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Mitteilungsvorlage (Schriftverkehr Bodendenkmalpflege)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
4,1 MB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 08:51
Aktualisiert
16.04.13, 08:51

Inhalt der Datei

T) A^t I lv/ LVR-Amt fUr Bodendenkmalpfl€9e im D 1l Quatit6t fiir Menschen LvR-Amt for End.nldc. Eod€rd€i*m.lrit.9. tm Rh.inllnd Str.6.l3l . 5lll5 I Aonn D.tlrn uia ZalctEn titte stlti.n9cb€n Stadt Pulheim 30. Januar 2013 Planungsamt Frau Hatting Postfach 1345 50241 Pulheim 333.45- 111.1/12-006 Frau Ermert Tel 0228 9834-187 Fax 0221 8284-0357 susanne.ermert@lvr.de 3 -l.Jan. 9t 4 20t3 *76!. t't^' /' * ,(3 R.lt.o.t.l3<->{ Bauleitplanung der Stadt Pulheim Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 - Geyen Beteiligung als TrAger 6ffentlicher Belange Ihr Schreiben vom 08.01.2013; Zeichen IVl61 Sehr geehrte F!'au Hatting, vielen Dank ftir die Ubersendung der Planungsunterlagen im Rahmen der iiffentlichen Auslegung des o,a. Bebauungsplanes. Innerhalb des Plangebietes ist mit einem umfassenden Bodenarchiv zur Geschichte dieses Platzes zu rechnen (vgl. Anlage). Im Plangebiet befindet sich die Geyener Mrihle mit Teilen des Miihlengrabens und seines heute verfiillten M0hlenteichs. Die Geyener Miihle ist zur Eintragung in die Liste der Baudenkmeler vorgesehen. Veranderungen im Bereich dieser Anlage sind mit dem LVR-Amt ftir Denkmalpflege abzustimmen. Hierzu geh6ren auch Verinderungen, die das Erscheinungsbild der Anlage betreffen. Im Ubrigen ist die Frage, ob der heutige Standort der Miihle mit dem (kanalisierten) Pulheimer Bach dem mittelalterlichen Standort entspricht, aufgrund fehlender Untersuchungen z.Zt. nicht zu beurteilen. Aufgrund der vorliegenden Informationen ist in der Fliiche jedoch neben Resten des Muhlenteichs und des Mtihlenbachs (ortsfeste Bodendenkmeler, fiir die ein Antrag auf Eintragung in die Denkmallaste in Vorbereitung ist) sowie mit elteren Vorgengeranlagen der M0hle und mit den baulichen Hinterlassenschaften des Heiderhofes zu rechnen. Nach der Rechtsprechung des BVenvG (u.a. Urteil vom 11.11.2002 - 4 BN 52/OZ) gehiiren alle durch die Planung mehr als geringfugig beeintrachtigte schutzwiirdige Belange zum notwendigen Abwegungsmaterial. Nach 5 1 Abs. 6 Nr. 5 ivm S 1Abs. 7 BaUGB besteht daher eine Verpflichtung, die vorgebrachten Anregungen bezuglich deren Entscheidungserheblichkeit fUr die Planung zu Uberprufen. Da das zustandige Wir lteuen uns /jber Ihre Hlnwelse zu Verbessetung unserer Arbett. Ste eflehhen ons unter der Telelgnnumfirer O22t 8@-2255 Ner sen<teo Sie utE etoe E-Hatt aD AJ1.r?ounoenAtw-cle B6ucn t-.!*hni: 53rr5 Oonn. End.nthc. St60c 129, 129. u|id t33 DB-harptbrhhof Aonn, Str.Lob.hnh.tr6r.tt. Bonn-Har9rDlhrdroa B.rshalr6t ar. x.rtsrr.6c, urdcn 5oa, 609. 510, 6tl, Eoo, at3, A45 t St-t.lxr.: O€ 122 656 98a, St @.-1t.,: 2ral5ort/@27 a Zrhlunecn nur m d.n LvR, 50663 l(ua, nn n iochhatlng ar.in i d.r nrdEtahcrdan xont n w6tdclrt5<nc EnocrD.nt, xlo 60 06r (6Lz 30o 5oo 00) BIC: |Y€tADEOO, tl ri: D€ 8a 3OOS omo moo O5@6t Po.tt.nt icdcrralsln9 X6tn, xto 55a 5I)l (6tZ 370 r@ 50) alc: PgN(OeFE7o, Ia : O€ 95 3701 0O5O (xm 55a5or Seite 2 Gemeindeorgan den Bebauungsplan nicht als Satzung beschlie8en darf, ohne sich ein Urteil riber die Abwagungsrelevanz der Anregungen gebildet zu haben, rege ich an, in der Flache eine Sachverhaltsermittlung zur Pr0fung deren Denkmalwiirdigkeit zu beauftragen. Das Gesetz sagt alrar 0ber den Zeitpunkt der Priifung nichts aus. Aus dem Zweck der Regelung ergibt sich jedoch, dass die Prtifung der Beschlussfassung nicht nachfolgen darf. Das Ergebnis muss im Zeitpunkt der abschlieBenden Entscheidung vorliegen, um in sie eingehen zu k6nnen. Fair R[ickfragen und weiter Mit freundlichen craiBen im Auftrag Anlaoe Ausk[infte stehe ich lhnen geme zur Verfiigung ITESE QuatitSt fiir Menschen Arch6ologische Bewertung Dis Direktorin des Landschattsyerbandos Rheinland LVR-Amt for Eodendenkmalpiogo im Rheinland Abt-: M(,Ir.bd izn.d(lmbrdlt Or. U.sub Fnncka 6fia* u.tr.rd(!@tw.da T.l.: OZ2&983{-1}t F.r: 0,j21/8i}E4.]O362 21.1.2013 Pulheim-Geyen Bebauungsplan Nr. 107 LVR-ABR AZ: 333.45-111.1/12-005 Innerhalb des Plangebietes befindet sich die Geyener Muhle mit Teilen des Malhlengrabens und seines heute verfrillten Miihlenteichs. Die Mijhle lag innerhalb der alten Hofanlage ,,Heiderhofl mit Wirtschaftsgebauden und einem alten Backhaus (siehe Karte von 1818), die gr6otenteils in der 2. Halfte des 20. lahrhunderts abgerissen wurden. Heute sind nur noch das im 19. Jahrhundert errichtete Muhlengebaude, das seitlich angebaute Wohnhaus und der im 20. lahrhundert kanalisierte M0hlenbach erhalten. Dieses Ensemble ist von der Stadt Pulheim zur Eintragung als Baudenkmal vorgesehen. Der Mrihlenteich wurde im 20. lahrhundert verftillt und liegt heute groBtenteils unter dem Sportplatz. Die Ursprunge der Geyener Miihle gehen bis ins frUhe Mittelalter zuriick. In einer Urkunde aus dem Jahre 962 stiftet der KOlner Erzbischof Bruno I. dem Damenstift St. Cecilien in K6ln unter anderem Besitz an Geyen, so auch die Wassermiihle. Die Geyener Muhle war schon Anfang des 15. lahrhunderts in Privatbesitz, aus dem sie dann in das Eigentum der Fronleichnamsherren in K6ln (K6lner Stift) iiberging. Im Laufe der Jahrhunderte wurde die Mr.ihle mehrmals umgebaut und dem technischen Standard angepasst. So stammt das heute erhaltene Gebiude mit seiner technischen Einrichtung aus dem 19. lahrhundert. Auf einer Karte von 1818 sind die Gebtiude des sog. Heiderhofes, die M0hle mit angrenzendem Mrihlenbach und anschlie8endem MUhlenteich zu erkennen, Die grau unterlegten Geb:iude gehoren vermutlich zu einer alteren Phase, da sich Gebaudeteile riberschneiden. i -l t - ) 7 7il'tl 4 , .t I \ AusschniR aus einer Karte von Pulheim-Geyen aufgenommen im lahr 1818 durch den Geometer Wille. Katasteramt des Rhein-Erfr-Kreises, Bergheim. Foto: R. Kreiner 20Og gez. Dr. Ursula Francke Page I of2 Brozio, Christoph Von: Ritter, Ralf Geeendet: Donnerstag, 7. Metz 2013 12:29 An: Hoschen, Martin; Brozio, Christoph Betrefr: WG:Pulheim-Geyen Anlagen: 201303071 12543928.pdf Von: Schufte, Edda G€serd€t: Donnerstag, 7. Miiz 2013 11:56 An: Ritter, Ralf BeM: WG: Pulheim€eyen Mit freundlichen Gr0Ben lm Autuag Edda