Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (BP 107 Geyen (Bereich: Falkenhorst) - Bodendenkmalpflege)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51
Mitteilungsvorlage (BP 107 Geyen (Bereich: Falkenhorst) - Bodendenkmalpflege) Mitteilungsvorlage (BP 107 Geyen (Bereich: Falkenhorst) - Bodendenkmalpflege)

öffnen download melden Dateigröße: 87 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 142/2013 Erstellt am: 03.04.2013 Aktenzeichen: IV/61 br Verfasser/in: Herr Brozio Mitteilungsvorlage Gremium TOP Umwelt- und Planungsausschuss ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 24.04.2013 Betreff BP 107 Geyen (Bereich: Falkenhorst) - Bodendenkmalpflege Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Mit dem Bebauungsplan Nr. 107 Geyen sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine Einfamilienhausbebauung eines bislang als Garten genutzten Grundstücks Am Falkenhorst geschaffen werden. Neben einem umfangreichen Baumbestand befinden sich im Plangebiet ein freistehendes Einfamilienhaus sowie das Gebäude der alten, denkmalgeschützten Geyener Wassermühle. Das von einem Architekturbüro in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete Nutzungskonzept sieht neben der Sanierung der Mühle ihre Umnutzung zu Wohnzwecken mit baulicher Ergänzung sowie die Errichtung von sechs Einfamilienhäusern vor. Für das Plangebiet besteht derzeit kein Bebauungsplan. Bei den zu beplanenden Flächen handelt es sich bislang um Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB. Gerade im Hinblick auf eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung unter Einbeziehung und Erhalt der bestehenden Grünstrukturen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich besonders erforderlich. Das Planverfahren nach § 13a Baugesetzbuch ist mit dem Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2012 begonnen worden. Die Öffentlichkeit ist nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert worden. Im Rahmen dieses Verfahrensschritts erfolgte am 10.05.2012 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Dabei ist auch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland um Stellungnahme gebeten worden. Von diesem Träger öffentliche Belange sind zu diesem Zeitpunkt keine Anregungen vorgetragen worden. Die zuständige Behörde äußerte sich erst im Rahmen der am 08.01.2013 erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zur Planung des BP 107 Geyen. In diesem Zusammenhang wurde die auf die Notwendigkeit der Durchführung einer umfangreichen Sondierung im Plangebiet hingewiesen, d. h. der Eingabesteller wies darauf hin, Vorlage Nr.: 142/2013 . Seite 2 / 2 dass innerhalb des Plangebiets mit einem umfassenden Bodenarchiv zur Geschichte des Platzes zu rechnen ist und regt an, eine Sachverhaltsbeauftragung zur Prüfung deren Denkmalwürdigkeit zu beauftragen. Vor dem Hintergrund dieser möglicherweise erforderlichen Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt das Verfahren des BP 107 Geyen nicht mit der Abwägung der Eingaben und der Fassung des Satzungsbeschlusses weiter geführt werden. Der Vorhabenträger der geplanten Bebauung wird durch die Verwaltung informiert. Die Verwaltung hofft, dass das Konzept trotz dieses unerwarteten Verfahrensverlaufes umgesetzt werden kann. Der für diesen Sachverhalt relevante Schriftverkehr ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt.