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Mitteilungsvorlage (Änderung des Landeswassergesetzes Dichtheitsprüfung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
17.04.2013
Erstellt
08.04.13, 19:33
Aktualisiert
08.04.13, 19:33
Mitteilungsvorlage (Änderung des Landeswassergesetzes
Dichtheitsprüfung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 135/2013 Erstellt am: 26.03.2013 Aktenzeichen: IV/661 Verfasser/in: Peter Rademann Mitteilungsvorlage Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 17.04.2013 Betreff Änderung des Landeswassergesetzes Dichtheitsprüfung Veranlasser/in / Antragsteller/in Mitteilung Das Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes vom 05.03.2013 ist am 16.03.2013 in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes ist der § 61 a LWG NRW (Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen) gestrichen worden. Auf Grundlage der neuen Gesetzeslage kann nunmehr vom Land gemäß § 61 Abs. 2 LWG NRW eine Rechtsverordnung über die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen erlassen werden. Die Rechtsverordnung steht noch aus. Ohne die neue Rechtsverordnung kann das geänderte LWG NRW nicht vollzogen werden. Damit ist der Erlass der neuen Rechtsverordnung und deren Inkrafttreten zunächst abzuwarten, weil in dieser Rechtsverordnung alle Einzelheiten zur Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (wie z.B. Prüffristen, Anerkennung von Prüfbescheinigungen, Prüfung durch anerkannte Sachkundige, Verwendung einer landeseinheitlichen Prüfbescheinigung usw.) geregelt werden sollen. Insoweit wird in der neuen Rechtsverordnung teilweise der Regelungsinhalt wiederkehren, der in dem am 16.03.2013 weggefallenen § 61 a LWG NRW Regelungsgegenstand war. Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang berichten.