Daten
Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
142/2013
Erstellt am:
03.04.2013
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
24.04.2013
Betreff
BP 107 Geyen (Bereich: Falkenhorst) - Bodendenkmalpflege
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Mit dem Bebauungsplan Nr. 107 Geyen sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine Einfamilienhausbebauung eines bislang als Garten genutzten Grundstücks Am Falkenhorst geschaffen werden. Neben einem umfangreichen
Baumbestand befinden sich im Plangebiet ein freistehendes Einfamilienhaus sowie das Gebäude der alten, denkmalgeschützten Geyener Wassermühle.
Das von einem Architekturbüro in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete Nutzungskonzept sieht neben der Sanierung der Mühle ihre Umnutzung zu Wohnzwecken mit baulicher Ergänzung sowie die Errichtung von sechs Einfamilienhäusern vor.
Für das Plangebiet besteht derzeit kein Bebauungsplan. Bei den zu beplanenden Flächen handelt es sich bislang um
Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB. Gerade im Hinblick auf eine
städtebaulich sinnvolle Entwicklung unter Einbeziehung und Erhalt der bestehenden Grünstrukturen ist die Aufstellung
eines Bebauungsplans für diesen Bereich besonders erforderlich.
Das Planverfahren nach § 13a Baugesetzbuch ist mit dem Aufstellungsbeschluss vom 25.04.2012 begonnen worden.
Die Öffentlichkeit ist nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert worden. Im Rahmen dieses Verfahrensschritts erfolgte am 10.05.2012 die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange.
Dabei ist auch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland um Stellungnahme gebeten worden.
Von diesem Träger öffentliche Belange sind zu diesem Zeitpunkt keine Anregungen vorgetragen worden.
Die zuständige Behörde äußerte sich erst im Rahmen der am 08.01.2013 erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB zur Planung des BP 107 Geyen. In diesem Zusammenhang wurde die auf die Notwendigkeit
der Durchführung einer umfangreichen Sondierung im Plangebiet hingewiesen, d. h. der Eingabesteller wies darauf hin,
Vorlage Nr.: 142/2013 . Seite 2 / 2
dass innerhalb des Plangebiets mit einem umfassenden Bodenarchiv zur Geschichte des Platzes zu rechnen ist und
regt an, eine Sachverhaltsbeauftragung zur Prüfung deren Denkmalwürdigkeit zu beauftragen.
Vor dem Hintergrund dieser möglicherweise erforderlichen Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt das Verfahren des
BP 107 Geyen nicht mit der Abwägung der Eingaben und der Fassung des Satzungsbeschlusses weiter geführt werden.
Der Vorhabenträger der geplanten Bebauung wird durch die Verwaltung informiert. Die Verwaltung hofft, dass das Konzept trotz dieses unerwarteten Verfahrensverlaufes umgesetzt werden kann.
Der für diesen Sachverhalt relevante Schriftverkehr ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt.