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Mitteilungsvorlage (FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach Darlegungskonzept der Anfrage nach § 34 LPlG (Vorlage 412/2012))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51
Mitteilungsvorlage (FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach
Darlegungskonzept der Anfrage nach § 34 LPlG
(Vorlage 412/2012))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 164/2013 Erstellt am: 12.04.2013 Aktenzeichen: IV/61- ri/wo Verfasser/in: Herr Ritter Mitteilungsvorlage Gremium Umwelt- und Planungsausschuss TOP ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 24.04.2013 Betreff FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach Darlegungskonzept der Anfrage nach § 34 LPlG (Vorlage 412/2012) Veranlasser/in / Antragsteller/in Mitteilung Der Umwelt – und Planungsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 12.12.2012 mit Fassung des Aufstellungsbeschlusses auch mit der Durchführung der Landesplanerischen Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz beauftragt. Wegen der beabsichtigten teilweisen Inanspruchnahme des derzeit als Landschaftsschutzbereich ausgewiesenen Bereiches nahe des Pulheimer Baches war eine vorherige Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis als Untere Landschaftsbehörde erforderlich. Hierbei konnte eine anzustrebende künftige Siedlungskante samt Ausdehnung der Ortsrandeingrünung vereinbart werden, die Grundlage der angefragten Flächennutzungsplanänderung sein soll. Anlage 1 zeigt dieses Darlegungskonzept. Die Grenze des Landschaftsschutzes ist dabei – als nachrichtliche Übernahme – in der aktuellen Form dargestellt. Eine Änderung und somit Anpassung an die dargestellte Planung muss gesondert (parallel zum weiteren Verfahren) beantragt werden.