Daten
Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
17.04.2013
Erstellt
08.04.13, 19:33
Aktualisiert
08.04.13, 19:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
135/2013
Erstellt am:
26.03.2013
Aktenzeichen:
IV/661
Verfasser/in:
Peter Rademann
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
17.04.2013
Betreff
Änderung des Landeswassergesetzes
Dichtheitsprüfung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Mitteilung
Das Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes vom 05.03.2013 ist am 16.03.2013 in Kraft getreten. Mit dem
Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes ist der § 61 a LWG NRW (Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen) gestrichen worden. Auf Grundlage der neuen Gesetzeslage kann nunmehr vom Land gemäß § 61 Abs. 2
LWG NRW eine Rechtsverordnung über die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen erlassen
werden. Die Rechtsverordnung steht noch aus.
Ohne die neue Rechtsverordnung kann das geänderte LWG NRW nicht vollzogen werden. Damit ist der Erlass der neuen Rechtsverordnung und deren Inkrafttreten zunächst abzuwarten, weil in dieser Rechtsverordnung alle Einzelheiten
zur Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (wie z.B. Prüffristen, Anerkennung von Prüfbescheinigungen,
Prüfung durch anerkannte Sachkundige, Verwendung einer landeseinheitlichen Prüfbescheinigung usw.) geregelt werden sollen. Insoweit wird in der neuen Rechtsverordnung teilweise der Regelungsinhalt wiederkehren, der in dem am
16.03.2013 weggefallenen § 61 a LWG NRW Regelungsgegenstand war.
Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang berichten.