Schulte Stadt Pulheim . Der B0rgermeister Rathaus . Alte Kolner StraBe 26, 50259 Pulheim Untere Denkmalbeh<irde Te|.0223&8080 Durchwahl 02238{0&236 Fax 02238-80&55236 Von: Frande, Dr. Ursuh [maitb:Ursula.Frarrk@]vr.del G€send€t: Donnerstag, 7. Mi.z 2Ol3 lL:41 An: Scftuhe, Edda Betref: Pulheim€eyen sehr geehrte Frau schulte, als Anlage der b-Plan mit den eingetragenen Grundrissen der auf dem uriss erkennbaren GebSude, Grun markiert (etwas schwach erkennbar) sind die von mir angesprochenen Suchschnitte, die im Rahmen einer Sachstandsermittlung angelegt werden sollten, um die Lage der Gebaiude zu verifizieren und eine Einschiitzung des Altes dieser Hofanlage zu bekommen. Mit freundlichen Gr0Ben Dr. Ursula Francke LVR-Amt f0r Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher StraBe ,.33 12.M.2013 Page2 of2 53115 Bonn Tel: 0228/9834-134 Fax:. 0221182A44362 e.mail : ursula.francke@lvr.de Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 15.000 Beschaftigten fiir die etwa 9,6 Millionen l.lenschen im Rheinland. li{it seinen 41 rerderschulen, zehn Kliniken, sechs Museen und seinen Heilf*idagogaschen Hilfen sowie als grdBter Leistungstrager for Menschen mit B€hinderungen in Deutschland erfullt der LVR AufgEben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR lesst sich dabei von seinem Motto,Qualiuit fiir tlenschen' leiten. Die 13 kreisfreien Staidte, 12 Kreise und die SuidteRegion Aachen im Rheinland sind die Mitgliedskorperschaften. Sie tragen und finanzieren den LVR, dessen Arbeit von der Landschaftsversammlung Rheinland mit 128 Mitgliedem aus den rheinischen Kommunen gestaltet wird. 12.04.2013 f" I I .tI -a ____J J 4 t J , (/, I , I I , \ 1/, .i I t. t, Page Brodo, Chrlstoph Von: Schulte, Edda G6endet: Mittrflocfi, 3. Apfil 2013 10:04 An: Brozio, Christoph BetFefr: \,\rG: Geyen,Bpl.1o7 - archeobgis.hes LV Anlagen: '111-l -12-0o6h.doc; 111-1-12-006f.doc; 111-1-12{069.p<tf; Firmenliste.pdf zur Kenntnis Mit freundlichen GniBen lm Aufuag Edda &hulte Stadt Pulheim . Der B0rgermeister Rahaus . Alte Krilner SfaBe 26,50259 Pulheim Unhe Denkmalbehdrde Te|.02238-8080 Durchnahl 02238{0&236 Fax 0223&80&55236 Yon: Vogt, Thornas [maitto:Thomas.Vogt@tw.de] G€s.rlde'c Mmtag, 11. Marz 2013 15:05 An: Sctrulte, Edda 3etleft Ge/en,8d.107 - ardtiologisdEs LV Sehr geehrte Frau Schulte, fur die MaBnahme in Geyen, BPl. 107 sende ich Ihnen folgende Unterlagen: - ein allgemeines Anschreiben - eine archeologische Leistungsbeschreibung - einen Plan mit eingezeichneten UntersuchungsflSchen - eine Uste der archSologischen Firmen im Rheinland Frlr weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit geme zur Verftigung. Mit freundlichen GniBen Im Auftrag Thomas Vogt *,t * ++*****+t:t,t:t,t,*:t*:t)t,t i.*)t*** tii+i+t+ +t *++ +,t LvR-Amt fiir Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher StraBe 133 53115 Bonn www. bodendenkmalpfl ege.lvr.de Tel.i 0228 I 9834 - 124 Faxi O22L I A2A4 - O36L Email : thomas.vogt@lvr.de ***** **** * * * * * * * *:F *:i *:t *:t * * * * * ** * * * * * * * * * * * * 03.04.2013 I of I a LVR-Amt fiir Bodendenkmalpflege im Rheinland LVR'^lnt 6ii. Boderlder*m.{rfr€g€ lm Rheir{and End€ridrer Stra8. 133 . 53115 Eonn per Email Stadt Pulheim Untere Denkmalbehorde Frau Schulte Quatitit ftir Menschen Datum und z€idr.n blttc sl"ts angco€n 11.03.2013 333.45-111.1/r2-006 Herr Vogt Tel 0228 9834-124 Fax 022182840361 Thomas.Vogt@lvr.de Bctr.: Geyen, BPL. lO7 ArchSologische ila8nahme Sehr geehrte Frau Schulte, wunschgema0 sende ich Ihnen eine Leistungsbeschreibung mit einem Vorschlag flir eine Preisanfrage fiir die erforderliche arch6ologische MaBnahme. Den beigefiigten Plan mit den eingezeichneten Sondageflachen miissten Sie den zum Angebot aufgeforderten Firmen mit zusenden. Die Sachverhaltsermittlung mUsste von dem ArchSologen, unterstutzt eventuell von ein oder zwei Mitarbeitem, in etwa 1 Woche durchzufuhren sein. Grundsetzlich sind archeologische Magnahmen nicht ftir eine Ausschreibung nach VOBKriterien o. 6. geeignet. Die dazu geforderte Festlegung des Umfanges und der Massen der archaologischen Untersuchung ist vor Beginn der MaBnahme nicht m69lich. Der Gesamtumfang der archaologischen Arbeiten und der anfallenden Kosten ist serios nicht vorher fassbar. Aus der beigeftigten Firmenliste sollten Sie eine Fachfirma wiihlen, die entsprechend erfahrenes und qualifiziertes Personal vorhalt und damit in der Regel die Gewahr ftir eine ordnungsgemaBe Abwicklung der MaBnahme in einer angemessenen Zeit bietet. Mitarbeiter, ftir die keine Nachweise vorgelegt werden konnen, sollten nur nach Vergaitungsgruppe Mezahlt werden. Nach Auftragserteilung ist vom AG und dem AN zusammen eine Grabungserlaubnis nach 513 DSchG NW bei der zustandigen Oberen Denkmalbehorde zu beantragen. Diesem Antrag ist das fachliche Grabungskonzept der Grabungsfirma mit Nennung des Grabungsleiters beizufu9en. Da das LVR-Amt ftir Bodendenkmalpflege im Rheinland (ABR) kein direKer Vertragspartner ist, Ubernehmen wir auf den Grabungen nur eine fachliche Kontrolle der archaologischen Arbeiten. Die Uberprtifung der AufmaBe und Stundennachweise obliegt Ihrer Bauaufsicht. Zur fachlichen Kontrolle der Grabungen fahre ich diese in unregelmaBigen Abstanden an und stehe Ihnen vor Ort auch gerne fl]r Erleuterungen zur Verftigung. F0r weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verftigung. Mit freundlichen GrUBen Im Auftrag Thomas Vogt Wir fieoen uns Aber lhre Hinwelse zur Vedresseruag unserer Ar*it. Sle efieiclrea utl6 telelbnbch unter der lelebnnummer 0221 8@-2255 oder senden Sie u,6 eihe E-|rail an Anreoungen@|vr.de Zahlungen rxr. an dcn LVR, Fhanzbudrhelhrng 50663 KOln, .uf €i.Es der nachsteh.nden xonterr B6uch.rrnsdrnft: 53tt5 Aonn, End.6kh.. St68€ 129, 129. und !33 DB-Hauptb.hnhot 8oan, Str.Ecnb.hhh.lt€d€ll€ Bonn-Harptb.hnhof Eushdtcdle xarlrrdS€, Unrcn 608, 609, 610, 51t, aOO, a43, aas Ust-ldt{r.: DE r22 656 9aa, Sta,.r- r.: 2t:y581U0O27 westdautsdre tand€sbank, Kto 60 (b! (aLZ 300 5OO m) BtC: WELAoEDD, IEA : OE a4 3OO5 oq)O OOOO 06fi)61 Posrbant l{r.dcrlassuno (oln, Kto 554 5o1 (alz 370 loo 50) AtC: PB KDEm7o, IEAII: DE 95 3701 OO'O 0OOO 56450r Leistungsbeschreibung f0r die arch6ologische Untersuchung in Pulheim-Geyen, BPl. 107 ,,Geyener M0hle" Teil 1. Leistungsbeschreibung 1.1. Vorbem€rkung Die archaologische MaBnahme ist von einem Wissenschaftler zu leiten, der Erfahrung in mittelaltedicher bis neuzeitlicher Siedlungsarcheologie im Rheinland nachweisen kann. Nach Auftragserteilung ist vom AG und dem AN zusammen eine Grabungserlaubnis nach 913 DSchG NW bei der zustandigen Oberen Denkmalbehorde zu beantragen. Diesem Antrag ist das fachliche Grabungskonzept der Grabungsfirma mit Nennung des Grabungsleiters beizufiigen. Alle auszufiihrenden archaologischen Arbeiten miissen, soweit nicht ausdrucklich in den Nebenbestimmungen der Grabungsgenehmigung nach 5 13 DSchG NW anders geregelt, gemaB den Prospektions- und Grabungsrichtlinien ftir drittfinanzierte MaBnahmen im Rheinland des LVR-Amt fUr Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) durchgefiihrt werden: http: //www. bodenden kmalpfleoe.lvr. delden kma lsch utz orakt bodendenkmalofleoe/qrabunqsrichtlinien.htm 1.2. Edeutcrung und Ablauf der erchSologis<fien llaBnahme Das Untersuchungsgebiet liegt in Pulheim-Geyen im Areal des BPl. 107 zwischen den StraBen .Falkenhorst' und .Muhlengrund'. Hier befand sich die seit dem fruhen Mittelalter bekannte -Geyener Muhle' mit Miihlgrab€n und verftilltem Miihlenteich- Die Miihle lag innerhalb der alten Hofanlage ,,HeiderhoF. Heute sind nur noch das im 19. Jahrhundert errichtete jungste Muhlengebaude und der im 20 Jahrhundert kanalisierte MUhlenbach erhalten. Im Rahmen einer Sachverhaltsermittlung soll durch drei je 4 m breite Sondageflechen (Lage s. beigefiigten Plan) die Ausdehnung und die Erhaltung der in den Karten von 1813 und 1869 eingezeachneten alteren Maihlengebaude festgestellt werden: Bache 1: vom MtihlengebAude nach SO, etwa 30 m lang Flache 2: ErschlieBungsstraBe vom .Falkenhorst' nach NO, etwa 35 m lang Flache 3: von der ErschlieBungsstraBe rechtwinklig nach 50, etwa 15 m lang Die eigentliche archaologische Untersuchung in den SondageflSchen beginnt mit dem maschinellen Abziehen des Oberbodens sowie eventueller BodenauftrSge (getrennte Lagerung) bis auf die relevante Betundhdhe mit einem Bagger mit Boschungsltiffel (glatte Schneide) unter archaologischer Anweisung. Alle Befunde m0ssen im Planum sauber freigeputzt und fotografisch, zeichnerisch und beschreibend dokumentiert sowie entsprechend verrnessen werden. Bei Mauerbefunden kann auf die handkolorierte Zeichung venichtet werden. Die Befunde miissen dann mit ihren Umrisslinien tachymetrisch aufgenommen werden. Die Erhaltungstiefe von Mauern ist exemplarisch an einigen wenigen Stellen zu ermitteln. Fiir die MaBnahme wird vom LVR-ABR per Email Thomas.voot@lvr.de eine Aktivitatsnummer vergeben. Naturrissenschaftlache Datierungen und UnteEuchungen sind im Rahmen der Sachverhaltsermittlung nicht vorgesehen. Veimessung: Grundsiitzlich mossen die Grabungsflachen in ihren Eckpunkten im GauB-KrogerSystem dreidimensional eingemessen werden. Arteitssicherteit: Die archeologischen Arbeiten werden unter Beachtung der Empfehlungen der Unfallkasse NRW zur und GesundheiEschuz bei archeobgischen Ausgrabungen", "/4rber'6sicherheit D0sseldorf 2005 durchgeftihrt: htto://www.unfattkassenrw.delfileadmin/server/download/Sonderschriften/S 25-archaeolooischen Ausorabunoen.Ddf 1.3. Personal erftillt die Qualifikationsvoraussetzungen der unten aufgeftihrten Vergutungsgruppen. Die Qualifikationen nach Gruppe II und uI sind dem Auftraggeber durch Pnifungsnachweise, Referenzen oder T5tigkeitsauflistungen etc. nachzuweisen. Der/die wissenschaftliche Grabungsleiter(in) muss dem LVR-ABR vor Beginn schriftlich mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung. Erlsie soll auf der Grabung stiindig anwes€nd sein. Udaubs- und Krankheitsvertretungen etc. sind dem LVR-ABR per Email Thomas.voot@lvr.de anzuzeigen. Das eingesetzte Personal Verg[tungsgruppen 6]r das Grabungspersonal: - Grabungsleitung durch archeobgische/n Fachvyissenschaftler/in mit Qualifikation gemaB o. g. Richtlinien PunK 5.2.1. - Bodenkundler/in, Qualifikation 9em5B o. 9. Richtlinien Punkt 2.6.1. II - Grabungstechniker/in mit Qualifikation gem58 o. g. Richtlinien Punkt 5.2.1 - Diplomausgrabungsingenieur/in bzw. BA- oder MA-Abschluss in Gr6bungstechnik - Vermessungstechniker - ArchAologische Fachwissenschaftler mit BA-, MA- oder vergleichbarem Abschluss lll - Grabungszeichner und Grabungsarbeiter mit mehrjahriger Erfahrung auf archeobgischen I Ausgrabungen lV - Fachstudenten mit mehrmonatiger Grabungserfahrung -GrabungshelFer,unqualifiziert - Studenten ohne mehrmonatige Grabungserfahrung Leistungsbeschreibung f0r die archaologische Untersuchung in Pulheim-Geyen, BPl. 107 ,,Geyener Mijhle" 2.2. Archeotogirchc Aufarbeitung im Innendienst gemaB Pos. 1.5. des LV, bestehend aus: Fundbearbeitung, Digitalisierung der Feldzeichnungen, Erstellung digitaler Gesamt- und Phasenplanen, Befu ndlisten, Fotolisten, AbschluBbericht, BJB-Kurzbericht usrry. incl. 0bergabe ie eines AbschluBberichts an den Auftrdggeber und die Untere Denkmalbehdrde sowie 0berstellung von zwei Ausfertigungen des Abs€hlussberichtes und der vollstandigen Dokumentationsunterlagen im Original an das LVR-ABR sorryie Transport etwaiger Funde ins jeweilige Fundmagazin 2.3.1. 2.3.2. Komplettpreis pauschal Eventualposition, wenn nicht vom AG gestellt Grabungsstellenei nrichtung Personal-/Materaalcontainer, Toiletten, 1 x An-und Abtransport pauschal Eventualposition Grabungsstelleneinrichtung, Vorhalten 2.4.1. pro Woche € Eventualposition, wenn nicht vom AG gestellt Bagger. ca. 20 t, mat mind. 2 m breitem ttiischungsliiffel, Kosten incl. aller verbrauchsstofre und mit einem in archaologischem Bodenabziehen EP pro Std. erfahrenem Maschinisten 2.4,2. Eventualposition An 2.4.3. - und Abtransport Gro8bagger EP € EP pro Tag € Eventualposition Stillstand und Vortalten des GroBbaggers wahrend der Grabung bzw. nach der Sachverhaltsermittlung EP pro Std. € Leistungsbeschreibung f0r die archSologische Untersuchung in Pulheim-Geyen, BPl. 107 ,,Geyener MUhle' Das Personal muss mit pers6nlicher Schutzausrostung (Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Regen- und Winterschutzkleidung) ausgestattet sein. Die Zusammensetzung und SEirke des Grabungsteams wird zusammen mit dem Auftraggeber in Abhengigkeit von der archeologischen B€fundsituation und dem Baufortschritt festgelegt. Das Grabungspersonal soll entsprechend dem Arbeitsanfall sinnvoll eingesetzt werden. Anderungen wahrend der MaBnahme erfolgen nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Es muss ein Tagesrapport mit Stundennachweis geftihrt werden, in dem die Namen und die jeweilige Vergutungsgruppe notiert werden. Der Rapport sollte vom Auftraggeber taglich abgezeichnet werden. 1.4. Grabungsausstattung Neben Bauwagen und/oder Container sowie Toiletten gehort zur Ausstattung die zur ordnungsgemaBen Durchfiihrung der archaologischen AuBen- und Innenarbeiten erforderliche grabungstechnische, fotografische, zeichnerische, vermessungstechnische sowie die entsprechende EDVAusrustung; ebenso die iibliche Grabungsstellenausrustung, rvie z.B. Metallsuchgeret, PUrckhauer, Abdeckfolien, kleine Grabungszelte, Holzbohlen usw. 1.5. Aufarteitung im Innendienst Zur Aufarbeitung gehdren alle im Rahmen der Fundbearbeitung und Dokumentationsaufarbeitung im Innendienst zu erbringenden Leistungen gemaB den o.9. Richtlinien. Aufarbeitung: Dazu gehdren u.a. die Fundbearbeitung (Saiuberung, Beschriftung, Auflistung und Bestimmung der Funde), die Digitalisierung der Zeichnungen und die Erstellung von Planunterlagen, Betundkatalog, div. Listen sowie der Erarbeitung des AbschluBberichtes. Dokumentationsabgabe: Ubergabe der vollstandigen Unterlagen spatestens zu dem in der Mitteilung zum Grabungsende an die Obere Denkmalbehtirde festgelegten Termin: . an den Auftraggeber und die Untere Denkmalbehorde: je einen AbschluBbericht . an das LVR-ABR: zwei Ausfertigungen des AbschluBberichtes sowie die vollstandigen Dokumentationsunterlagen im Original. Fundaibergabe: Die Funde, fiir die der Fundverbleib fiir den Landschaftsverband Rheinland oder auch andere Museen gekliirt ist, werden direkt an das jeweilige Magazin mit den Unterlagen geme8 den o.g. Richtlinien Uberstellt. 1.6. Eingriffs- und Abbruchklausel Nach fachlicher Begutachtung durch das LVR-ABR kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus finanziellen Grunden jederzeit Einfluss auf den Umfang der Befunduntersuchungen genommen werden. Falls keine oder nur wenige nicht relevante Befunde vorliegen, kann jederzeit ein Abbruch der GesamtmaBnahme bzw. von Teilabschnitten erfolgen. 1.7. Geldwerter Einbehalt durch den AG flir die Dokumentationsaufarbeitung zu vergtitende Anteil der Vertragssumme wird erst nach 0bergabe der vollstandigen Dokumentationsunterlagen fellig. Der Teil 2: Preisanfrage Das Preisangebot (netto) erfolgt auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung. Als Grabungslcitcr/in ist Frau / 2.O. 2.L. Herr vorgesehen. Erstellung des Grabungskonzeptes durch Fachwissenschaftler € Personalkosten fUr alle archeologischen Arbeiten vor Ort Stundenset2e g€mAB Pos. 1.3. fiir die unter 1.2. erlSuterten Arbeiten Einzurechnen in die EP's sind samfliche Personal-, Material -, Sach- und Fahrtkosten Vergtitungsgruppe I EP pro Std. Vergotungsgruppe II EP pro Std. Vergotun9s9ruppe III Vergotun9s9ruppe IV EP EP pro Std. pro Std. € € € € t s\ q-' \_5 I T ? , d (f\ i../1 's\ '<.: -_al \l \ , r' Q\ -'s) ':rc\ ^x s{ N .i 3 \ S I t;.i I .an , t: l 'l I I