Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
164/2013
Erstellt am:
12.04.2013
Aktenzeichen:
IV/61- ri/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter
Mitteilungsvorlage
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
24.04.2013
Betreff
FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach
Darlegungskonzept der Anfrage nach § 34 LPlG
(Vorlage 412/2012)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Mitteilung
Der Umwelt – und Planungsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 12.12.2012 mit Fassung des Aufstellungsbeschlusses auch mit der Durchführung der Landesplanerischen Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz beauftragt. Wegen der beabsichtigten teilweisen Inanspruchnahme des derzeit als Landschaftsschutzbereich ausgewiesenen
Bereiches nahe des Pulheimer Baches war eine vorherige Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis als Untere Landschaftsbehörde erforderlich. Hierbei konnte eine anzustrebende künftige Siedlungskante samt Ausdehnung der Ortsrandeingrünung vereinbart werden, die Grundlage der angefragten Flächennutzungsplanänderung sein soll.
Anlage 1 zeigt dieses Darlegungskonzept. Die Grenze des Landschaftsschutzes ist dabei – als nachrichtliche Übernahme – in der aktuellen Form dargestellt. Eine Änderung und somit Anpassung an die dargestellte Planung muss gesondert (parallel zum weiteren Verfahren) beantragt werden.