wird als Gemeindestraße (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich) mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straßen wurden bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Erläuterungen Die unter I. und II. genannten Flurstücke sind im Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern als öffentliche Verkehrsfläche (verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesen und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor.